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«Ich habe zwei Mütter»

Das Thema «Ehe für alle» beschäftigt unsere Gesellschaft. Die Familienformen sind vielfältig geworden und unterliegen zahlreichen Vorurteilen. Eine Recherche zum Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare.

In einem Interview des Tages-Anzeigers mit Jugendlichen meint die 16jährige Ella: «Würde jemand kritisieren, dass ich zwei Mamis habe, wäre das sein Problem, nicht meins. Ich hatte die beste Kindheit, die man sich wünschen kann.» In einer deutschen Umfrage sagt eine 21-Jährige, «alle unsere Freunde finden unsere schwulen Väter cool» oder ein 20-Jähriger: «Ich gehe eigentlich immer ganz gern auf Konfrontation. Wenn ich merke, manche Leute könnten ein Problem haben – dann sag ich erst recht: Ich habe zwei Mütter. Und warte gespannt auf die Reaktion.»

Noch fast bis zur Jahrtausendwende galt schon eine Scheidung oder das Zusammenleben ohne Trauschein als Tabubruch, uneheliche Kinder waren rechtlose Bastarde, Mütter wurden bevormundet oder gar inhaftiert. Das Konkubinatsverbot wurde in Zürich 1972, im Wallis 1995 aufgehoben und Homosexualität war in der Schweiz bis 1942 strafbar. Auf diesem Hintergrund ist Skepsis oder gar Ablehnung gegenüber neueren gesellschaftlichen Lebensformen nachvollziehbar.

Vorurteile

Regenbogenfamilie definiert sich als Familie, in welcher sich mindesten ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, queer oder trans* (kurz LGBTIQ*) versteht. Ihrem Kinderwunsch gegenüber gibt es Befürchtungen und Vorurteile, die der Dachverband «Regenbogenfamilien in der Schweiz» mit Umfragen untersucht:

Kinder von Regenbogenfamilien werden von den meisten Gleichaltrigen akzeptiert, gleichwohl können sie mitunter Hänseleien ausgesetzt sein. In der Umfrage gaben «30 Prozent der teilnehmenden Eltern an, LGBTIQ*-Feindlichkeit ihrer Familie gegenüber – also nicht zwangsläufig direkt ihren Kindern gegenüber – erlebt zu haben, und 4,5 Prozent der Kinder haben in der Schule LGBTIQ*-Feindlichkeit erlebt.» Da die Eltern bewusst mit den Kindern über ihre Situation reden, ihnen Werkzeuge in die Hand geben, um Fragen zu beantworten, entwickeln sie konstruktive Bewältigungsstrategien. Bei Problemen werden auch die Lehrpersonen einbezogen, die mit den Eltern zusammen in der Klasse über das Thema sprechen.

Die internationale Forschung widerlegt, dass Kinder aus Regenbogenfamilien von ihren Eltern in der sexuellen Orientierung beeinflusst werden. Diese ist individuell angelegt und hat nichts mit der Erziehung zu tun, sonst hätte es Homosexualität ja nie gegeben. Es kann für Kinder aus solchen Familien jedoch einfacher sein, sich später Fragen zur Geschlechtsidentität zu stellen, als für Kinder gegengeschlechtlicher Eltern.

Kinderwunsch

Heute existieren zahlreiche Regenbogenfamilien und es werden immer mehr. Der Wunsch nach einem Kind ist für Menschen im zeugungsfähigen Alter natürlich, schafft er doch auch ein Gegengewicht zur Überalterung der Gesellschaft.

