Simon Michel (49), Master of Science in Medien- und Kommunikationsmanagement, ist Unternehmer. Er ist Chef des Medtech-Unternehmens Ypsomed, FDP-Nationalrat aus dem Kanton Solothurn. Er spielt in der EU-Debatte im Parlament auf Seiten der Befürworter als international erfolgreicher Unternehmer eine zentrale Rolle. Mit Simon Michel sprach Anton Schaller.
Seniorweb: Nun liegt das EU-Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» vor – kurz «Bilaterale III» genannt. Bundespräsident Guy Parmelin hat es in Brüssel gemeinsam mit Ursula von der Leyen, der Präsidentin der EU-Kommission, feierlich unterzeichnet. Ist es ein gutes Zeichen, dass die Unterschrift eines SVP-Magistraten unter dem Vertragswerk steht?
Simone Michel: Ich meine, ich hätte ein kleines Lächeln auf dem Gesicht von Guy Parmelin gesehen, als er Frau von der Leyen traf, aber ich mag mich geirrt haben. Spass beiseite: Der Bundesrat unterzeichnet und ratifiziert völkerrechtliche Verträge nach Art. 184 Abs. 2 der Bundesverfassung. Dass bei einer Unterzeichnungszeremonie oft der Bundespräsident auftritt, ergibt sich aus seiner Repräsentationsfunktion. Bundesrat Guy Parmelin hat also in seiner Funktion als Bundespräsident die Verträge unterzeichnet. Diese Unterschrift ist vom nachfolgenden Genehmigungs- und Ratifikationsverfahren zu unterscheiden, denn diese Verantwortung liegt bei uns im Parlament und im Falle eines Referendums beim Volk
Die SVP – allen voran ihr Vordenker Christoph Blocher (85) – bezeichnet das Vertragswerk lautstark als «Unterwerfungsvertrag». Wird die Schweiz zum Vasallen der EU?
Alt-Bundesrat Christoph Blocher hat aus der Zürcher SVP heraus ab 1977 einen konfrontativeren Kurs eingeschlagen und trieb den grundlegenden Umbau der Partei voran – von einer bäuerlich-gewerblichen Mitte-rechts-Partei zu einer nationalkonservativen und oft als rechtspopulistisch beschriebenen Kraft. Gleichzeitig professionalisierte die SVP ihre Kampagnen und wuchs national sehr stark, von unter 15 auf bald 30%. Dabei hat die Partei vereinfacht beschrieben zwei Mantras, unter welche sie alles unterordnet: Die Ausländerfeindlichkeit und die Ablehnung einer geregelten Zusammenarbeit mit der EU. Dabei blendet die Partei alle Fakten aus und ist bereit, für ihr Parteiprogramm grossen Schaden in unserem Land anzurichten. Natürlich ist nicht alles gut, was aus Brüssel kommt, aber sind wir in Bezug auf Bürokratie in der Schweiz wirklich so viel besser? Ich meine, Blochers Kanton Zürich beschäftigt mehr Beamte als der gesamte EU-Apparat in Brüssel (43’000 vs. 41’000 Mitarbeitende).
Wir sollten wünschen, dass es der EU und ihren Mitgliedstaaten wirtschaftlich bald wieder besser geht, statt ständig auf ihr rumzuhacken. Die USA wendet sich von uns ab, ist kein verlässlicher Partner mehr und belegt uns mit hohen Zöllen; und China wird zur Weltmacht und Konkurrentin in allen Bereichen. Die Schweiz ist Teil Europas, mittendrin, und ist auf eine starke Europäische Union angewiesen. Wir tätigen über 60% unseres Handels mit Ländern in der EU. Mit den Bilateralen III will die Schweiz die Beziehung zur EU stabilisieren und weiterentwickeln. Dabei übernehmen wir in wenigen Bereichen EU-Recht. Das ist im Interesse der Schweiz, denn wir vereinheitlichen dadurch Normen und Standards, bauen Doppelspurigkeit und Bürokratie ab und vereinfachen die Arbeit für die betroffenen, exportorientierten Unternehmen. Von einem Unterwerfungsvertrag zu sprechen ist wirklich übertrieben und unredlich.
Alt-Bundesrat Pascal Couchepin, FDP-Mitglied wie Sie, wirft Blocher in einem NZZ-Interview vor, «politische Archäologie» zu betreiben. Und er sagt sogar: «Blocher schadet der Schweiz mit seiner Politik generell.» Ein happiger Vorwurf?
