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Alle Pflegenden sind zu berücksichtigen

Wir schätzen die leidlich bezahlten Pflegenden in den Spitälern, Kliniken, in den Alters-und Pflegeheimen und Residenzen sehr. Wir schätzen die gut bis sehr gut bezahlten Ärztinnen und Ärzte ausserordentlich, auch die weniger gut bezahlten Assistentinnen und Assistenten. Schätzen wir auch die leisen und stillen Hilfskräfte, die für die Hygiene in den Operationssälen, in den Zimmern, in den Toiletten, in den Duschen sorgen, die uns indirekt, oft gar direkt betreuen? Sie stehen auf der untersten Position bei den Gehaltslisten.

Ja, wir sind stolz auf das wohl annährend beste Gesundheitswesen der Welt, das sich gerade jetzt während der Pandemie bestens bewährt hat. Und doch: Bei den Gehältern, bei der Respektanz und bei den Arbeitsbedingungen aller Pflegenden ist der Wurm drin. Das will die Pflege-Initiative jetzt ändern, über die wir am 28. November abstimmen. Es ist höchste Eisenbahn. Denn derzeit sind 11’000 Stellen in der Pflege unbesetzt und bis 2029 braucht es weitere 70’000 neue Pflegende. Zudem verlassen 4 von 10 Pflegenden ihren Beruf frühzeitig, weil er zu anstrengend, zu schlecht bezahlt ist. Nicht verwunderlich, dass der Initiative aufgrund einer aktuellen Umfrage fast 80% der Befragten zustimmen wollen. Die Initiative wäre dann das 24. von 347 zustande gekommenen Volksbegehren seit 1848, das umgesetzt werden muss. Was den hohen Stellenwert der Initiative unterstreicht.

Der Bundesrat und die Mehrheit im Parlament lehnen die Initiative ab; sie geht ihnen zu weit. Sie wollen nicht, dass auf Verfassungsebene einer einzelnen Berufsgattung höhere Löhne garantiert werden; das soll auf kantonaler Ebene und unter den Sozialpartnern geregelt werden. Sie wollen dagegen in einem indirekten Gegenvorschlag in den nächsten acht Jahren eine Milliarde Franken zur Verfügung stellen, um die Aus- und Weiterbildung, massiv zu fördern. Und Pflegefachpersonen sollen gewisse Leistungen direkt abrechnen können, wobei auch hier ein Kontrollmechanismus verhindern soll, dass dadurch die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien steigen. Der Gegenvorschlag würde bei einem Nein zur Initiative rasch in Kraft treten.

Die Initianten liessen sich nicht auf den Deal ein, zogen wegen des Gegenvorschlags die Initiative nicht zurück. Sie wollen es jetzt wissen. Und das Stimmvolk wird ihnen sehr wahrscheinlich recht geben. Bis jetzt waren die Gegner recht still. Einzig bürgerliche Medien, allen voran die NZZ, finden die Initiative unnötig und nicht systemkonform. Erst am letzten Freitag versammelten sich Vertreter der Gegnerschaft vor den Bundeshaus-Medien und legten ihre Argumente gegen die Initiative dar. Neues war nicht zu erfahren, wenn man davon absieht, dass sie wiederum und nachdrücklich betonten, dass der Gegenvorschlag eben sofort wirken werde, die Initiative dagegen erst in vier Jahren, wie in den Übergangsbestimmungen vorgesehen, richtig greifen würde.

Vergessen oder unterschlagen wird in der Diskussion aber, dass der vorliegende Gegenvorschlag, so auch die eine Milliarde Franken für die Aus- und Weiterbildung, sofort mit den Forderungen der Initianten ergänzt werden könnte. Das Departement von Bundesrat Berset könnte schon jetzt die Vorarbeiten dazu leisten. Aber auch das Parlament seinerseits könnte von sich aus aktiv werden. Seine Gesundheitskommissionen könnten einen Plan B erstellen, der die Forderungen der Initiative ebenfalls aufgreift, sie in den Gegenvorschlag integriert. National-und Ständeräte könnten damit beweisen, dass sie in der Lage sind, der aktuellen prekären Situation im Pflegebereich rasch zu begegnen, sie schnell zu lösen.

