Abstimmungen

Ein ganzer Strauss, ein grosses Bukett, ja ein Gebinde von Abstimmungsthemen erwartet uns Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ende September. Lange genug haben wir uns jetzt mit anderen Dingen beschäftigt.

Wochen- ja monatelang waren wir «coronafixiert». Wir erlebten unsere Landesregierung in einem ganz anderen Licht als üblich. Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismässigkeit, Föderalismus waren die Stichworte der öffentlichen Diskussionen.

Und ein Begriff ging uns schliesslich durch Mark und Bein. Viele konnten ihn gar nicht mehr hören: Eigenverantwortung. War dieser Begriff immer so gemeint, wie er formuliert wurde? Oder war er gelegentlich ein Alibi für die Entscheidungsscheu zuständiger Stellen? Lassen wir diese Frage im Raume stehen! Für ein abschliessendes Urteil ist es sowieso noch zu früh.

Ein Abstimmungssonntag war auf den 17. Mai geplant. Er wurde abgesagt. «Wegen der Coronaepidemie und der zu ihrer Eindämmung ergriffenen Massnahmen waren sowohl die Abstimmungsorganisation wie die freie Meinungsbildung infrage gestellt, und damit auch die ordnungsgemässe Durchführung einer Volksabstimmung». So war es in einer Medienmitteilung des Bundesrates Ende April zu lesen.

Natürlich, bis zum festgesetzten Abstimmungsdatum vom 27. September vergehen noch einige Wochen. Trotzdem finde ich einen entsprechenden Hinweis schon jetzt angebracht. Wenn ich beim Vormittagskaffee oder Nachmittagstee eine diesbezügliche Bemerkung fallen lasse, dass uns bald Abstimmungen ins Haus stehen werden, äussert mein Umfeld leichthin: «Jaja, die werden uns dann die Unterlagen schon schicken. So viele Themen auf einmal hatten wir auch schon».

Das stimmt. Sie, die zuständigen Stellen, werden uns die Unterlagen schicken und zwar in rauen Mengen. Denn nicht nur auf der Ebene des Bundes sondern auch auf derjenigen der Kantone und Gemeinden hat sich einiges an Geschäften angestaut. Das Stimmvolk, der Souverän, wird seine Meinung zu verschiedensten Fragen abzugeben haben. Und auch der zweite Punkt stimmt. Vor vielen Jahren hatten wir einmal einen Abstimmungssonntag mit sieben eidgenössischen Vorlagen. Daran erinnere ich mich ganz vage.

Also, worum wird es denn gehen? Zunächst um die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)». Es wird sich lohnen, den Text dieses Begehrens – es geht um einen neuen Art. 121 b der Bundesverfassung – ganz genau zu lesen und sich die Konsequenzen vor Augen zu führen.

Im weiteren hat das Parlament drei Bundesgesetze revidiert. Gegen alle drei Revisionen wurde das Referendum ergriffen, also eine Volksabstimmung verlangt. Dies betrifft das Jagdgesetz, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft. Das Parlament hat auch einen Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge erlassen. Auch hierzu wurde das Referendum ergriffen, der Beschluss kommt vor das Vollk.

In den Zeitungen flackern die Abstimmungsthemen da und dort bereits auf. Zustimmungen und Ablehnungen können zur Kenntnis genommen werden. «Wer setzt sich weshalb mit welchen Argumenten ein?», ist immer eine nützliche Fragestellung. Radio und Fernsehen stellen ihre Gefässe für kontroverse Diskussionen zur Verfügung.

Es ist mir klar, dass meine Ausführungen nicht unbedingt zum strahlenden Sommerwetter und zur herrschenden Ferienstimmung passen. Aber ich bin total beeindruckt und dankbar, dass wir Ende Sommer im politischen Leben wieder zum «courant normal» zurückkehren werden.

Im Augenblick, in dem ich das schreibe, scheint das die Perspektive zu sein. Aber in den vergangenen Wochen haben wir uns eine alte Erkenntnis wieder neu vergegenwärtigen müssen: In die Zukunft gerichtete Pläne sind gut. Die Realität könnte dann aber auch eine ganz andere sein!

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2 Kommentare

  1. Jagdrecht: Das neue Jagdgesetz ist miserabel

    Das neue Jagdrecht enthält im Faktencheck keine neuen Regelungen zum Schutz von einzelnen Tieren, die nicht schon im Tierschutzgesetz geregelt wären. Konkret bringt es daher keine Verbesserungen für den Tierschutz. Und für viele geschützte Tierarten wird das Leben noch unsicherer, weil sie leichter abgeschossen werden können. Es kann nicht sein, dass Wildtiere nur aufgrund von potenziellen Schäden vorsorglich geschossen werden. Das inakzeptable Abschussgesetz will dies so. Artenschutz und zivilisierte Demokratie sehen anders aus.

    https://wildbeimwild.com/jagdgesetz/jagdrecht-das-neue-jagdgesetz-ist-miserabel/39360/2020/08/08/

  2. Zur Begrenzungsinitiative schreibt Frau Stamm: «Es wird sich lohnen, den Text dieses Begehrens – es geht um einen neuen Art. 121 b der Bundesverfassung – ganz genau zu lesen und sich die Konsequenzen vor Augen zu führen.» Das ist gut so, aber man kann sich umgekehrt auch fragen, was die Konsequenzen sind, wenn wir mit der Masseneinwanderung so weitermachen wie bisher. Einige Folgen dürfen wir Schweizer ja bereits täglich erdulden und diese Fehlentwicklungen werden weiterhin zunehmen, wenn diese Einwanderung nicht endlich reguliert werden kann. Aber eben, auch die Leute von der CVP sind halt gegen alles, was von der SVP vorgeschlagen wird.

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