Ich stimme Alt-Bundesrat Pascal Couchepin zu. Die SVP schadet der Schweiz mit ihrer Abschottungspolitik massiv. In einem ständigen Abwehrkampf müssen die Wirtschafts- und Branchenverbände zusammen mit den Handelskammern die extremen Initiativen bekämpfen, statt dass wir zusammen gegen linke Umverteilungsansinnen ankämpfen würden. Mit der 10-Millionen-Schweiz-Initiative will die SVP die Grenzen schliessen, den Zugang zu Arbeits- und Fachkräften verbieten und das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU künden. Damit würden automatisch alle anderen bilateralen Verträge fallen – auch Schengen/Dublin, was die Schweiz zum Asylmagneten in Europa machen würde. Als Nicht-Mitglied des Dublin-Abkommens (Bilaterale II) könnte es jeder abgewiesene Asylgesuchsteller in der Schweiz ein zweites Mal versuchen – das ist heute ausgeschlossen. Allein 2025 wurden in der EU 360’000 Asylgesuche abgelehnt. Wir würden zum Asylmagneten.
Leider ist Alt-Bundesrat Blocher in seiner Zeit stehen geblieben und will nicht verstehen, dass die Welt digitaler, integrierter und globaler geworden ist. Er verkennt, dass der Wohlstand in unserem Land in erster Linie durch die Herstellung und den Export von Gütern in die Welt zustande kommt. Dafür brauchen wir Marktzugänge und keine Mauern. Für mich sind die Hellebarden das krasseste Zeichen ihrer negativen Weltanschauung. Die SVP beschreibt eine Schweiz, welche vom Bunker aus fortbestehen muss, weil alle um uns herum Feinde sind. Sie verkennt dabei, dass wir äussert enge und gute Beziehungen zu all unseren Nachbarn pflegen. Ein anachronistisches Bild. Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Bevölkerung nicht auf diese rückständige Vision reinfällt.
Sie selbst haben sich kürzlich in der NZZ mit Alfred Gantner (58) duelliert. Gantner ist Mitgründer des Private-Equity-Unternehmens Partners Group. Auffällig ist, dass es erfolgreiche Unternehmer sind, die sich besonders Sorgen um die direkte Demokratie machen. Oder kaschieren sie damit lediglich ihre persönlichen wirtschaftlichen Interessen?
Ich kenne die Interessen und Motivation von Alfred Gantner* nicht. Er war früher nie politisch aktiv. Ich denke, es geht ihm und seinen Kollegen ums Geld. Sie haben eine unbegründete Angst, dass Finanzunternehmen, wie die Partners Group, irgendeinmal mehr Steuern oder Abgaben leisten müssen, wenn wir weiterhin eng mit der EU zusammenarbeiten. Ich kann ihm aber versichern, dass das nicht der Fall sein wird. Von 14’000 EU-Rechtsakten übernimmt die Schweiz mit den Bilateralen III gerade einmal 95, davon 70 im Bereich der neuen Abkommen Strommarkt, Lebensmittel- und Gesundheitssicherheit. Wir schliessen nur dort Verträge ab, wo es uns etwas bringt, in erster Linie im Handel und in der Personenfreizügigkeit. Wir würden nie ein Steuer- oder Finanzdienstleistungsabkommen eingehen, welches negative Einflüsse auf unseren Finanzplatz haben würde. Im Gegenteil, wir versuchen, die Rahmenbedingungen ständig zu verbessern.
FDP-Nationalrat Simon Michel am Hauptsitz von Ypsomed. Fotos: KEYSTONE/Anthony Anex
Was mich anbelangt: Ich mache mir Sorgen, echte Sorgen über die Entwicklungen in unserem Land. Während Links die Umverteilungsmaschinerie ununterbrochen anfeuert, schadet die SVP mit ihren Abschottungsinitiativen dem Wirtschaftsstandort dermassen, dass es nicht mehr attraktiv ist, hier zu investieren. Als Unternehmer muss ich reagieren. Ich trage die Verantwortung über 2’500 Mitarbeitende und ihre Familien. Wie die meisten grösseren Unternehmen haben wir bereits vor Jahren begonnen, den Grossteil unserer Investitionen nicht mehr in der Schweiz zu tätigen. Es ist politisch einfach zu unsicher geworden. Jawohl, ich agiere sehr wohl im Interesse der Wirtschaft, der Unternehmen und der KMU in unserem Land! Das ist meine Rolle, meine Aufgabe und der Grund, weshalb ich nach Bern gegangen bin.
Sie argumentieren, die Schweiz werde als Wirtschaftsstandort gestärkt und grundsätzlich würden alle Unternehmen profitieren. Das gelte insbesondere für die exportorientierte Wirtschaft – zu der auch Ihre Firma Ypsomed gehört. Verfolgen Sie damit nicht ebenfalls eigene wirtschaftliche Interessen?
