Die Vorstellung, mit verstorbenen Familienangehörigen zu chatten, ist dank Künstlicher Intelligenz (KI) keine Science-Fiction mehr. Der Theologe und Ethiker Mathias Wirth sprach vor der Seniorenuniversität Bern und betonte bei aller Skepsis auch das Potential neuer Technologien in der Trauerarbeit.
Es gibt verschiedene analoge Möglichkeiten, die eigene Trauer über den Tod von nahen Angehörigen zu verarbeiten: Wir besuchen deren Grab, gehen in die Kirche, sind ihnen auf einem Spaziergang in Gedanken nahe, hören ihre Lieblingsmusik, zünden eine Kerze an, schauen Fotos, lesen in ihren Briefen oder Tagebüchern… Seit geraumer Zeit ermöglicht die Digitalisierung von persönlichen Daten, dass wir unsere Lieben virtuell zum Leben erwecken und so eine emotionale Verbindung zu ihnen wiederherstellen, auch nachdem sie bereits verstorben sind.
In den USA, Südkorea und Grossbritannien bietet die «Afterlife Industrie» digitale Hilfsmittel wie Chats, Avatare und Apps an, welche eine Interaktion mit Verstorbenen ermöglichen. Dank dem Einsatz von KI werden die projizierten Figuren immer detailgetreuer und ausgefeilter. Je mehr persönliche Daten (Texte, Töne, Fotos, Videos) einer verstorbenen Person in die Datenbanken der Anbieter eingegeben werden, desto authentischer werden die Modelle, Avatare oder Hologramme.
Avatar Grossmutter: KI-generiert.
Führend sind Firmen mit bezeichnenden Namen wie «You only virtual», «MyHeritage» oder «Deep Nostalgia». Sie verwandeln alte, statische Fotos in bewegte, lebendig wirkende Videos, bei denen die verstorbenen Personen sprechen, blinzeln, lächeln oder den Kopf drehen. Auf Wunsch erzählen künstlich erzeugte Figuren auf dem Smartphone oder am TV-Monitor ihre Lebensgeschichte oder lesen den Grosskindern Märchen vor.
Vorgetäuschte Kommunikation
Mit Hilfe der Deep-Fake-Technologie haben die Avatare sogar gelernt, auf Fragen hypothetische Antworten zu geben. Damit kann bei Hinterbliebenen der Eindruck entstehen, dass sie per Chat oder Anruf real mit ihren Vorfahren kommunizieren. Worin besteht der Unterschied zu «spirituellen Sitzungen»? Spätestens an diesem Punkt eröffnen sich gefährliche Optionen für Täuschung und Manipulationen.
Letzte Ruhestätten von Diakonissinnen auf dem Schosshaldenfriedhof in Bern. Foto PS.
Trauerarbeit dient mehreren Bedürfnissen: Sie eröffnet Raum für Gefühle, für Verbindungen zum Verstorbenen. Sie tröstet, würdigt den Verlust, gibt Sicherheit und ermöglicht das Weiterleben in die Zukunft. Wichtig ist laut Trauerexperten, dass Trauer nicht möglichst rasch eliminiert wird, sondern Zeit, Ausdruck und Halt braucht. Schmerz zulassen und ausdrücken, weinen, schweigen, reden, schreiben oder kreativ sein sind wesentliche Bestandteile eines nachhaltigen Trauerprozesses.
Vollbesetzter Saal an der Uni-Bern. Foto PS.
Unter dem Titel «Künstliche Intelligenz und das Weiterleben nach dem Tod? Ethische Überlegungen zu textgenerierenden Anwendungen» befasste Mathias Wirth, Professor an der Abteilung Ethik und Diakoniewissenschaft der Theologische Fakultät der Universität Bern, mit der sich verändernden Trauerkultur. Er begann seine Ausführungen mit einem grundsätzlich positiven Zugang zu den neuen Tools. Trauer-KI unterstütze die Bedeutung der Erinnerung und die ethische Pointe nach Unvergessenheit in einem Todesfall. Wenn KI begleitet, überwacht und positiv eingesetzt werde, könne die neue Technologie die Trauerarbeit im Einzelnen unterstützen. Nach seiner Ansicht generiert der digitale Umgang mit Personendaten Verstorbener mehr als Fiktion, nämlich Metafiktion. Auch generative, lernende Trauer-KIs könnten positive Erfahrungen hervorrufen.
Analoge Trauerarbeit eines Ehepaars. KI-generiert.
Aus theologischer Sicht entspreche die Bedeutung der Erinnerung einem wichtigen Grundsatz des Christentums. Auch im biblischen Kontext würden Erinnerungen an Verstorbene immer wiederholt und gewürdigt. Eine Trauer-KI könne das Gefühl der Anwesenheit, Zusammenhalt und Gemeinschaft verstärken und bewahren. So erhalte ein Geschehen der Vergangenheit Bedeutung für die Gegenwart.
