Das Leiden ist meist stumm, aber es schreit zum Himmel. Wenn Ehen zerbrechen, wird der Streit leider ziemlich oft auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, wie jüngste Berichte wieder schmerzlich in Erinnerung rufen.
„Papa, wo bist du?“ ist ein zweiteiliger Bericht von der Tagesanzeiger-Redaktorin Michèle Binswanger überschrieben (1.3.2019 und 11.2.2020). Darin wird der willkürliche Umgang einer Kesb-Zweigstelle (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde aus dem solothurnischen Schwarzbubenland) mit einem unbescholtenen Vater beleuchtet. Es ist insbesondere ein Notruf der betroffenen Kinder, der nicht ad acta gelegt werden darf. Einmal mehr gerät eine Kesb-Vertretung in ein zweifelhaftes Schlaglicht, das Mängel aufdeckt, die dringender Korrekturen bedürfen, will man nicht alle diesbezüglichen Behörden, die auch wichtige und gute Arbeit leisten, in Verruf bringen.
Worum geht es? Die Kesb Thierstein-Dorneck beschränkt den Kontakt des Vaters zu seinem elfjährigen Sohn und der siebenjährigen Schwester auf acht (!) Stunden pro Jahr, sog. Erinnerungskontakte, „obschon diese ihn ausdrücklich sehen möchten. Das aber könnte die Kinder in einen Loyalitätskonflikt bringen“, begründet die Schutzbehörde ihre Massnahme. Und da die beiden den Vater im November 2019 am Herbstmarkt der Steiner-Schule zufällig für kurze Zeit sahen, was zu einem erfreuten Wiedersehen führte, strich ihm die Beiständin kurzerhand auch noch die vorgesehenen restlichen zwei Kontaktstunden.
Zeichnung der 7-jährigen Tochter für ihren Vater Urs mit (von links): Tochter, Sohn, Vater und Mutter
Wie kann man sich eine solche Willkür erklären? Ein veraltetes Gutachten soll dem Vater eine Gefährdung des Kindswohls unterstellen: „Mithilfe des Gutachtens ist es der in Solothurn bestens vernetzten Anwältin der Mutter gelungen, dem Vater das Recht auf Umgang mit seinen Kindern zu entziehen – bis hin zu einem Kontaktverbot und der Auflage, sich in Therapie zu begeben, um den eigenen Anteil am Konflikt reflektieren zu lernen.“ Dies, obschon der Vater seinen Kindern nie ein Haar gekrümmt und sie bis zur Trennung zu 50 Prozent betreut hat. Beste Vaterqualitäten werden ihm selbst von der Gegenpartei zugestanden.
Bis heute wurden die Kinder als direkt Betroffene von der Kesb noch gar nie angehört. „Die Anwältin der Mutter blockte jeden Versuch, dies auf dem Rechtsweg zu erreichen, erfolgreich ab.“ Die Beiständin war nicht einmal dazu bereit, die Geburtstagsgeschenke an die Kinder weiterzureichen. Für die Kesb bleibt der Vater ein Querulant, mit dem man nicht mehr redet. Warum man nur einseitig im Interesse der Mutter handelt und vor allem die Kinder nicht anhört, bleibt schleierhaft.
Jasminka Brcina von der Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung (Kesv), die Betroffene begleitet und berät, erkennt ein Muster: «In solchen Fällen wird oft die Partei, die sich emotional zuerst loslöst, von den Behörden gestützt, weil sie souverän daherkommt. Wer hingegen emotional reagiert, ist den Behörden oft lästig.»
Die erschütternden Zeichnungen der Kinder mit der Frage „Papa, wo bist du?“ scheint die Verantwortlichen nicht zu bewegen, ihre verkrustete Beamtenmentalität, nach der die Väter sowieso meistens die Schuldigen sind, ernsthaft zu hinterfragen. Ob es mit der neu berufenen Beiständin nun besser wird, steht noch in den Sternen.
Eine frühere Zeichnung des Sohnes für seinen Vater: «Der Helikopter ist da für die Rettung. Papa, meine Schwester und ich müssen gerettet werden.» / Fotos © PD
Die Kinderrechtsexpertin Annelies Münch aus Solothurn appellierte in diesem Zusammenhang an die in der Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte. Sie sagt, der Doktortitel der Mutter könnte ein Grund sein, warum man sie nicht als Betroffene, sondern als massgebende Fachperson behandelte. Aber die Aufsichtsbehörde und die involvierten Kesb-Mitarbeiter stellten sich offenbar taub.
Der Basler Kinder- und Jugendpsychiater Edouard Urech schrieb schon letztes Jahr, das Gutachten missachte das Wohlergehen der Kinder und ihr Recht auf eine Beziehung zu beiden Eltern. Und die Rechtspsychologin Vera Kling kritisierte die Behörden wie folgt: «Das Gutachten ist weder objektiv noch neutral. Die fachlichen Mängel reichen von einseitiger Parteinahme bis hin zu grotesk anmutenden Empfehlungen.»
Mittlerweile hielt sich auch die «Solothurner Zeitung» nicht mehr zurück und erhob schwere Vorwürfe. Sämtliche Personen im Bereich soziale Sicherheit würden sich kennen und gemeinsam gegen einzelne Parteien entscheiden. Der Filz sei kolossal, weil die Kesb-Aufsichtsbehörde zum selben Amt gehöre wie die Kesb. Deshalb wollen nun verschiedene Politiker aktiv werden.
Wie mir scheint, ist das höchste Eisenbahn, denn die leidtragenden Kinder wie ihr zum Querulanten gestempelter Vater verdienen endlich ein neutrales und faires rechtliches Gehör. Und der Kesb Thierstein-Dorneck ist die Einsicht zu wünschen, dass sie aus dem verkorksten Fall einseitiger Parteinahme endlich, endlich die dringend notwendigen Lehren zieht.
In diesem Fall scheint vieles falsch gelaufen zu sein und es gibt meiner Meinung nach nur Verlierer. Allen voran die Kinder.
Man darf aber auch nicht alle von der Kesp in den selben Topf werfen, aber hier stellen sich schon ein paar Fragen die geklärt werden sollten.
Hinweis: Das B bei KESB ist die Abkürzung von Behörde.
Danke Borki!
Vielleicht sollte man die Mutter anstelle des Vaters ins Visier nehmen. Anscheinend ist ihr Rache wichtiger als ihre Kinder.
Ganz schlimmes Group-Thinking, wo jeder der Gruppe den anderen der Gruppe unterstützt. Da würde Supervision helfen, plus eine neutrale Beiständin. Ganz schlimme Willkür und schlimmster Machtmissbrauch. Aber hinter dem allen steckt eine bösartige Mutter, die die Kinder nur für sich pachten will, laut dem ersten Tagi-Bericht eine anthroposophische Psychiaterin im Schwarzbubenland, eine Psychiaterin, die Konflikte ansprechen und lösen sollte, auch die eigenen. Ich denke, wer hier eine Therapie braucht, ist die Ärztin selbst.
Danke endlich wird gesprochen über Kesb die eigentlich nur gutes tun müsste leider hört man aber auch viel schlechtes! Es wäre an der Zeit mehr hinzuschauen und Personen die nicht geeignet sind für dieses Amt entfernen .