Die Bilateralen Verträge haben neben den wirtschaftlichen Aspekten natürlich auch viele positive Aspekte für die Bevölkerung. Viele Dinge nehmen wir heute für selbstverständlich: keine Passkontrollen beim Reisen in die EU, direkt Flugverbindungen, Taktfahrpläne mit den Zügen in unsere Nachbarländer, Austauschprogramme mit vielen Schulen und Universitäten, Hunderte von Forschungsprogrammen, Zugang zu Satelliten für unsere Navigationssysteme in den Autos (jawohl, das sind EU-Satelliten, die Schweiz hat keine eigenen im Orbit), und, und… Alles aufgrund der Staatsverträge mit der EU. Und dazu kommen natürlich auch die wirtschaftsrelevanten Verträge zur Verminderung von Handelshemmnissen.
Konkret geht es um die gegenseitige Anerkennung von Produktzulassungen. Über 75% aller in der Schweiz hergestellten und exportierten Produkte sind reguliert und benötigen eine Zulassung. Mit den Bilateralen I anerkennen die Schweiz und die EU die jeweiligen Zulassungen. Ein Teddybär, der in Thun genäht und durch die EMPA getestet und freigegeben wurde, darf also in jedem EU-Mitgliedstaat verkauft werden, nicht aber in den USA, in China oder Indien, dort müssten sie nochmals zuglassen werden. Solche Zulassungstests sind meist aufwändig. Das ist der Hauptgrund, weshalb wir so viel Handel mit der EU machen können. Zehntausende von spezialisierten KMUs in unserem Land profitieren davon. Und jawohl, natürlich auch die Medizintechnikbranche. Natürlich setze ich mich dafür ein!
Es erstaunt, dass gerade wirtschaftliche Schwergewichte in dieser Frage, die das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU langfristig regeln soll, so gegensätzliche Positionen vertreten. Liegt das an branchenspezifischen Interessen – oder doch eher an ideellen Überzeugungen?
Die Partners Group besitzt zwar Unternehmen im Wert von über 150 Milliarden Franken, aber nur noch zwei in der Schweiz. Die Uhrenfirma Breitling und ein Ölpipeline-Reinigungs-Unternehmen, die Rosen-Gruppe. Mechanische Uhren sind nicht reguliert, brauchen also das MRA (Mutual Recognition Agreement) der Bilateralen I nicht, und die Rosen-Gruppe ist primär aus steuerlichen Gründen in der Schweiz und hat ihre Produkte seit jeher in Deutschland zugelassen. Alfred Gantner braucht also die Bilateralen Verträge direkt weniger. Natürlich profitiert er von der Personenfreizügigkeit, aber das scheint er auszublenden. Ich vertrete hingegen die Unternehmen, welche auf die Verträge angewiesen sind und damit über 50% unserer Exporte massgeblich vereinfachen. Und ich bin nicht allein. Neben dem Wirtschaftsdachverband economiesuisse stehen alle, wirklich alle Branchenverbände hinter den Bilateralen III, auch alle Schweizer Industrie- und Handelskammern unterstützen die Verträge. Diese Organisationen vertreten zusammen 1’000-mal mehr Unternehmen als die Kompass-Gruppe der Partners Group.
Kann ein Finanzinvestor wie Alfred Gantner von einer vollständig autonomen Schweiz seine globalen Geschäfte agiler und freier betreiben als von einer Schweiz aus, die durch ein Vertragswerk enger an die EU gebunden ist?
Da müssen Sie ihn selbst fragen. Es macht mir den Eindruck, als möchte er aus der Schweiz ein Singapur machen, ein Finanzplatz, welcher primär in Unternehmen in der ganzen Welt investiert. Dabei verkennt er aber, dass die Schweiz ein KMU-Land ist. Über 95% aller Mitarbeitenden arbeiten in kleineren oder mittelgrossen Unternehmen. Und der ganz, ganz grosse Teil profitiert von gut funktionierenden und engen Beziehungen mit unseren Nachbarn.
Die Gegner befürchten, dass die EU die Schweiz einseitig verpflichten will, ihre Regeln und damit ihre Bürokratie zu übernehmen. Das habe gravierende Konsequenzen. Der Druck aus Brüssel würde massiv zunehmen. Weshalb teilen Sie diese Befürchtungen nicht?
