StartseiteMagazinGesellschaftEgo-Trend zulasten der Kinder

Ego-Trend zulasten der Kinder

Ja, wollen wir? Die Abstimmung über die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare findet am 26. September statt, nachdem das Referendum dagegen ergriffen wurde. Mit dieser Öffnung erhielten lesbische Paare u.a. den Zugang zur Samenspende, was kontrovers diskutiert wird. Was spricht dafür, was dagegen?

Es war lediglich eine Randnotiz: Die amerikanische Schauspielerin Amber Heard, die während kurzer Zeit mit Johnny Depp liiert war und nun seit 2020 mit der Kamerafrau Bianca Butti zusammen ist, „legt Wert darauf, dass ihr Kind nicht ehelich ist.“ Sie liess ihre Tochter von einer Leihmutter austragen und präzisierte: „Ich wollte es zu meinen eigenen Bedingungen machen.“ Sie hoffe, dass die Gesellschaft akzeptiere, dass man/frau keinen Ehering brauche, um Kinder zu haben. So weit, so mittlerweile unbestritten.

Ist es demzufolge lediglich eine Frage der Toleranz, die Schleusen für sämtliche Lebensentwürfe und Bedürfnisse zu öffnen und jeden Ego-Trip für zulässig zu halten? Was wird die Mutter einst ihrer Tochter mitteilen, wer der Samenspender und wer die Leihmutter waren? Reicht die Antwort, dass das Austragen eines Kindes für eine adrette Schauspielerin unzumutbar gewesen wäre und dass die überprüften Gene des anonymen Vaters ausreichen müssen, die Selbstverwirklichung eines Filmstars, der 2011 als Playboy-Bunny in einer NBC-Serie die Hauptrolle inne hatte, zu legitimieren?

Die US-Schauspielerin Amber Heard in einer Porträtaufnahme von 2018 / Foto © Wikipedia

Was, wenn die Tochter später den Vater und die Leihmutter ausfindig machen will? Selbst wenn sie das Recht dazu haben dürfte, sind damit alle Probleme gelöst? Das erstrittene emanzipatorische Recht auf den eigenen Bauch ist eine Sache, aber wie steht es um die Rechte des Nachwuchses? Der Anspruch der ‚Mutter‘, „es zu meinen eigenen Bedingungen zu machen“, dürfte den Anspruch der Tochter eines Tages herausfordern, sich auch ‚eigene Bedingungen‘ gewünscht zu haben.

Die Salamitaktik ist bis jetzt für libertäre Kreise voll aufgegangen

Blenden wir zurück. Wer noch vor 50 Jahren eine Lebensgemeinschaft im Konkubinat einem Ehebund vorzog, wurde gesellschaftlich geächtet und stigmatisiert. Eine eigene Wohnung wurde ihnen verwehrt, in den Ferien hatte man gefälligst in getrennten Betten zu nächtigen. Rechtlich wurde man quasi zum Freiwild erklärt, der Willkür von Behörden, kirchlichen Organen und tuschelnder Nachbarschaft ausgesetzt. Die etymologisch verwandte Konkubine war ein Synonym für Mätresse und Geliebte und stand moralisch eher abseits. 

Dann gelang es der Hippie-Generation und der sexuellen Aufklärung, sich immer mehr Zuspruch zu erstreiten, und die wilde Ehe liess den zementierten Ehestatus fallen, und so ‚wild‘, wie sich das konservative Kreise vorstellten, war die Zweierkiste nun auch wieder nicht. Konkubinatsverträge vermochten zudem den sozialen und juristischen Schutz zu verbessern. Heutzutage ist es umgekehrt: Wer heiratet, wird steuertechnisch in stossender Weise benachteiligt. Das Parlament konnte sich im langen Hin und Her noch nicht dazu durchringen, die sog. Heiratsstrafe endlich abzuschaffen.  

Während die eidgenössische Statistik 2018 belegt, dass Personen ab 35 nach wie vor zu zwei Dritteln bis zu drei Vierteln in Ehegemeinschaften leben, nehmen die Konsensual-Beziehungen (Wortbedeutung: mündliche Übereinkunft einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) bei unter 35-jährigen rasant zu. Sich diesen Entwicklungen zu verschliessen, wäre unangebracht. Die Exzesse einer extrem libertären und das Kindswohl missachtenden gesellschaftlichen Entwicklung aber aufzuzeigen und sich rein egoistischen Motiven entgegenzustellen, sollte aber anwaltschaftliche Pflicht für alle sein, die den ungefragten Kindern zu ihren Rechten verhelfen wollen. 

