Um zeitgemässen Wohnraum auch für Seniorinnen und Senioren zu schaffen, werden ältere Siedlungen zuweilen abgerissen und durch moderne Wohnbauten ersetzt. Ein neuer Orientierungsrahmen zeigt, wie ältere Mieterinnen und Mieter bei sogenannten Entmietungsprozessen unterstützt werden können.
Bei der Erneuerung des Gebäudes kann nicht immer verhindert werden, dass Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen verlassen müssen. Die dafür notwendigen Entmietungsprozesse stellen insbesondere langjährige Mieter und Personen, die ein finanziell beschränktes Wohnbudget zur Verfügung haben, vor Herausforderungen. Die Age Stiftung hat deshalb zusammen mit Pro Senectute Kanton Zürich und dem Branchenverband SVIT einen «Orientierungsrahmen für sozialverträgliche Entmietungsprozesse» erstellt. Er zeigt auf, wie so ein Prozess idealerweise abläuft, welche Entscheidungen ein Eigentümer treffen muss, wie Liegenschaftsverwaltungen ihre Mieter unterstützen können und welche Möglichkeiten Mieterinnen und Mieter haben.
Zwei Aspekte sind für seniorenfreundliche Entmietungsprozesse besonders wichtig: Der Zeitpunkt der Information und die Unterstützung der Betroffen. Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen sollten ihre Mieterinnen und Mieter deshalb so früh wie möglich über ein Bauprojekt informieren – am besten bereits ab dem Zeitpunkt der Entscheidung zum Ersatz einer Wohnsiedlung. So haben langjährige Bewohnerinnen und Bewohner eines betroffenen Gebäudes meist mehrere Jahre Zeit, sich auf einen Wohnungswechsel einzustellen. Sie können in eigener Verantwortung und im eigenen Tempo eine neue Wohnung suchen.
Zum anderen können Liegenschaftsverwaltungen den Prozess durch die Kooperation mit professionellen Dienstleistern optimieren. Pro Senectute Kanton Zürich berät Seniorinnen und Senioren in finanziellen Fragen oder bietet eine praktische Umzugshilfe an. Auch die sozialen Dienste der Gemeinden führen mit Betroffenen Beratungsgespräche durch. Die Erfahrung zeigt: Im Gespräch zwischen der Liegenschaftsverwaltung, den Betroffenen oder Angehörigen und den Kooperationspartnern kann für jeden Fall eine Lösung gefunden werden.
Link: Orientierungsrahmen für sozialverträgliche Entmietungsprozesse
Wohnung gekündigt – was tun?
Falls Sie von einer Kündigung betroffen sind:
- Planen Sie frühzeitig, damit Sie Spielraum haben und Entscheidungen selbst treffen können.
- Lassen Sie sich von Fachstellen beraten (hier Angaben für den Kanton Zürich):
- Pro Senectute Kanton Zürich, Sozialberatung, www.ch/beratung/sozialberatung
- SVIT Senior Zürich, 044 319 90 80, svit.ch/de/svit-zuerich
- Stadt Zürich, Gesundheitszentrum für das Alter, stadt-zuerich.ch/gza
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach einer altersbeauftragten Person, die Auskunft geben kann. Erkundigen Sie sich nach Umzugsmöglichkeiten in eine Alterswohnung.
- Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Liegenschaftsverwaltung.
- Suchen Sie das Gespräch mit Angehörigen oder Bekannten, um Möglichkeiten auszuloten.