Das Parlament, das vor genau zwei Jahren gewählt wurde, ist zwar bunter, jünger und auch weiblicher geworden. Gott sei Dank. Doch es hat den Tatbeweis, dass es auch erfolgreich zu agieren weiss, noch nicht erbracht. Im Gegenteil. Bei den grossen Fragen, wie bei der Vorsorge, beim Umweltschutz, in der Europafrage ist es noch weit hinter den Erwartungen geblieben. Jetzt bei der Pflege-Initiative könnte es tatsächlich aktiv werden und zeigen, dass es zu mehr in der Lage ist. Die Pflegenden und die zu Pflegenden würden es ihm verdanken. Aber eines darf nicht passieren: Die so notwendige Besserstellung darf sich nicht nur auf das Pflegefachpersonal beschränken, auch die stillen Arbeitskräfte müssen miteinbezogen werden. Den prekär bezahlten Mitarbeitenden im Gesundheitswesen ist unsere besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dafür haben Bundesrat und Parlament bei der Umsetzung der wahrscheinlich angenommenen Initiative zu sorgen. Sie können definieren, wer unter den Begriff «Pflegefachperson» letztlich zu subsumieren ist. Den Spielraum dazu haben sie. Und wir achten darauf.

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8 Kommentare

  1. …»Den prekär bezahlten Mitarbeitenden im Gesundheitswesen ist unsere besondere Aufmerksamkeit zu schenken»… Wo sind wir eigentlich in diesem wohlstandsverwöhnten Land angekommen, wenn Löhne zwischen 5’500 und 7’500 (so viel verdient ein ausgebildeter Krankenpfleger mit 2 Jahren Berufsverfahrung, resp. eine Pflegefachfrau als Stationsleiterin mit 10 Jahren Berufserfahrung am Unispital Zürich) als «prekär» bezeichnet werden?! Auf der Einstiegsstufe und für Hilfspflegende mag der Lohn nicht attraktiv sein. Wer aber ein paar Jahre durchhält, ist so schlecht nun auch wieder nicht bezahlt. Der Durchschnittslohn für eine dipl. Pflegefachkraft mit langjähriger Berufserfahrung bewegt sich in Deutschland (Berlin) um die € 3’000, ergo nicht mal die Hälfte der vergleichbaren Schweizer Löhne.
    Als Liberaler bin ich grundsätzlich dagegen, dass eine Berufsgruppe einen Sonderstatus bekommt und in die Verfassung geschrieben wird. Zudem bin ich voll überzeugt, dass die Pflege-Initiative den Personalnotstand überhaupt nicht lösen wird und es den Initianten primär um deutlich höhere Löhne geht. Es gäbe viel wirksamere Lösungsansätze als immer nach dem Staat rufen! Ich wäre für
    1) Jährlich zu definierende Kontingente zur Rekrutierung von Pflegekräften von ausserhalb der EU. Es gibt weltweit genügend qualifizierte Pflegefachkräfte, die noch so gern bereit wären, für weltweit die höchsten Löhne in der Schweiz zu arbeiten. Ohne diese Option werden wir nie 70’000 mehr Pflegefachkräfte in den nächsten 10 Jahren rekrutieren können.
    2) Ich plädiere seit Jahren für alle in der Schweiz Niedergelassenen (Frauen und Männern, Schweizer und Ausländer) für einen obligatorischen Zivildienst von mindestens 6 Monaten. Zu leisten zwischen dem 18 und 25 Lebensjahr. Für alle, die nicht Militärdienst leisten. Das wären jährlich zwischen 60-80’000 Zivildienstleistende. Und diese könnte man primär im Pflege- und Betreungsdienst in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen einsetzen als Entlastung der Pflege und zur Betreuung unserer alten und pflegebedürftigen Mitbürger. Das würde die Solidarität und den Zusammenhalt im Land fördern und die ständige Jammerei auf höchster Stufe (prekäre Löhne…) und den grassierenden Individualismus und das Blasendenken zumindest relativieren helfen.
    Das sind immerhin Lösungsansätze, anstatt im Windschatten von Corona, einer unwirksamen Initiative zuzustimmen, die nur wieder mehr Staatsbürokratie und höhere Gesundheitskosten bringt, die wir über die Prämien bezahlen (!) und nicht wirklich mehr Pflegefachkräfte. Zudem wäre der Gegenvorschlag sehr wirksam gewesen.

    • Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Oder schlechtes mit noch schlechterem. Ich weiss wie prekär die Situation in D ist. Zum Glück ist es in der CH noch besser als in D. Die Betonung auf noch. In der Schweiz arbeiten schon über 35% ausländische Pflegefachpersonen. Man kann nicht einfach Pflegefachpersonen aus dem Ausland einkaufen. Diese fehlen dann in den Heimatländern.
      Wenn Sie Löhne vergleichen, dann müssen Sie auch die Lebenshaltungskosten mit berücksichtigen. Und die Durchschnittslöhne die sie benennen stimmen schlicht und ergreifend nicht!
      Der Gehenvorschlag deckt nur einen Teil der Forderungen ab. Es bringt nichts 1 Milliarde in eine Ausbildungsoffensive einzusetzen wenn sich die Bedingungen nicht verbessern. Über 40 % steigen wieder aus dem Beruf aus. Mehr als ein Drittel davon vor dem 35. Lebensjahr. Das ist alarmierend und schlicht schlecht eingesetztes Geld wenn keine flankierenden Massnahmen getroffen werden. Und noch was. Wer bildet denn die Pflegenden aus? Es sind die immer weniger werdenden Diplomierten!
      Und man kann nicht eifach Pflegende durch Zivis ersetzen. Pflege ist eine Profession die man nicht einfach so mal ein halbes Jahr ausüben kann. Ein Pflegestudium dauert 5-6 Jahre.
      Und auch den Kostenfaktor lässt sich widerlegen. Genügend Pflegende auf den Stationen verhindern Kompikationen, Wiedereintritte in Kliniken und retten Leben.
      Es gibt nur eine Option. Ein klares Ja zur Pflegeinitiative.

