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Die Schweiz und ihre Neutralität

Die schweizerische Interpretation von Neutralität hinkt laut Marco Jorio hinter dem internationalen Recht und dem Kriegsvölkerrecht her. Der Bundesrat und das Parlament täten gut daran, ihre Neutralitätspolitik an die UNO-Charta anzupassen und die Kompetenzen bezüglich Waffenausfuhr neu zu regeln.

Der grosse Hörsaal an der Universität Bern platzte vergangenen Freitag aus allen Nähten: Die Veranstaltung der Seniorenuniversität Bern musste in einen zweiten Hörsaal übertragen werden. Der Grund: In einem vielbeachteten Vortrag gab der Historiker und langjähriger Chefredaktor des «Historischen Lexikons», Marco Jorio, einen Überblick über die Geschichte der Schweizer Neutralität. Mit Blick auf die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Nahen Osten sei es an der Zeit, das Neutralitätsverständnis der Schweiz neu zu definieren, sagte der Referent.

Das Thema des Vortrags von Marco Jorio in der Aula der Universität Bern.

Bevor er auf die aktuellen Konflikte in der Ukraine und in Gaza zu sprechen kam, räumte der promovierte Historiker mit Mythen und Legenden auf. Die schweizerische Neutralität sei weder von Niklaus von der Flüh erfunden noch nach der Schlacht von Marignano begründet worden. Die alten Eidgenossen hätten auch nach 1515 noch Kriege geführt und Allianzen geschlossen, von Neutralität keine Spur. Erst nach und nach erkannten sie, dass es im europäischen Ringen um Vorherrschaft für einen kleinen Staatenbund überlebensnotwendig war, in militärischen Konflikten abseits zu stehen.

Die Eidgenossenschaft fand erst im 17. Jahrhundert zur dauerhaften Neutralität. Aus purem Eigeninteresse verweigerte sie fremden Truppen im Dreissigjährigen Krieg (1618-1648) den Durchmarsch und besetzte die Alpenpässe mit eigenen Truppen. Nach massiven Grenzverletzungen im Raum Basel und am Bodensee beschlossen die Stände 1647 das «gesamteidgenössische Defensionale von Wil». Die erste gemeinsame Landesverteidigung, eine Art Vorläuferin der Schweizer Armee, war geboren.

Die erste bildliche Darstellung der «Eidgenössischen Neutralität» auf einer Ofenkachel im Zürcher Zürcher Rathaus (1698).
Motiv: Der schlaue Neutralitätsfuchs (oben) beobachtet zwei kämpfende Löwen (unten) und bleibt abseits. Inschrift: «Der Glückliche wird gepreiset, der im Mittelweg durchreiset.» 

Während der Besetzung der Schweiz durch Napoleons Truppen (ab 1798) wurde die Neutralität ausgesetzt. Am 18. November 1813 verabschiedete die Tagsatzung eine neue Neutralitätserklärung, welche nach langem Ringen am 20. November 1815 von den Siegermächten in Paris widerwillig anerkannt wurde. Die Neutralität wurde den Eidgenossen also nicht – wie oft behauptet – am Wiener Kongress gewährt, sondern entstand vorher auf Initiative von Schweizer Politikern.

Mit Blick auf die hängige Neutralitätsinitiative der SVP ist interessant, dass die Väter der ersten Bundesverfassung 1848 eine Aufnahme der Neutralität als Zweckbestimmung in das neue Grundgesetz ablehnten. Die Neutralität sei «kein konstitutioneller und politischer Grundsatz». Stattdessen übertrugen sie im sogenannten Kompetenzartikel die Wahrung der Neutralität dem Bundesrat und der Bundesversammlung. Dieser Grundsatz behielt anlässlich der Verfassungsrevisionen 1874 und 1999 Gültigkeit.

Neutralität als Balance-Akt zwischen Hegemonialmächten.

Unter dem Eindruck der italienischen Befreiungskriege und des Deutsch-Französischen Kriegs entstand 1907 das «Abkommen betreffend der Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Fall eines Landkriegs». Noch heute klammert sich der Bundesrat an die Haager Konvention, die durch die UNO-Charta und die Entwicklung des modernen Kriegsvölkerrechts inzwischen überholt ist.

