StartseiteMagazinKolumnenMehrwertsteuer: Tiefster Satz in Europa, dennoch umstritten

Mehrwertsteuer: Tiefster Satz in Europa, dennoch umstritten

Die bisherigen Umfragewerte sind eindeutig: Gegen 70 Prozent der Befragten lehnten bisher eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) ab. Dennoch will das Parlament die 13. AHV-Rente – wenn auch mit knappen Mehrheiten – ausschliesslich über eine Erhöhung der MWST um 0,4 Prozentpunkte finanzieren. Selbst diese 0,4 % sind jedoch noch keineswegs beschlossen: Sie müssen in einer Volksabstimmung die Zustimmung von Volk und Ständen finden.

Auch Verteidigungsminister Martin Pfister möchte die akuten Finanzierungsprobleme in seinem Departement mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer lösen. Er begründet dies damit, dass die Armee in den kommenden Jahren wieder glaubwürdig verteidigungsfähig werden müsse. Ursprünglich war von einer Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte die Rede; inzwischen stellt der Bundesrat einen befristeten und zweckgebundenen Zuschlag von 0,5 Prozentpunkten für Rüstungsausgaben in Aussicht.

Politisch ist dieser Vorschlag heikel, aber keineswegs unbegründet. Die sicherheitspolitische Lage hat sich deutlich verschärft, und die Schweiz wird im internationalen Vergleich nicht darum herumkommen, künftig erheblich mehr als die heutigen rund 0,8 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) für ihre Verteidigungsfähigkeit aufzuwenden. Es müssen nicht die fünf Prozent sein, welche US-Präsident Donald Trump von den NATO-Staaten fordert. Wer die Sicherheit des Landes ernst nimmt, kann die Armee jedoch nicht dauerhaft unterfinanzieren und gleichzeitig volle Einsatzbereitschaft sowie Kooperationsfähigkeit mit den Nachbarstaaten erwarten.

Der Einführung der Mehrwertsteuer in der Schweiz ging ein langer und erbitterter politischer Kampf voraus. Die Vorlage scheiterte 1977, 1979 und 1991 an der Urne. Erst am 28. November 1993 stimmten Volk und Stände der Verfassungsänderung zu. Am 1. Januar 1995 trat die MWST mit einem Normalsatz von 6,5 Prozent in Kraft. 1999 wurde dieser auf 7,5 Prozent erhöht, und heute – 27 Jahre später – beträgt er erst 8,1 Prozent. Dass dieser Spielraum überhaupt besteht, ist nicht zuletzt der finanzpolitischen Vernunft und Zurückhaltung des Schweizer Stimmvolks zu verdanken. Und das ist gut so.

Selbst wenn sowohl die Erhöhung für die AHV als auch jene für die Armee beschlossen würden, stiege der Normalsatz erst auf 9,0 Prozent.

Grafik KI generiert

Damals wie heute erklärt die Skepsis gegenüber der Mehrwertsteuer vieles. Gleichzeitig zeigt der Blick ins Ausland, wie tief die Schweizer Mehrwertsteuer im internationalen Vergleich bleibt: Deutschland erhebt 19 Prozent, Frankreich 20 Prozent, Italien 22 Prozent und Österreich 23 Prozent. Selbst mit einem Normalsatz von 9,0 Prozent bliebe die Schweiz europäische Tiefsteuerinsel bei der Mehrwertsteuer. Nicht zuletzt deshalb nahmen Bundesrat und Parlament den damaligen Steuersatz direkt in die Bundesverfassung auf: Das Stimmvolk sollte das letzte Wort über künftige Erhöhungen behalten.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob ein Satz von 9,0 Prozent im internationalen Vergleich hoch wäre. Entscheidend ist vielmehr, ob Bundesrat und Parlament glaubwürdig darlegen können, wofür jeder zusätzliche Zehntelprozentpunkt verwendet wird. Wer Volk und Stände überzeugen will, muss Klartext reden: Die AHV kostet mehr, die Armee kostet mehr – und beides lässt sich weder mit Sparappellen noch mit frommen Wünschen finanzieren.

Voraussichtlich wird das Stimmvolk bereits im November über die Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte zugunsten der AHV abstimmen. Die Erhöhung um weitere 0,5 Prozentpunkte für die Armee muss der Bundesrat hingegen zunächst noch durch das Parlament bringen. Dort dürfte sie auf erheblichen Widerstand stossen. Gegner werden alternative Finanzierungsmöglichkeiten ins Feld führen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen jedoch ein weitgehend blockiertes Parlament – insbesondere den Nationalrat – sowie eine schwindende Bereitschaft zu tragfähigen Kompromissen.