Das Gegenteil ist der Fall. Würden wir nicht nach denselben Regeln funktionieren, bräuchten die exportierenden Unternehmen zwei Regelwerke, eines für die Schweiz und eines für die EU. Das wäre viel bürokratischer. Wir erleben das gerade jetzt in der Medizintechnik. Weil nach dem Abbruch der InstA-Verhandlungen am 26. Mai 2021 die EU das MRA im Bereich der Medizintechnik nicht mehr nachgeführt hat, war die Schweiz im Bereich der Medizinprodukte über Nacht blind. Der Zugang zu den EUDAMED-Datenbanken wurde gekappt. Unsere Swissmedic sieht heute nicht mehr, wenn ein Produkt, ein Herzschrittmacher, eine Hüftprothese fehlerhaft ist. Swissmedic hat darauf mit grossem Aufwand eine eigene Datenbank gebaut, die SWISSDAMED, für über 30 Millionen Franken, und musste viele neue Leute einstellen für die zusätzliche Registrierungsarbeit. Und jetzt kommt die Swissmedic und will uns diese (unnötigen) Mehraufwände verrechnen. Und die Unternehmen haben mehr Bürokratie, doppelte Arbeit. Das blüht allen anderen 19 Branchen, wenn die Bilateralen I mit dem MRA fallen würde. Wollen wir das wirklich?
Im Zentrum der Kritik stehen insbesondere die dynamische Rechtsübernahme sowie die Gerichtsbarkeit. Zunächst zur dynamischen Rechtsübernahme: Welchen Spielraum hätte die Schweiz künftig?
Wir kennen die dynamische Rechtübernahme seit 2004, bei den Bilateralen II. Bei Schengen/Dublin übernehmen wir Recht automatisch. Und es war nie ein Problem. Es geht ja in erster Linie um Normen, um Anpassungen von Zollformularen und technische Themen. Nur einmal in 20 Jahren ging es um mehr, 2005, als die EU entschieden hat, im Osten zu erweitern. Das hat nicht allen gepasst. Es kam zum Referendum. Die Schweizer Bevölkerung hat darüber abgestimmt und der Erweiterung des Schengenraums zugestimmt. Hätten wir das damals abgelehnt, hätte das schwerwiegende Folgen haben können, bis hin zur Kündigung aller Bilateralen Verträge durch die sogenannte Super-Guillotine: Kündet man einen Vertrag, fallen alle Verträge. Diese Super-Guillotine konnten wir nun mit den Bilateralen III wegverhandeln.
Wenn wir also in Zukunft über eine solche Rechtsübernahme abstimmen würden, dann könnten wir Nein sagen. Die EU dürfte die anderen Verträge nicht mehr künden, sie könnte aber via Schiedsgericht einen Ausgleich anstreben. Wenn wir also z.B. 10’000 EU-Bürgerinnen und Bürger weniger in die Schweiz lassen würden, weil wir ein Kontingentierungssystem einführten, dann dürften sich ultimativ 10’000 Schweizerinnen und Schweizer weniger in der EU niederlassen. Es geht der EU immer um Ausgleich, nicht um Strafen. Geldzahlungen sind für den Ausgleich explizit ausgeschlossen.
Und für die Wirtschaft ist diese Dynamisierung willkommen. Normen werden direkt übernommen und es kommt nicht zum zusätzlichen «Swiss Finish». Wir müssen die EU-Normen ja sowieso anwenden, wenn wir neben dem Verkauf von Produkten in der Schweiz auch in der EU verkaufen wollen. Nur dass wir durch die Rechtsübernahme eben nur noch einen Standard haben. Auch das machen wir seit 1999, und es war nie ein Problem. Die SVP macht hier eine Riesensache daraus, aber echte politische Probleme, welche daraus entstehen könnten, hat sie noch nie aufgezeigt. Und sollte uns wirklich irgendeinmal etwas wirklich nicht passen, ja dann könnten wir immer noch die Verträge künden, denn es sind Verträge.
Ein starkes Argument der Gegner sind die sogenannten «fremden Richter». Die Schweiz liefere sich bei Konflikten ausländischen Richtern aus – letztlich lande alles beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Diese Bedenken sind nicht ganz von der Hand zu weisen oder doch?
