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Zusatzversicherungen kündigen?

Sind Zusatzversicherungen bei der Krankenkasse für Senioren notwendig? Nein, aber Teile daraus können vorteilhaft sein. Und einmal gekündigt sind sie weg für immer.

Die Zusatzversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sind freiwillig, also nicht obligatorisch. Das ist der ganz grosse Unterschied zur Grundversicherung.

Es gibt verschiedene Anbieter, verschiedene Angebote. Echte Vergleiche sind kaum möglich, so unterschiedlich sind sie. Eines ist allen gleich: Die Versicherung entscheidet, ob sie einen Kunden neu versichern will oder nicht. Senioren und Seniorinnen sind ein zu grosses Kostenrisiko und werden von keiner einigermassen seriösen Versicherung neu aufgenommen. Demgemäss ist die Botschaft klar: Wenn die ganze Zusatzversicherung oder Teile davon aufgegeben werden, sind sie definitiv weg.

Die Zusatzversicherung lässt sich in zwei grosse Teile aufspalten, in den stationären Teil, die sogenannte Spitalzusatzversicherung und in einen zweiten Teil mit den ambulant zu erbringenden Zusatzleistungen.

Spitalversicherung kostet

Der grösste Kostenbrocken ist die  Spitalzusatzversicherung. Die grossen Aufteilungen sind: Allgemein ganze Schweiz, Halbprivat- und Privatversicherung.

Die Zusatzversicherung «Ganze Schweiz» bietet die Möglichkeit, ausserhalb des Wohnkantons als Allgemeinpatient für einen Wahleingriff in ein Spital zu gehen. Und zwar ohne Kostenfolge. Das scheint mir nur dann wichtig, wenn es im Wohnkanton zum Beispiel nur ein Spital hat und der Nachbarkanton teurer ist, man sich aber eher dort behandeln lassen möchte. Wenn ein schwieriger Eingriff aber sowieso nicht im Wohnkanton erfolgen kann, bezahlt die Krankenkasse diesen Eingriff ausserkantonal voll. Dann würde die Zusatz-Versicherung «Ganze Schweiz» ohnehin nicht zum Zug kommen.

Krankheit oder Unfall?

Zu beachten ist, dass man bei der Zusatzversicherung kranken- und unfallversichert sein kann, es aber nicht obligatorisch ist. Bei nur Unfallversicherten rate ich eher zum Aufgeben des Zusatzes. Mit zunehmendem Alter können Krankheit und Unfall als Ursache manchmal schwer auseinandergehalten werden. Beispiel: Ist nun der Beinbruch eines stark Osteoporosekranken eine Folge seiner Krankheit?

Bei manchen Spitalzusatzversicherungen sind auch Zusatzleistungen für Kuren vorgesehen, bei einigen auch für Spitex, oder gar für Haushilfe, dies in beschränktem Umfang.

Das Leistungsangebor bei der Zusatzversicherung ist gross – die Frage ist nur, ob das alles gebraucht wird. (Bild Ursula Gröbly)

Halbprivat- oder Privatversicherte haben Anrecht auf Behandlung durch den Oberarzt oder den Chefarzt und auf ein Zwei- oder Einbettzimmer – wenn es denn freie hat. Man hat also die Möglichkeit, vom Arzt und dem Spital seiner Wahl behandelt zu werden. Der Mehrpreis zur KVG-Vertragsleistung (Grundversicherung) wird von der Zusatzversicherung übernommen.

Ich habe Situationen erlebt, wo der Zusatzversicherer seinen Anteil zum Beispiel an ein Magenbanding übernommen hätte – aber die Krankenkasse sah gemäss der Verordnung keine ausreichende Indikation zu diesem Eingriff. Und das wäre notwendig gewesen, um die Zusatzversicherung zu aktivieren.

