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Crans-Montana: Die Schweiz in der Pflicht

Die Schweiz hat getrauert. Würdevoll, angemessen. Die Staatspräsidenten Frankreichs und Italiens, Emanuel Macron (48) und Sergio Mattarella (84) bekundeten mit ihrer Anwesenheit an der nationalen Trauerfeier still ihre Solidarität. Die mahnenden, auch unmissverständlichen, gar wütenden Worte kommen aus ihren Ländern, kommen von den Journalistinnen und Journalisten, die in den letzten Tagen aus Crans-Montana für ihre Medien in Frankreich und Italien berichteten. Die Schweiz dürfe die Familien der Toten, der Verletzten nicht im Stich lassen. Sie habe jetzt unbürokratisch zu handeln. Das reiche Land, bislang ein Hort der Sicherheit (vermeintlich), ein Tourismusland, mit den noblen und nobelsten Destinationen wie Crans-Montana habe während Jahrzehnten profitiert, müsse nun auch im eigenen Interesse und dem nun ramponierten Ruf den erwarteten Ansprüchen und Forderungen vollauf gerecht werden.

Im Klartext heisst das: Die Schweiz hat die bisherigen und die künftigen Kosten vollauf zu übernehmen, ohne Wenn und Aber. Und das so rasch wie möglich. Da nützen Statements von Nationalrätinnen nach der Kommissionssitzung des entsprechenden Gremiums nichts: zuerst mal abzuwarten. Im Gegenteil. Nicht handeln wird das Image unsers Landes nur noch mehr ramponieren. Zu geizig, zu selbstbezogen.

Bundespräsident Guy Parmelin (66), der neu starke Mann im Bundesrat, der Karin Keller-Sutter (62) im Präsidium nachgefolgt ist, hat nun mit dem Bundesrat zusammen die völlig ungewöhnliche, aber auch staatsmännische Aufgabe, die finanziellen Mittel bereitzustellen, einen Fonds zu speisen, um die bereits entstandenen, immensen Kosten für die erste Versorgung, für die umfangreichen Transporte der Schwerverletzten sowie die Übernahme der langfristigen Heilungskosten zu garantieren. Und die Familien der Toten sind angemessen zu entschädigen, unmittelbar für ihre Umtriebe und danach für den so leidvollen Verlust ihrer Töchter und Söhne. Das wird Geld kosten, sehr viel Geld, bis 500 Millionen, eine rudimentäre Schätzung.

Erinnern wir uns an den Niedergang der Crédit Suisse CS. Innert Tagen, gar Stunden knüpften Bundesrätin Karin Keller-Sutter zusammen mit dem Bundesrat, der Nationalbank ein riesiges Milliardenpaket, damit die internationalen Finanzmärkte nicht ins Chaos stürzten, um es der UBS zu ermöglichen, die CS zu schlucken und so das Schlimmste zu verhüten. Die formal rechtlichen Schritte, die entsprechenden Parlamentsdebatten und die notwendigen Entscheide, die staatsrechtlichen Absicherungen erfolgten danach. Selbst die Eigenmittel-Debatte zwischen Bundesbern und der UBS ist noch nicht einmal vom Tisch.

Schon jetzt liegen Klagen von Anwälten der Betroffenen gegen das Inhaberpaar der Bar, gegen die Gemeinde Crans-Montana vor, die sich selbst als Opfer sieht. Frankreich und Italien haben bereits eigene Ermittlungsverfahren eingeleitet. Und welche Forderungen aus den betroffenen Ländern, beziehungsweise von Anwaltspraxen noch kommen werden und in welcher Höhe, ist nicht abzusehen. Die Suva beispielsweise hat bereits einen Regress auf die dannzumal Verurteilten angekündigt. Man muss weder Jurist noch Hellseher sein, um festzuhalten, dass die Gerichtsverfahren bis zu einer definitiven Verurteilung von Schuldigen Jahre dauern könnten. So lange können die Betroffenen nicht warten. Sie erwarten, dass den Worten der hohen Politik, den Worten von Bundespräsident Guy Parmelin und Regierungspräsident Mathias Reynard (38) am nationalen Gedenktag Taten folgen. Es ist aktives Handeln angesagt, bevor die Schweiz dazu gezwungen wird.