Das ist nicht richtig. Der EuGH hat keine Entscheidungskompetenz. Der EuGH kann höchstens beurteilen, ob ein Rechtsgegenstand unter EU-Recht fällt, oder nicht. Bleiben wir bei der Personenfreizügigkeit. Sollte ein Kanton, z.B. der Kanton Tessin, wirklich einmal eine Zuwanderungsbeschränkung einführen wollen, weil z.B. die Staustunden ins Unerträgliche gestiegen sind (weil sie seit 30 Jahren zu wenig in ihr Strassennetz investiert haben), dann könnte der Kantonsrat Tessin eine solche Anfrage an den Bundesrat stellen. Dieser müsste den Antrag prüfen und würde es erlauben. Das löste zügig den Gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit aus. In diesem Ausschuss sitzen Vertreterinnen und Vertreter aus der Schweiz und der EU. Diese kämen wohl zum Schluss, dass eine Kontingentierung von Niederlassungen nicht mit dem Vertrag über die Personenfreizügigkeit der Bilateralen I kompatibel wäre. Sie übergeben den Fall dem paritätisch zusammengestellten Schiedsgericht, welches wohl zum selben Schluss kommen würde. Sie würden gegebenenfalls noch den Europäischen Gerichtshof anfragen, ob hier wirklich EU-Binnenmarkt-Recht beurteilt werden muss, was dieser bejahen würde. Dann würde das Schiedsgericht einen Ausgleich festlegen, welchen die Schweiz anfechten und auf Verhältnismässigkeit prüfen könnte. Am Ende erhielten wir wohl auch in irgendeiner Form eine Beschränkung der Anzahl Schweizerinnen und Schweizer, die in die EU auswandern dürften. Aber es müsste im selben Umfang sein, wie die Schweiz reguliert.
Ich empfinde diesen Mechanismus als fair, und als viel besser, als was wir heute haben. Denn heute verfügt die Schweiz über keinen Streitmechanismus. Stellen Sie sich das vor. Jede und jeder von uns hat sicher schon mehrere Verträge unterzeichnet. Da steht am Ende, ganz unten, immer ein Gerichtsstandort. Mit der EU verfügt die Schweiz seit 25 Jahren über keinen solchen Mechanismus. Das wollen wir jetzt mit den Bilateralen III endlich korrigieren, damit die EU uns nicht mehr willkürlich piesacken kann, Horizon abstellen, Zollkontingente gegen Stahl oder «EU-first» in der Beschaffung einführen, das alles dürfte die EU nicht mehr. Ich bin überzeugt, dass wenn je jemand diesen Mechanismus anrufen wird, dann wird es die Schweiz sein gegen die EU, und nicht umgekehrt. Dieser Mechanismus bringt unserem Land mehr Souveränität, nicht weniger!
In den kommenden Monaten werden sich die eidgenössischen Räte – insbesondere ihre zuständigen Kommissionen – intensiv mit dem umfangreichen Vertragswerk befassen. National- und Ständerat werden darüber debattieren, Änderungen vornehmen und die Vorlage zwischen den beiden Kammern hin- und herschieben, bis sie schliesslich abstimmungsreif ist. Erwarten Sie noch wesentliche Änderungen, insbesondere bei der Frage der Gerichtsbarkeit?
Der Vertrag zum Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) ist unterzeichnet und kann nicht abgeändert werden. Das ist bei allen über 4’000 Staatsverträgen der Fall, welche die Schweiz heute in Kraft hat. Verhandlung und Unterzeichnung liegen in der Kompetenz des Bundesrates. Das Parlament ist verantwortlich für die Umsetzung in Schweizer Gesetze. Der Bundesrat hat uns mit der Botschaft 37 Gesetzesänderungen und drei neue Gesetze vorgelegt. Diese werden nun in den Räten behandelt. Der Ständerat hat begonnen, im Nationalrat kommen wir dran, wenn der Ständerat darüber abgestimmt hat. Ich gehe davon aus, dass dies im Dezember 2026 der Fall sein wird.
Wir beginnen also anfangs 2027 und versuchen im März oder Juni 2027 abzustimmen. Falls wir Differenzen haben, dann ginge es nochmals hin und her und es könnte auch zu einer Einigungskonferenz kommen, wenn der Ständerat z.B. das doppelte Mehr beim Referendum verlangen möchte und der Nationalrat bei der Empfehlung des Bundesrates auf dem Fakultativen Referendum mit Volksmehr bleiben würde. Ich sehe sehr wohl noch Anpassungsbedarf in der gesetzlichen Umsetzung, insbesondere im Bereich des Strommarktabkommens müssen wir ganz genau hinschauen, was wir tun wollen und vor allem wie wir es tun wollen. Dafür braucht es Hearings mit Experten aus der Elektrizitätsbranche. Es ist der ganz normale Weg, wie wir Gesetze im Parlament bearbeiten. Zur Frage der Gerichtsbarkeit: Diese ist m.E. sehr gut umgesetzt. Hier sehe ich keinen Handlungsbedarf. Wir sind das einzige Land der Welt, welches ein unabhängiges Schiedsgericht erhält und nicht durch den EuGH beurteilt wird.
Über der ganzen Debatte schwebt eine entscheidende Frage wie ein Damoklesschwert: Soll das Vertragswerk dem obligatorischen Referendum und damit dem Ständemehr unterstellt werden?
