StartseiteMagazinKolumnenRolli-Rampen? Jesses nei. Unesco! Denkmalschutz!

Rolli-Rampen? Jesses nei. Unesco! Denkmalschutz!

Die Behindertenpolitik kommt nur langsam voran. Ein Beispiel dafür, Achtung Ironie, ist der Treppenlift im Berner Rathaus. Rollstuhlfahrende müssen fünf Minuten ausharren bis sie oben im Ratsaal ankommen.

Begleiten Sie den Kolumnisten und seine Rolli-Partnerin durch Bern. Die beiden ärgern sich in der Bundesstadt über weitere Hindernisse. Nicht nur in Bern, sondern auch anderswo stoppen ähnliche Barrieren die Rollstuhlpilotinnen und -piloten

Die Berner Lauben sind gäbig. Sie nützen, wenns regnet. Sie nützen, wenns heiss ist. Überhaupt nichts nützen sie hingegen den Rollstuhlfahrenden. Wir zwei gehen vom Käfigturm unweit vom Bahnhof durch die Lauben bis zur Nydegggasse in der Nähe der Aare. Wir fahren rechts. Die andere Seite ist nur über fast unüberwindbare Absätze erreichbar.

Von oben bis unten können wir nur zwei Mal problemlos hinüberwechseln. Rampen würden Rolli- und Kinderwagen-Pilotinnen und -Piloten helfen. Doch die Denkmalschützer und die Hüter des Unesco-Welterbes sagen nein.


Im Berner Rathaus sind nur Fussgängerinnen und Fussgänger willkommen. Rollifahrende müssen einen Treppenlift benützen, der im Schneckentempo kriecht.(Bild Freepik, pst)

Im untersten Drittel biegen wir nach links zum Rathaus ab. Unsere Rollstuhl-Aktivistin hat dort gelegentlich im Ratsaal zu tun. Das 600-jährige Gebäude hat einen Treppenlift, besser, einen Schneckenlift. Hüsli- und Nacktschnecken überholen ihn. Eine Fahrt dauert fünf Minuten, f.ü.n.f Minuten. Ein WC-Besuch wird damit zur fünfzehnminütigen Bewährungsprobe. Während der Sitzungspausen muss die Rolli-Frau im Gebärsaal der bernischen Gesetzgebung ausharren. Drängen mehrere Rollis zusammen zum Lift erinnert der Stau an den Gotthard.

Hänu, irgendwann sind wir wieder draussen und rollgehen hinüber zur Münsterplattform. Die Boulespielerinnen und -spieler habens mit dem roten Chügeli. Es ist ein Sport, der auch für Rolli-Athleten zugänglich ist. Nur über einen langen Umweg zugänglich ist von hier hingegen der Eingang des Münsters. Die paar Stufen vom Pläfu zum Münsterplatz sind unüberwindbar. Eine Rampe? Jesses nein. Unesco, Mittelalter, Denkmalschutz. Hier trotzdem die Bauanleitung: Rampe aus Sandstein verziert mit spätgotischen Motiven.

Im Rolli-Raketentempo weitere Eigenheiten Berns: Im Historischen Museum gelangen Gehbehinderte über einen schicken Aussenlift ins Innere. Im ehrwürdigen Gebäude sind allerdings einige Räume nicht barrierefrei zugänglich. Im Berner Kunstmuseum führt eine Rampe hinauf zum Eingang und zu einem Treppenlift. Achtung Mehrwert: Wenn viele Besuchende anstehen, lotst das Personal unsere Rollifrau (und deren Begleiter) an der Schlange vorbei über den Lift zur Kasse. Ob es Scheininvalide gibt, die mit einem Scheinrolli dieses Privileg missbrauchen?



Was sagen die Vorschriften? Sie sagen viel, werden aber nur teils eingehalten.

In der Schweiz zuständig ist das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG). Das sperrige Gesetz schreibt unter anderem vor, dass öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen barrierefrei sein müssen. Dies ist allerdings noch längst nicht überall erfüllt. Stossend ist vor allem der Rückstand bei den Bahnhöfen.

Gemäss den Vorschriften sollten Treppenlifte so angelegt werden, dass die Benutzenden in der Lage sind, selbständig zu fahren. Im Berner Rathaus können sie dies nur teilweise. Im Berner Kunstmuseum benötigen Rollstuhlfahrende beim Eingang und für das Museums-Café Hilfe durch das Personal.

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