Es geht in der Abstimmung also nicht bloss um die Sanktionierung von Partnerschaften jeglicher Couleur, was ein Menschenrecht sein sollte, sondern um das Hinterfragen von Auswüchsen von Partikularinteressen mit unabsehbaren Folgen für die Nachkommen.   

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6 Kommentare

  1. Niemand wird bezweifeln, dass gleichgeschlechtliche Paare eine glückliche Partnerschaft führen können. Wenn sie aber Eltern werden wollen, dann ist das Kindswohl gegen die Interessen der gleichgeschlechtlichen Eltern abzuwägen. Im Zweifel ist das Kindswohl höher zu werten als die Interessen der Erwachsenen. Denn Kinder können sich nicht wehren. Die Kindheit ist eine sehr vulnerable Phase des Lebens. Belastungen und Fehlentwicklungen in dieser ersten Lebensetappe können zu bleibenden Schäden führen. Die von Joseph Auchter aufgeführten Vorbehalte müssen ernst genommen werden.

  2. Es ist immer eine Ego-Entscheidung Kinder zu haben und bei einem Hetero-Paar wird auch nicht überprüft, ob sie «gute Eltern» sein werden bzw. das Kindswohl nicht gefährden. Gleichgeschlechtliche Paare können somit genauso gut «gute Eltern» oder eben «schlechte Eltern» sein also Hetero-Paare. Diese Diskussion erübrigt sich somit komplett. Kinder können sich nie gegen den Entscheid, geboren geworden zu sein, wehren. Sie können sich auch nie wehren, in genau diese Familie geboren worden zu sein. Besser sollten wir uns darauf konzentrieren, allen Kindern gleiche Lebenschancen bieten zu können und allen Eltern Beratung und Unterstützung anbieten, damit sie eben «gute Eltern» sein können. Ob Mutter und Vater, Vater und Vater oder Mutter und Mutter spielt dabei absolut keine Rolle.

  3. Offensichtlich geht der Verfasser dieses peinlichen Artikels mit Scheuklappen durch’s Leben oder hat sonst Probleme mit sexuellen Minderheiten. Dass über 40% der Hetero-Ehen geschieden werden und dazu viele Hetero-Partnerschaften dysfunktional sind, wird ignorant ausgeblendet. Da spielt das Kindswohl keine Rolle, Hauptsache hetero. Kinder brauchen vorbehaltlose Liebe und Zuwendung, ob die Ihnen von einer Alleinerziehenden, einem konventionellen Elternpaar, zwei Mamis oder zwei Papis gegeben wird, spielt für das Kindswohl keine Rolle! Und ja alle Kinder kommen «ungefragt» auf diese Welt. Auch diejenigen der Hetero Paare, die sich Leihmutterschaft und Samenspende bedienen. Das auszublenden und homosexuelle Paare dafür zu stigmatisieren, ist nicht akzeptabel! Die Verfassung lesen und endlich gleiche Rechte für alle umzusetzen, wäre erste Bürgerpflicht im Jahr 2021! Wenn’s zu den Pflichten kommt: Steuern und Abgaben, Militärdienst, Milizpolitik usw. dann haben Schwule und Lesben auch keine Sonderrechte und Ausnahmen. Gleiche Rechte sind längst überfällig!

  4. Da macht einer bewusst Stimmung gegen gleichgeschlechtliche Paare indem er bewusst ein Beispiel der Leihmutterschaft eines lesbischen Hollywoodstars bringt. Als ob das in reichen und weniger reichen Heterokreisen nicht längst Usus wäre! Wenn der bekannteste Fussballstar Cristiano Ronaldo drei seiner vier Kinder per Leihmutterschaft auf die Welt bringt, dann taugt das halt nicht zur Stimmungsmache gegen die verfassungsmässig garantierte Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Ziemlich heuchlerisch. https://www.schweizer-illustrierte.ch/stars/international/cristiano-ronaldo-zwillinge-soehne-vater-frau-unbekannt-leihmutter

  5. Es geht allein um das Wohl der Kinder, Hetero- oder LGBTQIA-Orientierungen dürfen dabei keine Rolle spielen. Ronaldos Egomanie ist nur ein weiteres Argument gegen den Anyting-goes-Freibrief für Krösusse.

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