StartseiteMagazinGesellschaftTodesstrafe oder nicht?

Todesstrafe oder nicht?

Vor 50 Jahren tobte in der Schweizer Medienlandschaft ein heftiger Streit um die Frage, ob man für Landesverräter wie den damals verhafteten Ex-Brigadier Jean-Louis Jeanmaire wieder die Todesstrafe einführen sollte. So kam es auch im Baselbiet zu einem öffentlichen Showdown zwischen dem streitbaren FDP-Nationalrat Karl Flubacher und dem Theologieprofessor Max Geiger.

Am 1. November 1976 – also vor demnächst 50 Jahren – herrschte in Sissach BL und Umgebung eher kühles Spätherbstwetter. Doch drinnen in der Turnhalle der Primarschule ging es an diesem Montagabend ungewöhnlich hitzig zu und her. Eine Spurensuche im «Volksstimme»-Archiv.

Der Arbeiter und der Akademiker

Der Einladung der Freisinnig-demokratischen Partei Baselland folgten gemäss Schätzungen mehr als 700 Interessierte an die öffentliche Aussprache in der Primarschul-Turnhalle. Sie alle wollten den Schlagabtausch zweier gestandenen Männer miterleben, die sich zuvor in den Medien – auch in der lokalen Zeitung «Volksstimme» – nichts geschenkt haben. Da war einerseits der Läufelfinger FDP-Nationalrat und Bauunternehmer Karl Flubacher (1921-1992), andererseits der Tenniker Theologe Prof. Dr. Max Geiger (1922-1978). Hie der bodenständige Arbeiter, da der studierte Akademiker.

«Vom Fall Jeanmaire zur Todesstrafe?» So lautete der provokative Titel des Podiums, das geleitet wurde vom Bottminger FDP-Nationalrat und Parteipräsidenten Felix Auer (1925-2016). Anlass war einerseits die Affäre um den Brigadier und mutmasslichen «Jahrhundertverräter» Jean-Louis Jeanmaire, der den Sowjets geheime Unterlagen zugespielt haben soll (vgl. Box). Andererseits ging es um die verbreitete Äusserung von Karl Flubacher, für den «hundsgewöhnlichen Lump und Verbrecher» sei nur eine Strafe wirklich angemessen – nämlich die Todesstrafe.

Auf die in der «Volksstimme» vom 5. Oktober 1976 publizierten «Gedanken zum Fall Jeanmaire», wo Flubacher die Todesstrafe fordert, hatte der Theologieprofessor Max Geiger Tage später in einem offenen Brief  dagegengehalten. «Woher nimmt eine menschliche Gesellschaft sich das Recht, eines ihrer Glieder mit dem Tode zu bestrafen?» Max Geiger, Akademiker durch und durch und politisch engagiert bei linksalternativen Anliegen, warf dem hemdsärmeligen Karl Flubacher vor, er zementiere mit seinen Forderungen «eine Art von Nationalismus, den zu überwinden wir aufgerufen» seien.

Leserbrief-Schwemme

Die Debatte war lanciert. Kaum eine Ausgabe der «Volksstimme» erschien ohne Leserzuschriften in dieser Sache. Und auch in anderen Zeitungen des Landes wurde dieser fall diskutiert. Die Gemüter erhitzten sich, das Thema Todesstrafe wurde speziell im oberen Baselbiet zum Tagesgespräch. Liest man diese Zuschriften heute durch, ist klar: Die Sympathien der Leserschaft galten damals zumeist Karl Flubacher – auch, weil der damalige Zeitgeist geprägt war vom Kalten Krieg.

Der sensiblere der beiden Streiter hingegen, Max Geiger, muss mehr unter der Kontroverse gelitten haben. Zu schaffen machten ihm anonyme Todesdrohungen und offene Feindseligkeiten gegenüber ihm und seiner Familie. Sein Sohn Georg Geiger mag sich an die damalige schwierige und die aufgeputschte Zeit erinnern. «Vater ist nach diesem Podiumsgespräch sehr erschöpft nach Hause gekommen».