 

 

 


 

 

 

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5 Kommentare

  1. Die 13. AHV über die Mehrwertsteuer zu finanzieren, widerspricht der Absichtserklärung der Abstimmenden, die die tiefe AHV-Rente generell etwas anheben wollten, was in erster Linie und voralllem den Rentner:innen die in ihrem Arbeitsleben wenig verdienten, zugute kommen sollte.
    Es muss doch jedem klar sein, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer verteuert das Leben für alle und in fast jedem Lebensbereich. Also Grundnahrungsmittel, Kleider, Mieten, Dienstleistungen etc etc. Dazu kommt noch die Besteuerung der 13. Monatsrente. Was bleibt da netto noch für die einkommensschwachen Senior:innen?

    Nach meiner Meinung war die Vorlage für die 13. AHV-Rente für alle ein gut gemeinter aber zu wenig durchdachter Vorstoss, was hiermit bewiesen wäre. Ein gut situierter Rentner (es sind ja vor allem die Männer, sie verdienten ausser Haus das Geld, die Ehefrau erledigte die unbezahlte Arbeit zu Hause inklusiv der ganzen Familienarbeit und hat deshalb i.d.R. eine kleinere Rente im Alter. Die vielen alleinerziehenden und berufstätigen Frauen gehören heute zu den am meisten von Altersarmut betroffenen Menschen in der Schweiz.
    Es muss also eine gerechtere Lösung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente geben. Andernfalls befürchte ich, dass unsere Demokratie aus dem Gleichgewicht gerät und noch weiter nach rechts abrutscht.

    Eine sichere Schweiz durch eine gut und adäquat ausgerüstete Armee betrifft uns alle. Wir müssen deshalb darauf vertrauen können, dass die Verantwortlichen das rechte Mass finden und die richtigen Entscheide treffen, um uns zusammen mit unseren Europäischen Nachbarn vor Übergriffen gewalttätiger Regierungen zu schützen. Dass Goldgeschenke und Schmeicheleien an scheinbar über allem stehende Despoten wie Trump nicht der richtige Weg ist, erzählen uns die Newsmedien täglich mit ihrem Abgesang an die Menschlichkeit und ein faires Miteinander.

    • Frau Mosimann verdreht drei wesentliche Dinge:
      1. Es gab keine «Absichtserklärung der Abstimmenden» zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Vielmehr liessen Befürwortende und Gegner diese entscheidende Frage bewusst offen, Mann/Frau wollte dies «später* regeln.
      2. Wenn Frau Mosimann schreibt, dass die Mehrwertsteuer das Leben für alle verteuert, ist dies nur die halbe Wahrheit, denn gerade der von ihr erwähnte Grundbedarf wäre mit der Erhöhung um 0.1% auf international (s. Tabelle im Beitrag von Anton Schaller) sehr bescheidene 2.7% gerade für kleinere Budgets wesentlich abgefedert.
      3. Die im Parlament vorgeschlagene Erhöhung der Lohnbeiträge würde eben ausschliesslich die arbeitende Bevölkerung treffen und die Profiteure der 13. AHV-Rente unbehelligt lassen, die zu einem Grossteil mit einem überhöhten Umwandlungssatz von 7% (wie in meinem Fall) bereits heute privilegiert sind, was mit «Gerechtigkeit» nichts zu tun hat.
      Die zur Abstimmung gelangende Erhöhung von 0.4% bzw. 0.1% Grundbedarf ist deshalb die gerechtere Lösung, die alle betrifft, denn wir alle (RentnerInnen) profitieren von der 13. AHV-Rente oder wirklich alle von einer verbesserten militärischen Sicherheit unseres Landes.

  2. Die entscheidende Frage
    Die entscheidende Frage ist nicht für was diese Mehrwertsteuer-Gelder verwendet werden, sondern die Frage nach einer alternativen Finanzquelle. Weder der Bundesrat, noch das Parlament, noch Anton Schaller stellen diese Frage. Sie verkennen dabei den sozialpolitischen Zündstoff, der in der sich ausdehnenden Schere zwischen Arm und Reich steckt und deshalb müsste über Folgendes diskutiert werden:
    – Vermögenssteuer auf Bundesebene
    – Zuckersteuer
    – Steuerhinterziehung reduzieren durch die Anstellung zusätzlicher Steuerbeamter
    – Aktienrückkäufe
    – Mikrosteuer
    – Erbschaftssteuer
    – Dividendenbesteuerung
    – Rückgängigmachung vergangener Entlastungen
    – Streichung von gewissen Subventionen
    – Verkaufsgewinne von Immobilienverkäufen besteuern (Grundstückgewinnsteuer)

    • Genau das Herr Bisig, sind auch meine Überlegungen, wenn es um die Budgetierung des Bundeshaushalts geht. Wir haben leider ein rechtslastiges, konservatives Parlament mit einflussreichen Interessenvertretern, sprich Lobbyisten an der Seite, das mit der Stimmenmehrheit eine strukturelle Veränderung und zeitgemässe Erneuerung unserer Demokratie verhindert. Soziale Gerechtigkeit basiert nicht nur auf Zahlen sondern auch und vor allem auf Solidarität zu den Schwächeren einer Gesellschaft.

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