Das ist eine politische Frage geworden. Rechtlich ist es eindeutig: Die Verfassung sieht keine Möglichkeit eines obligatorischen Referendums vor. Art. 140. BV ist abschliessend. Auch die Bilateralen I und II wurden dem fakultativen Referendum unterstellt. Das ist auch die Beurteilung des Bundesamtes für Justiz und des Bundesrates. Falls in der SPK-S ein Antrag auf obligatorisch kommen würde, dann würde dieser Antrag behandelt werden. Am Ende entscheidet das Parlament abschliessend.
Ich persönlich erachte das Doppelte Mehr als unfair. Es müssten über 56% der Abstimmenden Ja sagen, damit die Bilateralen III angenommen würden, weil die kleinen und tendenziell konservativeren Kantone viel mehr Stimmkraft erhalten würden. Weil das Ständemehr zusätzlich gelten würde, bekäme eine Appenzellerin fast 100-mal mehr Stimmkraft als ein Zürcher. Weil die Gegner wissen, dass wohl die Mehrheit der Bevölkerung den Bilateralen Weg weitergehen will, wollen sie das Projekt mit dem Ständemehr zum Fall bringen. Ich finde das feige und erbärmlich.
Am Parteitag der FDP haben Sie ein Ständemehr noch nicht ausgeschlossen. In der NZZ sagten Sie hingegen: «Für mich gilt die Bundesverfassung, und diese sieht kein Ständemehr vor.» Gibt es neben der juristischen auch eine politische Begründung für Ihre Haltung?
Ich wollte an der Delegiertenversammlung in Bern Hand bieten, ein Zeichen setzen für die kritischeren Stimmen in unserer Partei. Am Ende war es aber sehr deutlich: 76% der Delegierten unterstützen die Bilateralen III und eine grosse Mehrheit will kein Ständemehr. Natürlich aber bringen wir das Projekt vors Volk. Ich werde selbst Unterschriften sammeln gehen. Ein solch wichtiger Vertrag braucht die Legitimation der Bevölkerung, aber mit fairen Regeln: «One Man, one Vote!»
Aktuell taucht die Frage auf, ob das EU-Paket aufgeschnürt und mit zwei Terminen dem Volk vorgelegt werden soll: zuerst die Stabilisierung mit den institutionellen Elementen und später die drei neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Unterstützt wird das von Politikern aus der FDP, der Mitte und der SP. Macht das die ohnehin schon anspruchsvolle Frage nicht noch komplizierter? Könnte es doch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unnötig ermüden?
Nein. Im Gegenteil. Wir müssen die Themen zwingend auseinandernehmen. Alles an einem Sonntag zur Abstimmung zu bringen, würde tatsächlich die Bürgerinnen und Bürger überfordern. Während die 76 Seiten Stabilisierungsteil recht straight-forward, also recht unkompliziert und klar sind, sieht es bei den drei neuen Abkommen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anders aus. Insbesondere beim Stromabkommen ist das Parlament bei der Umsetzung noch auf den Austausch mit Experten angewiesen. Das wird automatisch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ist die Aufteilung in zwei Abstimmungen an zwei verschiedenen Sonntagen sinnvoll. Wie das Parlament entscheiden wird, ist offen.
Eine letzte Frage: Sollte über das Vertragswerk – die Bilateralen III – noch vor den eidgenössischen Wahlen 2027 abgestimmt werden, damit alle Parteien im Wahlkampf klar Farbe bekennen müssen?
Das ist m.E. nicht mehr möglich. Wir müssen uns die notwendige Zeit nehmen und die Umsetzung in Schweizer Gesetze und Verordnungen richtig machen. Auch müssen wir sicherstellen, dass wir im Parlament noch mehr Mitspracherecht erhalten werden. Wir wollen über jede Änderung in den Bilateralen Verträgen frühzeitig informiert werden, damit wir Einfluss nehmen können. Auch wenn es in erster Linie um Normen und Standards geht, erachte ich das als wichtig. Ich gehe davon aus, dass wir über den Stabilisierungsteil im Juni 2028 und über die drei neuen Abkommen im Herbst 2028 abstimmen werden, sollten wir den Stabilisierungsteil annehmen. Natürlich werden die Bilateralen zum Wahlthema. Das ist auch gut so. Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer nicht den Abschottungskurs der SVP gehen will und sich für eine offene und moderne Schweiz einsetzen wird.
*Alfred Gantner, Mitgründer des Private-Equity-Unternehmens Partners Group, haben wir ebenfalls für ein Gespräch kontaktiert, um mit ihm über seine Argumente für ein Nein zu reden. Wir sind gespannt auf seine Antworten.