Bericht in Protokollform

Hansjakob Schaub, Alleinredaktor und Verleger der «Volksstimme», berichtete in der Ausgabe vom 4. November auf zwei Seiten über den Grossanlass. Und zwar in Form eines Protokolls. Er skizziert die Argumente der Kontrahenten und berichtet, wie die Reaktionen des Publikums ausfallen.

Schaub lässt auch die Sekundanten der beiden Streithähne zu Wort kommen: So den damals noch jungen Juristen und späteren Baselbieter Ständerat René Rhinow. Dieser stärkte die Position von Max Geiger und wies daraufhin, dass die (in der Schweiz 1942 abgeschaffte) Todesstrafe kaum eine Abschreckungswirkung hat. Rhinow: «Der Täter lässt sich von der Chance leiten, wie er entwischen kann. Ob er zu Todesstrafe oder zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt wird, ist für ihn nicht massgebend».

Und Flubachers Sekundant, der Bottminger Anwalt Amédée Schlumberger, sprach sich für die Todesstrafe aus, «wenn Jeanmaire tatsächlich die Geheimnisse der Kriegsmobilmachung und der ganzen Versorgung preisgegeben» hat.

Angesprochen auf seinen ersten öffentlichen Auftritt auf einem politischen Podium, erinnert sich René Rhinow (83) vor allem noch an die extrem aufgeheizte Stimmung im Saal. Und daran, dass Jeanmaire regelrecht vorverurteilt worden sei. Tatsächlich berichtet auch Hansjakob Schaub davon, dass das Publikum vor allem die markigen Worte von Karl Flubacher mit Applaus bedacht hat.

Im zweiten Teil des Podiums durften aus dem Publikum Fragen gestellt werden. Weitgehend einig waren man sich auf dem Podium, dass es in der Schweiz erlaubt sein soll, in Verdachtsfällen Leute mit sehr hohen Funktionen und Geheimnissen zu überwachen. Damit war aber auch schon Schluss mit Gemeinsamkeiten. Und wie üblich bei öffentlichen Podien gab es auch Zuspruch für die eine oder andere Seite. So gratulierte etwa der Sissacher alt BGB-Nationalrat und Tierarzt Walter Degen (1904-1981) dem «lieben Freund Kari Flubacher zu seiner Stellungnahme».

Demokratie braucht Gespräch

Hansjakob Schaub publizierte zu seinem «Protokoll» sogar noch einen Kommentar – eine journalistische Form, die er grundsätzlich eher ablehnte. Wobei: Schaub beschränkte sich dabei, nochmals das Zustandekommens dieser öffentlichen Aussprache zu beschreiben und dem Gesprächsleiter Felix Auer ein Kränzchen zu winden, der «es verstand, die knisternde Spannung zu entschärfen, indem er […] mit einer eloquenten, witzigen, geistreichen und kabarettistischen Vorstellung der am Podiumsgespräch Beteiligten begann. Bald versetzte der fidele Auer […] das Publikum in Lachen, jedenfalls in eine fröhliche Stimmung, und damit war vom blutigen Ernst des Themas etwas weggenommen.»

Zum Fazit des Abends schrieb Hansjakob Schaub: «Der Austausch von Meinungen und Argumenten hat dem einen oder anderen wohl zu Einsichten und zu Denkanstössen verholfen. […] Der Abend zeigte aber auch, wie wichtig das Gespräch in der Demokratie zwischen Andersdenkenden ist, wie wichtig, notwendig und interessant und deshalb eine ständige Aufgabe. Weil man nicht jede Woche Volksversammlungen veranstalten kann, bleibt ein offenes Forum in der Zeitung, wie in unserer Volksstimme eine Notwendigkeit.»

 


Fall Jean-Louis Jeanmaire im Zeitraffer

1910: Jean-Louis Jeanmaire wird in Biel geboren.

