Der aktuelle Ukraine-Krieg hat die Debatte um die Schweizer Neutralität einmal mehr neu lanciert. Es versteht sich, dass in der politischen Auseinandersetzung die Rolle der Schweiz als neutraler Staat seit bald einem Jahre im Zentrum der politischen und medialen Diskussionen steht. Das neutrale Land im Herzen von Europa hat nämlich seit Jahrzehnten in verschiedenen Konflikten auf der Welt die Rolle als Vermittlerin und aktiver Friedensförderung erfolgreich übernommen.
Als sich der Schweizer Bundesrat im März 2022 den europäischen Sanktionen anschloss, argumentierte die Regierung aus verständlicher Logik, dass sie «die Neutralität und die friedenspolitischen Erwägungen der Schweiz berücksichtigt hat. Der beispiellose militärische Angriff Russlands auf ein souveränes europäisches Land gab den Ausschlag für den Entscheid des Bundesrates, seine bisherige Haltung zu den Sanktionen zu ändern. Die Verteidigung von Frieden und Sicherheit und die Achtung des Völkerrechts sind Werte, welche die Schweiz als demokratisches Land mit ihren europäischen Nachbarn teilt und unterstützt.»
Es geht in unserem Land stets um die Definition und Reichweite der Neutralität. Grundsätzlich stehen sich zwei Haltungen gegenüber. In erster Linie die Schweizerische Volkspartei (SVP) will an einer strikten Neutralität vollumfänglich festhalten und hat eine Volksinitiative gestartet, die eine allumfassende Neutralität in der Verfassung festschreiben will. Die Volkspartei fordert eine Neutralität, die ohne Ausnahmen über die Verfassung garantiert wird.
Schon derzeit gilt zwar, dass unser Land nebst der Vorgabe, sich aus kriegerischen und anderen Konflikten herauszuhalten, gemäss Gesetz auch weder direkt aus der Schweiz noch über andere Staaten kein Schweizer Rüstungsmaterial liefern kann. Auch nicht an die Ukraine?
Die Fragestellung rund um die Einhaltung der Neutralität müssen wir in jedem Fall aus zweifacher Optik beurteilen:
Präsident Putin hat den grossangelegten Krieg gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 begonnen und mit dem Angriff auf den souveränen Staat Ukraine eklatant gegen das Völkerrecht verstossen. Er hat gleichzeitig auch die europäische Sicherheits- und Friedensordnung massiv und nachhaltig erschüttert. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat inzwischen tausende Menschen das Leben gekostet, tausende Zivilisten und Kinder verletzt sowie grosse Zerstörungen und unermessliches Leid zur Folge. Millionen Menschen sind aus der Ukraine geflohen. Die Bevölkerung der Ukraine, insbesondere die im umkämpften Gebiet lebenden Menschen jeden Alters, sind die Leidtragenden des Konflikts. Die westliche Staatengemeinschaft bezog gegenüber Russland unmissverständlich Position. Es entspricht der verständlichen Logik, dass auch die neutrale Schweiz klar und deutlich Stellung gegen diese verbrecherischen Kriege beziehen musste!
Aus zweiter Optik muss anderseits auch in Zukunft garantiert werden, dass im Zentrum der Schweizer Politik nach wie vor die guten Dienste im Allgemeinen und die Mediation im Besonderen als wichtiger Aspekt der Schweizer Aussenpolitik gelten muss. Die Schweiz wird und muss auch weiterhin in dieser Hinsicht zur Verfügung stehen. Friedensförderung war und ist stets eine Priorität der Schweizer Aussenpolitik.
Aus dem Ausland hört man derzeit gelegentlich, dass die Schweiz ihre Neutralität aufgegeben habe, als sie sich den Sanktionen gegen Russland anschloss. Diese Behauptung ist zu widersprechen. An der Neutralität der Schweiz ändert sich auch mit der Übernahme der EU-Sanktionen nichts. Die Frage bleibt unbegründet im Raum, ob die Schweiz die Glaubwürdigkeit der Neutralität preisgegeben hat? Sie begünstigt klar und deutlich keine Kriegspartei militärisch. Die Neutralität im engeren Sinne, also das Neutralitätsrecht, befolgt die Schweiz nach wie vor uneingeschränkt.