      • …»es gibt nur eine Option: ein klares Ja zur Pflegeinitiative»…. ähäää… schon mal was von Demokratie gehört Herr Honegger… oder leben wir bereits in einem totalitären sozialistischen Staat?! Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative ab und haben sich dabei sehr viel gedacht. Der Gegenvorschlag wäre schneller und effizienter. Und bringen Sie Fakten, anstatt meine sorgfältig recherchierten Posts anzugreifen! Der Lohnrechner des SGB (Schweizerischen Gewerkschaftsbundes) zeigt sogar noch höhere Durchschnittslöhne als die an, die ich vom Comparis Rechner oben dargestellt habe. CHF 7’850 für eine Krankenschwester mit 10 Jahren Berufserfahrung und Gruppenleitung in Zürich! Von solchen Löhnen träumt jede Pflegefachkraft weltweit! Und die Lebenshaltungskosten sind in deutschen Grossstädten nicht mehr viel tiefer als in der Schweiz. Und in dem Land – der Schweiz – mit den höchsten Reallöhnen, weltweit in den Top3, immer nur jammern, ist ein Ausdruck einer grassierenden Wohlstandsdekadenz. Und ausser nach dem Staat rufen und dann meinen Probleme würden gelöst und jede neue Idee verschreien, kommt nichts von ihrer Seite. Wir müssen wieder lernen kreativ und out of the box zu denken, sonst erstickt dieses Land in Stillstand und einem immer grösseren Reformstau, den die Sozialisten meinen mit immer noch mehr Rufen nach dem Staat lösen zu können. Ein fataler Irrglaube. https://www.lohnrechner.ch/

  2. Ich in einfach nur verwirrt! Möchte eigentlich das Beste für die Pflegenden – ist es nicht möglich ALLE zu berücksichtigen??

  3. Lieber Toni

    Ich stimme Deinem Artikel in allen Punkten zu. Über 40 Jahre war ich in der Altersarbeit tätig. Gerade Dein Hinweis auf das sogenannte „Hilfspersonal“ in Hauswirtschaft, Unterhalt, Küche und Betreuung finde ich wichtig. Das Klima und Wohlbefinden von älteren Menschen in Institutionen und Organisationen hängt auch sehr stark von dieser Personengruppe ab. Diese brauchen ebenso unsere Wertschätzung, wie das sogenannte diplomierte Personal. Leider gibt es aber keinerlei Lobby für diese wichtigen Mitarbeiter/innen mit sehr tiefen Löhnen und meist wenigen Weiterbildungsmöglichkeiten.

    Wir haben über viele Jahre gesehen, wie unser Personal nicht zuletzt durch den bürokratischen „Irrsinn“ demotiviert wird. Immer mehr Papier, immer mehr Kontrollen, immer mehr Bürotätigkeit für eine Personengruppe, die einen tollen Beruf an und mit Menschen gewählt hat. Eine Bildungsoffensive mag ja gut sein, aber die Arbeitsbedingungen (wie unterdotierte Stellenpläne, unmögliche Schichtzeiten usw.) müssen ebenfalls dringend geändert werden. Irgend jemand muss auch den Behörden und Krankenkassen beibringen, dass genug auch wirklich genug ist. Das Gesundheitswesen und die Altersarbeit beinhalten keine Industriebetriebe. Menschen sind keine Objekte … schon gar nicht in einer sozialen, gesundheitlichen und psychischen Krise … das kann doch auch für die Verantwortungsträger/innen nicht so schwer zu verstehen sein.