1934: Jeanmaire schliesst das Architekturstudium an der ETH Zürich ab

1940: Er wird Instruktor bei der Infanterie

1943: Jeanmaire wird in den Generalstab aufgenommen; er heiratet Marie-Louise Burtscher (1915-2006)

1948: Jeanmaire wird Major und 1957 Oberst

1959 lernt er Oberst Wassili Denissenko (1915-1996) kennen, Militär- und Luftwaffenattaché an der sowjetischen Botschaft in Bern. Die Ehepaare Jeanmaire und Denissenko befreunden sich; Marie-Louise Jeanmaire und Denissenko gehen ein Verhältnis ein

1969: Als Brigadier wird Jeanmaire Chef des Bundesamts für Luftschutztruppen

1974: Der Schweizer Staatsschutz wird durch den CIA in Kenntnis gesetzt, dass es in der Schweiz einen hochkarätigen Maulwurf gebe. Diesen müsse man enttarnen, ansonsten die Schweiz nicht mehr als verlässlicher Partner der USA und der NATO betrachtet werden könne.

1975: Das Ehepaar Jeanmaire wird von der Bundespolizei Tag und Nacht observiert und abgehört

1976 (9. August): Jeanmaire wird verhaftet und in Isolationshaft gesteckt. Er gibt zu, mit Denissenko befreundet zu sein und dass er ihm gewisse klassifizierte Angaben über die Schweizer Armee gegeben zu haben.

Oktober 1976: Bundesrat Kurt Furgler heizt die Stimmung an, indem er im Nationalrat Jeanmaire als einen «Jahrhundertverräter» bezeichnet und ihn damit vorverurteilt. Die Medien übernehmen die vorherrschende Meinung und beginnen eine Hexenjagd.

1977: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit findet vom 14. bis 17. Juni im Divisionsgericht 2 in Lausanne der Prozess statt. Trotz dünner Beweislage wird Jeanmaire wegen Landesverrats zu 18 Jahren Haft verurteilt, degradiert und aus der Armee ausgeschlossen.

Nach vier und acht Jahren Haft bietet die Staatsanwaltschaft Jeanmaire jeweils eine vorzeitige Entlassung an, wenn er seine Schuld eingestehen würde. Er lehnt stets ab und verlangte erfolglos eine Revision des Urteils.

1988: Jean-Louis Jeanmaire wird nach 12 Jahren wegen guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen.

1992: Bis zu seinem Tod kämpft er vergeblich um seine Rehabilitation.

Nachtrag: Im Verlaufe der Jahre änderte sich die Meinung zur Jeanmaire-Affäre, insbesondere als bekannt wurde, dass er nie wirklich geheime Informationen an die Sowjetunion verraten hatte. Heute geht man davon aus, dass Jeanmaire mutmasslich der guten Beziehungen zu den NATO-Staaten wegen geopfert wurde. Historiker sprechen sogar von einem Justizskandal und dass die Strafe von 18 Jahren in keinem Verhältnis zur Schwere des Vergehens stand.

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1 Kommentar

  1. Fehler über Fehler:
    wie kann man einen hohen Offizier immer weiter befördern und mit vertraulichen Aufgben betrauen, ohne einen Blick auf sein Privatleben zu werfen? Die wiederholten Treffen mit den Denissows fanden ja offensichtlich nicht an geheimen Orten statt.
    wie kann man jemanden vorverurteilen, bevor das gerichtliche Vefahren abgeschlossen ist? Damit belastet man bekanntlich nicht nur den vermeintlich Schuldigen, sondern seine ganze Verwandschaft.
    wie kann man wie ein Athener Scherbengericht über das Strafmass diskutieren? In jedem Rechtsstaat müssen diejeinigen Gesetze angewendet werden, zum zum Zeitpunkt der Tat in Kraft waren. Im Falle Jeanmaire über die Todesstrafe zu diskutieren, war rechtswidrig, ehrverletzend und ganz einfach dumm.
    Das heiesst nicht, dass man die Todesstrafe nicht wieder einführen könnte, aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren und ohne Bezug auf eine Person.
    Im übrigen kann man sich fragen, ob die Veranstatltung nicht hätte als unsittlich empfunden und aufgrund der polizeilichen Generalklaisel verboten werden müssen. Schliesslich ging es hier um menshliche Wesen und nicht um Theaterfiguren wie Ili in Dürrenmaattts «Besuch der akltn Dame»,

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