Die militärische Aggression Russlands auf die Ukraine stellt eine schwerwiegende Verletzung elementarer Völkerrechtsnormen dar und ist in der neueren Geschichte Europas einzigartig. Dem hat der Bundesrat im Rahmen seines politischen Gestaltungsspielraums beim Entscheid zur Übernahme der EU-Sanktionen auch neutralitätspolitisch Rechnung getragen. Zu berücksichtigen ist jedoch allemal, dass nicht alle Geschäftsleute Oligarchen sind und mit dem Diktator Putin gleichzusetzen sind?
Die aktuelle Frage aller Fragen ist und bleibt derzeit: Ist es zielführend und korrekt, dass die Schweiz bald Leopard 2 Panzer in die Ukraine liefert? Aus Sicht des «Haager Übereinkommen» von 1907 muss ein neutraler Staat eine Gleichbehandlung der Kriegführenden beim Rüstungsexport sicherstellen. Keine einfache Lösungsfindung! Ziel der neutralen Schweiz müsste es sein – selbst in Kenntnis aller Problematik und Schwierigkeiten –, Putin, Selenskyj & Co. im Interesse der Weltgemeinschaft zwingend an den Verhandlungstisch zu führen und zur Überzeugung zu bringen, dass nur ein Kriegsende die Lösung sein kann.
Schlussgedanken: Hört man die Meinung der Mitbürger, so spürt man immer mehr, dass für weite Teile der Öffentlichkeit die verständliche Doktrin der Behörden – Bundesrat und Parlament – fehlt, wie die Neutralität im Einklang mit der aktuellen europäischen wie auch globalen Situation umzusetzen ist. Der ehemalige Bundesrat Christoph Blocher bemerkt zu den aktuellen Fragestellungen: «Das grossartige Instrument der dauernd bewaffneten, umfassenden Neutralität, das uns über 200 Jahre lang vor Kriegen geschützt hat, die Grundlage der traditionellen guten Dienste der Schweiz, der Friedensvermittlung, die humanitäre Hilfe, der Tätigkeit des internationalen Roten Kreuzes – darf nicht missachtet werden.» Der Stimmbürger steht über kurz oder lang vor einem wegweisenden Entscheid an der Urne?

Was ist das nur mit der Schweizer Neutralität? Es ist dringend erforderlich, dass das Neutralitätsrecht und die Neutralitätspolitik auseinander gehalten werden.
Fakt ist, dass der Schweiz am Wiener Kongress von 1814/1815, nach dem Sieg über Napoleon Bonaparte, durch die Siegermächte die dauernde und bewaffnete Neutralität aufgezwungen wurde und damit das Territorium der damaligen Schweiz als Land zusammen bleiben konnte, wir uns dafür in keine bewaffneten Händel der Herrscher einmischen dürfen. Das Neutralitätsrecht ist seit 1907 im Haager Neutralitätsabkommen völkerrechtlich anerkannt und unbestritten.
Die politische Neutralität jedoch ist von den herrschenden Umständen abhängig und muss entsprechend angepasst werden. Bei einem Krieg, der auch uns und vorallem die aktiven Demokratien in Europa bedroht, darf man nicht «neutral» sein. Das sind einfach Spitzfindigkeiten der Politiker und der Medien. Anstatt den «Gottvater» der SVP zu zitieren, der mit seinen Abschottungs- und Allmachtsgedanken von anno dazumal eher an Putin und Co. erinnert, als an ein freies demokratisches Land, sollten wir die Fakten nicht aus den Augen verlieren. Die Schweiz produziert Waffen nicht nur für den Eigengebrauch, zur Verteidigung. Das Waffengeschäft mit dem Ausland ist lukrativ und viele Arbeitnehmer verdienen hier mit der Herstellung und dem Vertrieb ihren Lohn. Aber niemand fragt öffentlich, um wie viele Ecken die Tötungsmaschinen schlussendlich zum Einsatz kommen; oder verkaufen wir dem Ausland die Waffen, damit sie nicht eingesetzt werden?
Krieg ist nie neutral. Die populistische Politik der SVP und anderer ist m.E. pure Heuchelei und schlimmer noch, Feigheit, wenn man nicht mit allen Mitteln die Demokratie verteidigt und wie im Fall der schwer angegriffenen Ukraine, alles unternimmt, damit sie ihre Souveränität behalten kann und Putin abziehen muss. Es erstaunt nicht bei diesem „einerseits und andererseits“, das ich auch in Ihrer Kolumne lesen musste, dass hierzulande und im Ausland, immer mehr Zweifel und Fragen aufkommen, für was die Schweiz eigentlich steht. Den Ruf des „Körnlipickers“ haben wir ja schon lange; wir sollten ihn nicht noch mehr beschädigen.
