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Bildung, Pille, Politik

Regelmässig klopfen Maturandinnen bei mir an und fragen, ob ich für ein Gespräch zu haben sei. Das vorgeschlagene Thema kommt jeweils unter verschiedenen Titeln daher und ist doch immer dasselbe: Frauenrechte! Wie war es in der Schweiz vor der Einführung des Frauenstimmrechts? Wie gestaltete sich die Entwicklung in der Folge? Wie erlebten die Frauen der ersten Stunde ihre Aufnahme im politischen Feld? Wo stehen wir heute?

Man kann die Entwicklung der Stellung der Frau in der Schweiz zusammenfassen unter den Stichworten: Bildung, Pille, Politik.

Bildung: Ausbildung für Mädchen war in früheren Jahren in unserem Lande nicht selbstverständlich. Ich erinnere mich noch an Aussprüche in meiner Jugendzeit, dass ein Mädchen keinen Beruf brauche. Es heirate ja doch, war die Begründung. Wie wenn das eine Sicherheit für das ganze Leben abgegeben hätte!

Wenn es dann irgendwie schief ging mit der Ehe, aus welchen Gründen auch immer, standen die Frauen da mit Kindern, aber ohne Beruf, und mussten durch Putzarbeit schlecht und recht den Lebensunterhalt für die Familie sicher stellen.

Sehr langsam ging es auch voran mit der Zulassung von Mädchen an öffentliche Gymnasien, die ursprünglich nur Knaben aufnahmen. Es kam sogar vor, dass die Aufnahme von Schülerinnen durch ein Gerichtsurteil erzwungen werden musste. Da lobe ich mir die Höhere Töchterschule der Stadt Zürich, die bereits 1875 gegründet wurde. Sie ermöglichte uns Mädchen eine gymnasiale Ausbildung mit eidgenössischer Maturität als Abschluss. Zu loben sind aber auch die Klosterschulen, wie etwa das Theresianum in Ingenbohl. Bekannte Zeitgenossinnen wie Emilie Lieberherr oder Annemarie Huber-Hotz holten dort ihr Rüstzeug für ein akademisches Studium und eine anschliessende Karriere als Politikerin oder Bundesbeamtin der höchsten Stufe.

Unter dem Stichwort «Pille» fasse ich alles zusammen, was mit Familienplanung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie zusammenhängt. Ein Kollege vertraute mir einmal an, dass er in seiner Jugend Frauen gegenüber immer sehr zurückhaltend gewesen sei. Eine intime Beziehung sei nicht in Frage gekommen. «Ich hatte immer Angst vor einer Schwangerschaft. Und dann hätte ich die Frau ja heiraten müssen!». Was für eine Aussage aus früheren Zeiten: das Übernehmen von Verantwortung für ein «ungeplantes» Kind! Dabei war da ein rechtliches Minenfeld ausgelegt. Der Beweis für einen «unseriösen» Lebenswandel der Kindsmutter beeinflusste einen Vaterschaftsprozess zu Ungunsten von Mutter und Kind. Heute noch ist es Friedrich Dürrenmatt hoch anzurechnen, dass er uns diese Situation in seinem Stück: «Der Besuch der alten Dame» drastisch vor Augen führt.

Mit Enthusiasmus erkläre ich jeweils den jungen Maturandinnen, dass mit Eintritt der ersten Frauen in die Politik, ins nationale Parlament, alles anders geworden sei!

Das ist zwar leicht übertrieben und die Änderungen kamen vor allem nicht auf einen Schlag. Aber die «Frauen der ersten Stunde», Elisabeth Blunschy, Josi Meier, Lilian Uchtenhagen und weitere, sorgten dafür, dass die rechtlichen Ladenhüter endlich auf den Tisch des Hauses, in die parlamentarische Beratung, kamen. So geschah es auch mit der Revision des patriarchalen Eherechts, die schon lange in der Pipeline gesteckt hatte. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, erfolglos. Anfangs 1988 trat ein modernes, partnerschaftlich ausgestaltetes Eherecht in Kraft. Und so wären noch viele Änderungen in Gesetzen aufzuzählen, die dank Politikerinnen angepackt wurden und Verbesserungen zugunsten der Frauen brachten.

Ich erinnere mich noch, wie Nationalrat Toni Bortoluzzi im Rat im Namen seiner Fraktion unermüdlich gegen das Gleichstellungsgesetz antrat, welches ich als Kommissionssprecherin zu vertreten hatte. Er benötige in seiner Schreinerei kräftige Kerle. Und mit diesem Gesetz müsse er dann so ein «Mädi» anstellen, das den Anforderungen des Berufes nie und nimmer gewachsen sei. Das war eine seiner Argumentationen, an die er selbst nicht glaubte, war er doch bei den Beratungen dabei gewesen. Wenn wir uns seit Parlamentsaustritt alle zwei bis drei Jahre zufällig einmal begegnen, müssen wir beide auch heute noch lachen. Und sagen: «Weisst Du noch, das Gleichstellungsgesetz. Es kam durch. Und die Welt ist trotzdem nicht untergegangen».

Meist fragen mich die jungen Frauen, wo ich denn heute noch Handlungsbedarf sehen würde? Diesen Ball spiele ich meistens zurück. «Ja, was vermissen denn Sie noch» frage ich meinerseits. Wie aus der Pistole geschossen, wird das Thema Lohngleichheit auf den Tisch gelegt. Das ist eine schwierige Materie. Da ist noch intensive, hartnäckige Arbeit nötig. Und es braucht Mut, die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten des Gleichstellungsgesetzes, einen gerechten Lohn zu erkämpfen, auch auszuschöpfen.

Maria von Welser hat 2014 ein Buch geschrieben mit dem Titel: «Wo Frauen nichts wert sind. Vom weltweiten Terror gegen Mädchen und Frauen». Darin schildert sie die Lage der Frauen in Afghanistan, Indien, dem Kongo. Sie hat diese Länder persönlich bereist. Im Vorwort schreibt sie: «Wenn Sie dieses Buch in Händen halten, werden Sie sich vielleicht fragen: warum dieses ganze Grauen und Leiden der Welt auch noch in Buchform und komprimiert lesen? Ich möchte Ihnen das gleich zu Beginn beantworten: damit niemand je sagen kann, er habe es nicht gewusst. Damit es einmal aufgeschrieben ist, damit die Millionen leidender Mädchen und Frauen eine Stimme erhalten.»

Dringt diese Stimme durch, auch zu uns?

Maria von Welser: „Wo Frauen nichts wert sind“, Ludwig Verlag, München 2014, ISBN 978-3-453-28060-1

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG), vom 24.3.95,in Kraft seit 1.7.96

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