FDP-Nationalrat Simon Michel mag in einigen Punkten recht haben, aber trotzdem empfehle ich ihm einmal genauer über die Landesgrenze nach Deutschland (die grösste Volkswirtschaft der EU) hinaus zu schauen. Ein Beispiel: Seit Jahren ist das Land nicht im Stande eine fähige, demokratische Regierung zu installieren. In einen solchen Verein sich zu integrieren ist im jetzigen Zeitpunkt nicht nur dumm sondern verantwortungslos.
Hat Herr NR. Michel sich einmal Gedanken gemacht, wer überhaupt den Vorsitz der EU hat? Seit 2019 ist Frau Ursula von der Leyen Präsidentin der Europäischen Kommission und wurde von keinem Gremium in das Amt gewählt. Erst 2024 wurde sie für eine fünfjährige Amtszeit mit Hacken und Ösen bis 2029 vom EU Parlament gewählt. Solche undemokratische Verhältnisse haben wir zu Glück in der Schweiz nicht.
Herr NR Michel zitiert in einer abfälligen Art und Weise Herr a.Bundesrat Dr. Christoph Blocher wie folgt:
Leider ist Alt-Bundesrat Blocher in seiner Zeit stehen geblieben und will nicht verstehen, dass die Welt digitaler, integrierter und globaler geworden ist. Über die SVP die immerhin fast 30% Wähler hat fabuliert Herr NR. Michel über Hellebarden. Zitat: «Für mich sind die Hellebarden das krasseste Zeichen ihrer negativen Weltanschauung. Die SVP beschreibt eine Schweiz, welche vom Bunker aus fortbestehen muss, weil alle um uns herum Feinde sind.» Ein solcher Blödsinn hab ich in meinem Leben tatsächlich noch nie gelesen.
Und noch das; 720 Mitglieder vertreten die 27 EU Staaten. «Wenn sie vor Ort währen.» Deutschland hat 96, Malta. Zypern, Luxemburg gerade mal 6 Sitze. Und wir die Schweiz wenn wir dazugehören würden? Sie können sich selber ausrechnen was wir in diesem Parlament zu Sagen hätten.
Kurzum: die Schweizerstimmbürger sind kritisch und werden sich zu einer Abstimmung zum EU Beitritt nicht täuschen lassen, mit oder ohne Stände mehr. Ich freue mich auf die Abstimmung.
Sehr geehrter Herr Bundi
Vielen Dank für Ihre Gedanken und Inputs.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass die EU nicht gut geführt ist und zu viel reguliert. – Für die Wirtschaft und die Gesellschaft sind aber Regeln und Regelbasiertheit immer noch wesentlich besser, als Regeln gegen uns (USA) oder Unberechenbarkeit (China).
Ich möchte klarstellen, dass es hier NICHT um einen EU-Beitritt geht. Es geht bei den Bilateralen III einzig und allein darum, den Bilateralen Weg, dem wir den enormen Wohlstandszuwachs (Verdoppelung des BIP/Kopf) in 25 Jahren zu einem grossen Teil zu verdanken haben. Es geht darum, die vertragliche Zusammenarbeit zu erneuern, zu festigen und auszubauen.
Wir wollen und werden NICHT im EU-Parlament teilnehmen. Wir übernehmen auch bloss 95 von 14’000 EU-Rechtsakten mit den Bilateralen III. Nur in Bereichen, die uns, der Schweiz, etwas bringen. Alle Verbände und Organisationen, die davon betroffen sind, unterstützen die Verträge, selbst die Landwirtschaft wird am Ende unterstützten (oder Stimmfreigabe geben), weil sie weiss, das sie NIE mehr einen besseren Deal erhalten wird.
Gerne stehe ich Ihnen über weitere Fragen auch direkt zur Verfügung: simon.michel@parl.ch oder besuchen Sie die Website http://www.progresuisse.ch und nutzen Sie den Bilabot, eine KI, welche alle rund 140 Verträge zwischen der Schweiz und der EU und alle entsprechenden Schweizer Gesetze kennt.
Freundliche Grüsse, Simon Michel
Die richtigen Fragen und präzise, verständliche Antworten zum Thema Bilaterale III. Ich habe dieses Interview mit Simon Michel mehrfach geteilt. Es geht schliesslich um das grosse Ganze und unsere Zukunft in Europa und nicht was das grosse Ego aus dem vorigen Jahrhundert des Herrn Blocher meint. Besten Dank Anton Schaller.