  4. Andreas Herren bringt es auf den Punkt: Bravo!
    Bei all den gutgemeinten Lösungsvorschlägen geht im übrigen verloren, dass der Betrieb der Spitäler nicht Bundessache ist. Die grössten und bekantesten Spitalzentren gehören den Kantonen. Deren Arbeits- und Sozialbedingungen werden logischerweise durch die Standortkantone gregelt. Daneben gibt es grössere (z.B. Hirslanden) und kleinere private Spitalgruppen. Bundeskliniken gibt es seit der Schliessung des Sanatorium militaire in Montana (vor Jahrzehnten!) keine.
    Es ist deshalb ein juristisches Unding, dass der Bund den kantonalen Verwaltungen vorschreiben soll, was sie zu tun haben. Insbesondere in Anbetracht dieser Rechtslage wird nach Annahme der Initiative zuerst gar nichts passieren. Dann muss der Bund den nicht direkt wirksamen Verfassungsartikel durch darauf basierende Gesetze konkretisieren, operabel machen. Gesetzesentwürfe könnten Mitte 2022 vorliegen. Diese müssen dann (zumindest bei den direkt Betroffenen) in die Vernehmlassung geschickt werden. Die Vernehmlassungen werden dann ausgewerte. Die bereinigten Gesetzesentwürfe könnten anfangs 2023 an die Kommissionen von Stände- und Nationalrat weitergeleitet. Wenn alles schnell läuft, könnte die Vorlage Ende 2023 ins Plenum kommen und bereits im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten. In den Gesetzen wird wahrscheinlich stehen: «die Kantone können, sollen, müssen….., der Bund kann Beiträge gewähren an…..» Dann sind die Kantone am Zug. Vielleicht müssen auch sie Gesetze anpassen, in einem ähnlichen Verfahren der Bund. Gegen Ende des Jahrzehnts werden dann möglicherweise die ersten Auswirkungen des neuen Verfassungsartikels sichtbar werden.
    Der langen Rede kurzer Sinn: wenn es den Initianten ernst gewesen wäre, hätten sie ihre Vorstösse direkt bei den Kantonen eingereicht, nach kantonalem Recht.

  5. Lieber Herr Vogel und lieber Herr Herren
    Ich habe vor vielen Jahren, als ehemalige Leitung einer Alterseinrichtung, ehemalige Leitung der Zentralstelle Spitex der Stadt Zürich und als Ausbildner und Berater in Altersarbeit, in einem offnen Brief die Stadträtinnen und Stadträte von Zürich auf die sehr schwierigen personellen Bedingungen im Betreuungs- und Pflegebereich u.a. aufmerksam gemacht. Institutionen, Organisationen, Gemeinden und Kantone wissen schon lange, dass der personelle Engpass immer gravierenden wird und zur Zeit sind 11’000 Pflegestellen in der Schweiz unbesetzt … und bis 2030 sollen es über 50’000 sein.

    Es ist doch die pure Verzweiflung, dass „unser Personal“ nach einer Bundeslösung sucht. Dabei geht es nicht nur einfach um die betroffnen Mitarbeiter/innen, sondern schliesslich um die Menschen, die auf diese Leistung in einer Krisensituation angewiesen sind. Ich kann Ihnen eigentlich nur wünschen, dass weder Sie noch Ihre Familie in eines solche Situation geraten …

    PS : Woher soll das Personal Zeit, Kraft und Ressourcen haben um in jeder Gemeinde (viele Alterseinrichtungen sind auf Ebene Gemeinde angesiedelt) und in jedem Kanton zu einer Lösung zu kommen???

  6. Lieber Herr Winkelmann
    Besten Dank für Ihren Kommentar. Natürlich verstehe ich Sie. Ich glaube bloss, dass der Umweg über den Bund sehr lange nicht zum Ziel führen wird. Zudem wirken Vorlagen des Bundes oft anonymer als Diskussionen in Kantonen und Regionen, mit denen sich die Bürger stärker identifizieren und wo «man sich kennt».
    Im übrigen ist der von den Initianten redigierte Art. 197 Ziff 12 Bundesverfassung für mich eine Art Orakel von Delphi:
    Der Bund erlässt IM RAHMEN SEINER ZUSTAENDIGKEITEN Ausführungsbestimmungen über:
    b) die Abgeltung der Pfegeleistungen
    c) anforderungsgemässe Arbeitsbedingungen.
    Arbeitsbedingungen nicht staatlicher Betriebe kann der Bund im Arbeitsgesetz regeln. Des weitern können Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich erklärt werden. Offenbar will die Initiative dem Bund darüber hinaus keine Kompetenzen geben, sonst bräuchte es den Einschub «im Rahmen seiner Kompetenzen» nicht.
    Der Bundesrat geht in seinre Botschaft vom 7. November 2018 allerdings davon aus, dass der Bund im Falle einer Annahme der Initiative über Löhne und Gehälter legiferieren müsste. Sollte dem so sein, müsste man den Vorschlag Schaller erst recht zurückweisen, da sonst zweierlei Lohnskalen für Küchen-, Reinigungs und anderes nicht medizinisches Personal entstünden, je nachdem ob sie im Gesundheitswesen oder anderswo arbeiten würden.

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