Professor Wirth sieht auch kritische Punkte: Jeder Trauerprozess müsse ein Ende haben und Hinterbliebenen ein unbeschwertes Weiterleben ohne die verstorbene Person ermöglichen. Eine unbegrenzte Anwendung der Trauer-KI erschwere oder verunmögliche dieses Ziel. Ausserdem: Eine generische Trauer-KI sei nur so vertrauensweckend wie die eingegebenen Daten. Noch ungelöst ist die Hoheit über die hochgeladenen Daten: Ist es erlaubt, persönliche Daten der verstorbenen Person ohne deren explizites Einverständnis zu nutzen?
Vier Schlussfolgerungen
Am Ende seiner Ausführungen zog der Referent mit vier Bullet-Points ein eher positives Fazit:
- Trauer-KI erzeugt nicht nur Fiktion, sondern kann reale emotionale und existentielle Erfahrungen hervorrufen.
- KI kann zur Trägerin persönlicher Sprach- und Beziehungsmuster Verstorbener werden und dadurch starke Wirkungen entfalten.
- Trauer-KI kann «continuing bonds” fördern.
- Trauer-KI hat Potential in den Bereichen Erinnerung, Beziehung und moralische Kommunikation, was mit den Gefahren und Problemen von KI balanciert werden müsste.
Diskussion
Angeregte Diskussion nach dem Vortrag. Foto PS.
Fast noch spannender als der Vortrag war die Diskussion mit und unter den anwesenden Seniorinnen und Senioren. Eine Teilnehmende vermisste in der digitalen Trauerarbeit Berührungen, Umarmungen, physische Nähe. Ein Herr regte an, die Verwendung persönlicher Daten vorgängig in einer Patientenverfügung zu regeln. Ausserdem kam die Frage auf, wer Hinterbliebene auf dem Weg der virtuellen Trauerarbeit begleite und betreue.
Berührend war die Schilderung eines Witwers, seine verstorbene Ehefrau sei ihm nach dem Tod noch mehrere Wochen lang regelmässig begegnet. Er habe sie gerochen, gehört, gespürt. Eines Tages habe sie ihm erklärt: «Nun musst Du loslassen.»
Erwähnt wurde auch eine Alternative zur Trauer-KI: «Die Tagebücher der verstorbenen Grossmutter zu lesen, ist auch ein Weg zu trauern, der Zeit kostet, aber möglicherweise nachhaltiger ist als virtuelle Trauerarbeit.»
Titelbild: Die Grossmutter als Avatar. KI-generiert.
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Nachlassregelung im Internet
Nach dem Tod bleiben E-Mail- und Konten in den Sozialen Medien zunächst bestehen, solange niemand den Anbieter informiert. Angehörige können mit Sterbeurkunde und Erbschein Löschung oder Übertragung beantragen, aber ohne Passwörter oder Nachlassregelungen wird es kompliziert. In der Schweiz gelten, ähnliche wie in Deutschland, Regeln mit Fokus aufs Erbrecht und den Datenschutz.
Einfacher geht es, wenn man als alter Mensch noch zu Lebzeiten eigene Profile in den sozialen Medien löscht oder jemanden dazu ermächtigt: Deshalb hier eine Empfehlung: Richten Sie zu Lebzeiten Nachlasskontakte ein (z. B. bei Google, Apple, Facebook) und listen Sie Passwörter sowie Konten auf – idealerweise in einem Testament oder an einem sicheren Ort.
Ohne eine Nachlassregelung müssen Erben nämlich Formulare ausfüllen und auf Genehmigungen warten, was Monate dauern kann. In der Schweiz empfehlen Experten zudem, lokale Anbieter wie Swisscom oder die Post frühzeitig zu kontaktieren. (PS)

Ich bin für reales Erinnern mittels Fotos, Briefen, Filmaufnahmen, Gesprächen mit anderen, Orte aufsuchen, die an die Person erinnern, die ich verloren habe. Für mich das Wichtigste, ich muss mich von der verstorbenen Person verabschieden können. Meine Mutter konnte ich noch im Spital, am Morgen nach ihrem Versterben in der Nacht davor, mit einem Kuss auf ihre kalte Stirn und mit einigen Worten ganz nah verabschieden. Es hat mich bis ins Innerste berührt und diese intensive Erinnerung an sie begleitet mich seit ihrem Todestag vor 38 Jahren.
Was die neusten Trends der KI-Anwendungen betrifft, interessiert mich wenig. Wenn jedoch mit verstorbenen Menschen am Computer herumgespielt wird wie mit einem x-beliebigen Computerprogramm, hört für mich der Spass auf. Es ist unmoralisch, unethisch und respektlos gegenüber dem einst geliebten Menschen. Meine Meinung.