Fachpersonen vermitteln wertvolles Wissen und beantworten Ihre zentralen Fragen zum Vorsorgeauftrag, zur Patientenverfügung, zum Testament und zum Ehe- und Erbvertrag. Beim Schweizerischen Roten Kreuz an der Werkstrasse 18 in 3084 Wabern findet am 10. September ein Informationsanlass statt. Sie erfahren, wie und was Sie frühzeitig selber entscheiden können.
Wenn Selbstbestimmung und vorausschauendes Planen im Zentrum steht, ist es wichtig, sich eingehend mit den Themen Vorsorge und Nachlass zu befassen.
Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag hilft, dass allen klar ist, was Sie persönlich wollen. Seit 2013 ist das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Das neue Recht stärkt die Selbstbestimmung, die Solidarität in der Familie sowie den Schutz urteilsunfähiger Menschen. Im Vorsorgeauftrag kann festgelegt werden, wer eine Person im Fall einer Urteilsunfähigkeit in rechtlichen, administrativen, finanziellen, aber auch persönlichen Angelegenheit vertritt und die festgehaltenen Anordnungen ausführt.
Patientenverfügung
Soll ihr Leben künstlich verlängert werden? Die Patientenverfügung dient den medizinischen Fachpersonen als Orientierung in schwierigen Entscheidungssituationen. Präzise, widerspruchsfreie Formulierungen sind wichtig. Die vertretungsberechtigen Personen können die Patientenverfügung durchsetzen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Testament / Erbvertrag
Damit sich Ihre Liebsten nicht streiten müssen: Reicht das eigenhändige Testament zum Regeln des Nachlasses oder ist eher ein Erbvertrag angezeigt? Wer seinen Besitz nach den eigenen Vorstellungen weitergeben will, sollte sich darüber Gedanken machen. Es gibt rechtliche Regelungen.
Das Detailprogramm und die Anmeldung zur Nachmittagsveranstaltung finden Sie hier