Die Frage nach dem Selbstbehalt

Wem diese Zusatzversicherung wertvoll, aber zu teuer ist, der kann einen höheren Selbstbehalt wählen, zum Beispiel 2000 oder gar 5000 Franken. Das heisst: Bevor die Versicherung Leistungen erbringt, zahlt man den gewählten Betrag selber. Erst dann übernimmt die Versicherung die Mehrkosten zu 100 Prozent. Und das pro Kalenderjahr. (Es ist mir nur eine grosse Versicherung bekannt, die es anders handhabt). Einmal einen Selbstbehalt gewählt, können Sie nicht mehr zurück. Es gibt heute auch andere Versicherungs-Modelle – aber nicht für Senioren.

Falls es sich nur um einen kleinen Eingriff handelt, können Sie sich auch als allgemeinversicherte Person operieren lassen, die Zusatzversicherung ist freiwillig. Sie entscheiden über die Anwendung.

Und noch dies: Immer mehr Spitäler fokussieren auf Zwei- und Einbettbettzimmer, auch für Allgemeinversicherte. Wenn freie Betten vorhanden sind, kann man oft auch für einen selbst zu zahlenden Betrag zum Beispiel von 150 Franken pro Tag in einem Zweibettzimmer gepflegt werden.

Zu was ich nie rate: Zu einem Upgrading. Da rollen die Tausender! Erst recht, wenn es zu Komplikationen kommen sollte. Ein Zurück gibt es kaum mehr.

Erkundigen Sie sich auf jeden Fall selber bei Ihrer Versicherung. Meine Angaben können bei jeder Versicherung variieren.

Besonderer Hinweis: Privatversicherte bringen mehr Geld in die Kassen der Spitäler; Leistungen werden separat verrechnet. Seien Sie kritisch und selbstbewusst gegenüber offerierten Leistungen.

Ambulante Zusatzversicherungen

Jede Versicherung hat ihre eigenen Module, als Senior oder Seniorin prüft man am besten bei jedem einzelnen, was es nützt. Die Krankenversicherer haben Informationsunterlagen, die die genauen Leistungen bezüglich der versicherten Produkte aufzeigen. Sie erleichtern den Entscheid.

Ich möchte auf einzelne Punkte hinweisen:

Zusatzversicherungen für Spitexleistungen: Schauen Sie genau nach, wieviel unter welchen Umständen zu welchem Zeitpunkt allenfalls wie lange bezahlt würde!

Reiseversicherung: Eine Internationale Versicherung ganze Welt ist obsolet, wenn Europa reichen würde. Und vielleicht genügt es, individuell nur die Reisetage zu versichern.

Die Taggeldversicherung kann man streichen.

Zahnversicherungen sind meistens zu teuer – rechnen Sie nach, wieviel Sie in den letzten zehn Jahren profitiert hätten.

Haben Sie gar noch eine Todes- und Invaliditätsversicherung? Wozu im Seniorenalter?

Die berühmten Beiträge an Fitness werden oft nur übernommen, wenn das absolvierte Programm bewiesen ist.

Übernahme (teilweise mit Selbstbehalt) von diversen alternativmedizinischen Leistungen. Wenn Sie kritisch gegenüber diesen Heilmethoden sind und bis jetzt noch nie solche Leistungen beansprucht haben, wozu weiterzahlen?

Schauen Sie sich einzelne „Päckli“ an, ob deren Inhalt ein Weiterführen der Teilpolice rechtfertigt.

Meine Auflistung beinhaltet nur die mir am Wichtigsten scheinenden Punkte.

Rechnungen können bis zwei Jahre nach der Behandlungszeit eingereicht werden.

Zusatzversicherungen können immer spätestens Ende September per Ende Jahr gekündigt werden (Ausnahmen bei Ihrer Versicherung erfragen!). Sie können einzelne Teile kündigen oder auch die ganze VVG Zusatzversicherung. Was dann bleiben würde, unwiderruflich, ist die KVG Grundversicherung. Und damit sind Sie sicher und gut versorgt.

Über die Leistungen der Grundversicherung nach KGV informiere ich in einem speziellen Bericht.

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