Hochrechnungen zufolge leben in der Schweiz aktuell zwischen 6’000 und 30’000 Kinder in solchen Regenbogenfamilien. Die Entwicklung von Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, wird seit vierzig Jahren auch in Langzeitstudien erforscht. Dazu veröffentlichte Yv E. Nay vom Zentrum Gender Studies an der Universität Basel 2018 eine «Kritische Zusammenschau der Forschung zu Regenbogenfamilien». Die Forschungsergebnisse widerlegen das Vorurteil, dass es für ein gutes Gedeihen der Kinder zwingend «einen Vater und eine Mutter braucht». Entscheidend für das Wohlergehen der Kinder sind die Qualität der Beziehung sowie das Klima in der Familie, die Verfügbarkeit einer konstanten Bezugsperson, die dem Kind emotionale Wärme und Halt gibt, ein tragfähiges soziales Umfeld schafft und es in seiner individuellen Entwicklung unterstützt.

Samenspenden

Die Hälfte der Regenbogenfamilien werden durch eine Samenspende gegründet. Der Zugang zu Samenbanken ist für heterosexuelle Paare seit langer Zeit genau geregelt. In vielen Ländern Europas ist für lesbische Frauen die Samenspende erlaubt, nicht so in der Schweiz. Für eine Samenspende reisen viele weibliche Paare ins Ausland und nehmen Unsicherheiten in Kauf. Bei einer Samenspende in der Schweiz dürfen die Kinder im Erwachsenenalter erfahren, wer der Spender ist. Bei Samenspenden im Ausland ist das nicht immer klar, denn dort ist auch eine anonyme Samenspende möglich. Verboten ist auch die bei homosexuellen Paaren beliebte Leihmutterschaft, dennoch wird sie dank Frauen im Ausland praktiziert.

Die Umfragen zeigen, dass Kinder in Regenbogenfamilien von ihren Eltern darüber informiert werden, wie sie gezeugt wurden. Die Kinder verstehen schnell, dass eine Eizelle und eine Samenzelle nötig sind, damit ein Baby entstehen kann. Kinder leiden vor allem dann, wenn ihre Entstehungsgeschichte verheimlicht wird.

Kinderrechte

Kinder von heterosexuellen Eltern geniessen von Geburt an rechtlichen Schutz im Gegensatz zu Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern, die bis zur Adoption durch den Stiefvater oder die Stiefmutter weniger Schutz und Rechte haben. Stirbt der leibliche Elternteil, ist das Kind rechtlich gesehen Vollwaise, da der nicht-leibliche Elternteil keine rechtliche Bindung zum Kind hat. Er wird von Gesetzes wegen wie eine aussenstehende Person betrachtet und ist auf das Wohlwollen der Behörden angewiesen. Das Kind kann dem hinterbliebenen Elternteil weggenommen werden, zudem ist es nicht erbberechtigt bzw. nicht pflichtteilsgeschützt, falls der nicht-leibliche Elternteil stirbt, und es erhält auch keine Waisenrente. Um das Kind gleichgeschlechtlicher Paare abzusichern, ist eine gemeinsame Elternschaft wie bei Heterosexuellen von der Geburt an unabdingbar.

Der einzige Rechtsweg für gleichgeschlechtliche Paare, eine Familie zu gründen, ist der Weg über die Stiefkindadoption. Er ist langwierig, kostenintensiv und mit Risiken behaftet. Um ein Adoptionsgesuch zu stellen, muss von der Geburt des Kindes an ein Jahr gewartet werden und das Paar seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Die Verfahrensdauer kann bis zu zwei Jahren betragen. Trennen sich die Eltern vor Beginn des Adoptionsverfahrens, ist eine Adoption ausgeschlossen und das Kind bleibt ohne Rechtsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil.

Im September 2019 hat ein Gericht erstmals entschieden, dass die Ex-Partnerin der leiblichen Mutter nach der Trennung Unterhalt zahlen muss. Dieses wegweisende Urteil hat nun das Berner Obergericht bestätigt und damit ein Signal an die Politik gesetzt: «Regenbogenfamilien mit eingetragener Partnerschaft müssen gleich behandelt werden wie gemischtgeschlechtliche Familien.»

Beitragsbild: Ludovic Bertron, New York/USA

Organisationen: RegenbogenfamilienPink Cross / LOS

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