Für einmal kann ich der Regula Mosimann zustimmen. Einzig die Frage des Ständemehrs ist schwieriger zu beantworten, siehe dazu auch das heute in der NZZ resümierte Gutachten von Prof. Richli, einem bekennenden Gegner der Bilateralen III. Nun stellt sich uns noch die Hürde der Aufteilung des Pakets in zwei Abstimmungen (institutionelle Themen und den Rest mit u.a. Stromabkommen), so dass die Abstimmung(en) nicht vor 2028 folgen werden.
Sehr geehrter Herr Hübscher
Es gibt juristische Gutachten beider Seiten, wobei die Mehrheit klar für Fakultativ ist. So auch das Bundesamt für Justiz und der Bundesrat selber. – Zu Prof. Richli muss man wissen, dass er das letzte mal 1995 zu Europa-Recht publiziert hat. Er gilt als Befürworter eines statischen Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU. Damit liegt er aber falsch. Seit den Bilateralen I und II hat die Schweiz tausende von Normen- und Standard-Anpassungen übernommen, damit wir einheitlich arbeiten können, nicht zwei Produktvarianten haben müssen – eine Schweizer und eine Europäische Version. – Das Verhältnis ist also schon seit Anbeginn des Bilateralen Weges dynamisch. Jeztt formalisieren wir diesen Fakt mit einem Prozess, mit mehr Mitspracherecht (Decision Shaping) auf unserer Seite, mit mehr Mitspracherecht im Parlament und mit einem Streitschlichtungsprozess.
Am Ende wird es also eine politische Frage sein. Und hier ist noch alles offen. Wir werden das im Parlament im Verlaufe des Jahres vertiefen. Es gibt zwei Lager. Wenn wir das Ständemehr nehmen, dann wäre das wirklich neu, weder für die Bilateralen I noch II, welche notabene weiter gehen als die Bilateralen III, gab es das. Das war immer Fakultativ. Mit einem doppelten Mehr bräuchte das JA-Lager über 56% der Stimmen. Das ist eine hohe Hürden. Deshalb fordern es die Gegner. Sie haben Angst vor dem einfachen Volksmehr.
Freundliche Grüsse, Simon Michel
Wir grosszügig von Herrn Hübscher, dass er dem Kommentar «DER Regula Mosimann» für einmal zustimmt. Hören Sie sich selber eigentlich einmal zu? Auf dieser Plattform für Senior:innen Ignoriert zu werden bin ich gewohnt und macht mir schon lange kein Bauchweh mehr. Jedoch Ihre herablassende zur Kenntnisnahme meines Kommentars oder wie letzends die Löschung einer meiner Antwortkommentare samt Stellungnahme eines Schreibers, durch die Seniorweb Verantwortlichen, ohne jede Erklärung warum dies geschehen ist, gibt mir schon zu denken. Meine Frage, wie frei darf man auf seniorweb.ch noch kommentieren und wer hat unter dem Strich das Sagen?
Guten Tag Frau Mosimann. Sie und ich haben unser geistiges Heu ja nicht auf der gleichen Heubühne. Aber: Es gibt bei Seniorweb keinen Zensor, der mit geblondetem Haar und beschrifteter Dächlikappe missliebige Meinungen aussortiert. Ich habe im Spam-Ordner und im Papierkorb nachgeguckt und nichts gefunden. Auch keine Kommentare von Ihnen. Wir haben zurzeit Probleme mit Spam-Kommentar-Mails, gerne auf Russisch, gerne mit Viagra-Angeboten. Ob da wohl etwas passiert ist? Gruss Peter Steiger
Lieber Herr Steiger
Es betrifft die Kolumne von Anton Schaller vom 22. März 2026, Überschrift: Ulrike Herrmann: «Putins Krieg wird Europa einen». Der Leser Markus Henny hat die Kolumne von Anton Schaller kommentiert. Ich war mit seiner Kritik an Ulrike Herrmann und seinen einseitigen Schilderungen über China nicht einverstanden und habe ihm darauf geantwortet. Kurz darauf verschwanden sowohl der Text von Markus Henny und meine Antwort an ihn von der Bildfläche.
Ich befürchte Sie haben Recht, Seniorweb wird von russischen Häckern angegriffen. Sehen Sie sich die 35 Kommentare unter «Meist kommentiert», Kolumne von Andreas Iten «Vom Kommentieren» vom 26. Januar 2023, an! Ich hoffe nur, dass die Lesertexte samt E-Mailadressen auf Seniorweb künftig noch sicher sind. Gruss Regula Mosimann
Guten Tag Frau Mosimann. Ich habe nochmals nachgeguckt und nichts entdeckt. Die vielen Spam-Kommentare sind schon eine Plage. Englisch im Titel, «Kommentar», Google usw. triggern die Schwemme. Unser Web-Administrator abeitet daran. Wir hoffen.