Sehen Sie, Frau Mosimann, wir müssen vermeiden, dass uns die Neutralitätspolitik nicht mit dem Neutralitätsrecht in die Quere kommt, was bei Ihren Ausführungen geschieht. Denn das Neutralitätsrecht greift ja gerade bei einem Krieg, weshalb Ihre Aussage «Krieg ist nie neutral» für die Schweiz eben nicht stimmt. Deshalb haben wir ein Gesetz über die Ausfuhr von Kriegsmaterial, das noch vor dem Krieg in der Ukraine verschärft wurde und nun zugunsten der Ukraine gelockert werden soll – ebenfalls eine Art «Körnlipicken», denn bei anderen Kriegen soll es weiter bestehen.
Will unser Land (nicht die Menschen) weiterhin glaubwürdig neutral bleiben, u.a. die Lehren aus dem zweiten Weltkrieg beherzigen, und z.B. seine guten Diensten deshalb glaubwürdig und friedensstiftend z.B. beim Wiederaufbau der Ukraine, einsetzen, kommen wir nicht darum herum, die Ausfuhr von Kriegsmaterial zu verbieten. In diesem Fall wird ihr Argument der «Arbeitsplätze» ad absurdum geführt. Die gesamte Kriegswirtschaft dürfte Sturm laufen, um nur noch für den Heimmarkt zu produzieren, dessen Produkte dann etwas teurer würden, was uns jedoch im Sinne der glaubwürdigen Neutralität Wert sein sollte.
Sehen Sie Herr Hübscher, Ihr Verständnis und mein Verständnis der Schweizer Neutralität ist genau der Streitpunkt. Ich glaube, dass ich verständlich dargelegt habe, was die völkerrechtliche Neutralität der Schweiz bedeutet und was die politische. An der Ersteren ist nicht zu rütteln: Die Schweiz darf sich nicht in kriegerische Handlungen einmischen und bleibt damit völkerrechtlich neutral.
Jedoch die Schweiz, und das ist mein Kritikpunkt, hat eine Kriegswirtschaft aufgebaut, inkl. vielen Lohnempfänger*innen, die vom Export ins Ausland abhängig ist. Genau wie bei den Milliarden auf Schweizer Banken, bei deren Herkunft nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie aus Krieg führenden Länder oder von Anhängern, die diese unterstützen, stammen, kann auch bei den Waffenexporten nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Material doch in Kriegsschauplätzen eingesetzt wird. Es ist m.E. scheinheilig, mit Kriegsmaterial im Ausland Geld zu machen und andererseits zu behaupten, wir mischen uns nicht in kriegerische Auseinandersetzungen ein. Ist die Schweiz neutral, nur weil sie kein ergänzendes Material für bereits gelieferte Panzer liefern will? Andere neutrale Staaten wie z.B. Schweden liefern Kriegsmaterial, ob direkt oder indirekt, an die Ukraine und behalten völkerrechtlich trotzdem ihren Status als neutraler Staat.
Es ist die Haltung und die das Leid und den Kampf mittragende Solidarität mit anderen Demokratien gegen Unrechtsstaaten, die ein Land in schwierigen Zeiten ausmacht, und nicht das Festhalten an bisherigen und längst überholten Anschauungen und Auslegungen unserer Neutralität. Es ist dringend notwendig, dass die politische Schweiz die weiteren Schritte gut kommuniziert, wie sie künftig ihre Neutralität begründen will und für was unsere bisher freiheitliche Demokratie steht, und zwar gegen innen wie gegen aussen.
Mit diesem Standpunkt bin ich übrigens nicht allein. Einige Länder Europas, insbesondere Deutschland, überlegen sich, in Zukunft ihre Kriegswaren nicht mehr von der Schweiz zu beziehen. Was ist dann mit dem Argument der Arbeitsplätze, immer noch ad absurdum geführt? Jedenfalls denkt die Rüstungsindustrie, angesichts dieser schlechten Nachrichten, ans Umdenken und Umrüsten; neue Technologien machen es möglich.