So lässt es sich vorstellen: Bundespräsident Parmelin lädt die Vertreter der betroffenen Länder, der Kantone an einen runden Tisch ein. Alle haben im Vorfeld jeden Fall in ihrem Bereich zu dokumentieren, festzuhalten, welche Kosten bis jetzt angefallen sind und mit welchen noch zu rechnen ist und wer allenfalls verpflichtet ist, Kosten zu übernehmen: die betroffenen Länder, Krankenkassen, Versicherungen etc.? Die Schmerzensgelder an die Familien, die den Tod ihrer Tochter, ihres Sohnes zu beklagen haben, müssen eh von der Eidgenossenschaft (Opferhilfegesetz) getragen werden. Aber reichen die üblichen Beträge? Nach den Gerichtsverfahren wird sich die Schweiz bei den schuldig Gesprochenen zum Teil schadlos halten können. Dafür muss der Bund jetzt einfach Vorleistungen erbringen. Je klüger und je rascher der Bundesrat handelt, desto weniger gerät er in Gefahr, von raffinierten in- und ausländischen Anwälten vorgeführt, in die Defensive gedrängt zu werden.

Bei der CS waren es Leistungen und Garantien von über 100 Milliarden Franken. Aufwendungen, die in der Folge von der UBS zurückerstattet wurden. Und die Garantien, die konnten gestrichen werden. Ausgestanden ist der Fall der CS aber immer noch nicht. Klagen von ehemaligen Besitzern von sogenannten Crédit Suisse AT1-Anleihen sind immer noch nicht vom Tisch. Nach dem Bundesverwaltungsgericht soll zumindest ein Teil der rund 16 Milliarden an die damaligen Anleger ausbezahlt werden. Von wem? Wahrscheinlich vom Bund, weil die eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma die Streichung der Anleihen veranlasst hat. Der Fall macht deutlich, dass der Bundesrat auch jetzt beim Drama von Crans-Montana umsichtig, präzis und klar, aber auch zeitgerecht umzugehen hat. Immerhin: Bei Crans-Montana lassen sich die Aufwendungen grob abschätzen, sie sind zu stemmen. Und die Schweiz ist dazu verpflichtet, rechtlich und moralisch. Also: Mut zur rechtzeitigen Tat.

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2 Kommentare

  1. Hier bin ich mit Anton Schallers Aussage nicht einig. Man kann doch nicht ein ganzes Land für diese Brandkatastrophe in einer privat betriebenen Bar in der Silvesternacht verantwortlich machen und erwarten, dass mit Bundesgelder alle Kosten und Forderungen der Geschädigten gedeckt werden sollen. Es wurde niemand gezwungen, diese Bar aufzusuchen. Bei minderjährigen Betroffenen sind in erster Linie die Eltern in der Pflicht, da sie doch die Verantwortung für ihre Kinder hatten.

    Was man bis jetzt weiss, wurde bei der Rettung der betroffenen Menschen alles nötige rasch und effizient in die Wege geleitet. Cran Montana, die Region, der Kanton und die ganze Schweiz, auch das Ausland hat an verschiedenen eindrücklichen Anlässen mit den Hinterbliebenen der zu Tode gekommenen und verletzten Barbesuchern getrauert und versucht Trost zu spenden. Alles wurde auch im Fernsehen im In- und Ausland gezeigt.

    Noch bevor die Polizei die Ermittlungsarbeit aufnehmen konnte, wurden in den Medien Vorverurteilungen und anwaltliche Geldforderungen in Millionenhöhe laut und die Schweiz wurde zum Sündenbock gemacht. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, wer oder was diesen Brand verursacht hat und wer zur Rechenschaft gezogen werden muss. Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen feststehen, wer für die Folgen haftbar gemacht werden kann. Der Bund sollte sich nicht durch Geldforderungen erpressen lassen. Die Schweiz ist nicht die USA.

    Ich kann auch die Gleichsetzung Schallers der aktuellen Brandkatastrophe mit dem CS-Debakel nicht nachvollziehen. Eine private Bar ist doch für den Staat nicht relevant wie es einst die CS-Bank war. Die UBS hat profitiert von der sehr günstigen Übernahme der CS und nachträgliche Geldforderungen müssen demnach auch von der UBS übernommen werden und nicht die Schweizer Steuerzahler. Das würde auch den Grössenwahn von CEO Sergio Ermotti, der die UBS mit einer Bilanzsumme von US$ 1’565 Milliarden (2024) zur Spitze der weltweit grössten und wichtigsten Bank aufsteigen lassen will, etwas bremsen.

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