Zeit der Weltkriege

Im Ersten Weltkrieg diente der Neutralitätsmythos dem Land vor allem für den inneren Zusammenhalt. 1920 trat die Schweiz im Zug der «Nie-wieder-Krieg-Bewegung» dem Völkerbund bei. Auf Drängen Berns bestätigten 27 Staaten am 13. Februar 1920 in der Londoner Erklärung die Schweizer Neutralität als Sonderfall. Sie entbanden die Eidgenossenschaft als einziges Land von der Pflicht, an militärischen Sanktionen teilzunehmen, nicht aber an Wirtschaftssanktionen. So entstand der Begriff der «Differenzierten Neutralität».

Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff des faschistischen Italiens auf Abessinien  übernahm die Schweiz 1935 widerwillig das vom Völkerbund gegen den Aggressor Italien verhängte Waffenausfuhrverbot, erliess aber auch gegen den Opferstaat Abessinien Wirtschaftssanktionen, und zwar unter Anwendung von Artikel 9 der Haager Konvention. Begründung: Neutrale Staaten hätten Täter und Opfer gleich zu behandeln. Die Schweiz stiess mit dieser Praxis auf heftige Kritik der Völkergemeinschaft.

Die Schweiz zwischen einer neo-konservativen Auslegung von Neutralität und der UNO-Auffassung.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und nach Gründung der UNO sah sich die Schweiz mehrfach gezwungen Wirtschaftssanktionen gegen die Sowjetunion, Rhodesien und andere Staaten zu übernehmen. Nach dem Fall der Berliner Mauer und dem Zusammenbruch der alten Sowjetunion richtete der Bundesrat die Neutralität neu aus. Unter dem Slogan «Sicherheit durch Kooperation» wurde sie auf militärische Sanktionen beschränkt. Doch die Schweizer Öffentichkeit blieb skeptisch und lehnte noch 1994 den UNO-Beitritt und eine Blauhelm-Vorlage in einer Volksabstimmung ab. Erst 2002 trat die Schweiz nach einem turbulenten Abstimmungskampf der UNO bei.

Neukonzeption notwendig

Im zweiten Teil des Vortrags gab Referent Marco Jorio seine persöniche Meinung kund: Nach dem UNO-Beitritt hätten es die Schweizer Regierung und das Parlament verpasst, ein neues Neutralitätsverständnis für das 21. Jahrhundert zu konzipieren. Durch den Gaza-Krieg und den russischen Aggressionskrieg gegen die Ukraine aufgerüttelt, seien die alten Fragen an die Oberfläche gespült worden. Darf die Schweiz einem angegriffenen Staat Waffen (alte Panzer) liefern? Erlaubt die Neutralität eine klare Verurteilung des Agressors inkl. Sanktionen? Müssen Angreifer und Angegriffener, wie von der Haager Konvention gefordert, von Neutralen gleich behandelt werden?

Marco Jorio im Gespräch mit dem Präsidenten der Berner Seniorenuniversität, Andreas Stuck.

Historiker Jorio ist der dezidierten Meinung, dass die Haager Konvention nicht mehr gilt und von der Schweiz auch nicht gekündigt werden muss. Das Abkommen sei von der UNO-Charta und der Bundesverfassung überholt worden. Diese enthielten eine Pflicht zur Friedensförderung. Gewisse Schweizer Politiker und einige neo-orthodoxe Völkerrechtler hätten ein «versteinertes Verständnis von Neutralität», das nicht dem geltenden Völkerrecht entspreche und dem Land sicherheitspolitisch sowie reputationsmässig schade.

Jorio ist überzeugt: «Die Neutralität ist kein Instrument der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik mehr, sondern ein mythisch überhöhter Selbstzweck.» Sie diene nicht mehr, wie in früheren Jahrhunderten, dem inneren Zusammenhalt und der Sicherheit der Schweiz. «Die Zeit des über allem schwebenden Schweizer Neutralitätsengels ist endgültig vorbei.»

Titebild: Referent Marco Jorio vor dem berühmten Hodler-Sujet über die Schlacht bei Marignano 1515: Das Gemälde aus dem Jahr 1899 trug wesentlich zur Popularisierung der Schweizer Neutralität bei. Alle Fotos PS / Illustrationen ZVG

Literatur:

Die Schweiz und und ihre Neutralität – eine 400-jährige Geschichte. Marco Jorio. Verlag Hier und Jetzt Zürich. 2023, ISBN 978-3-03919-389-9. Auch als e-pub erhältlich.

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1 Kommentar

  1. Der Ansicht von Jorio ist nichts beizufügen. Sie ist richtig. Punkt.

    Die Frage, ob die Schweizer Neutralilät mit einem UNO-Beitritt vereinbar sei, stand schon seit den Blauhelm-Diskussionen in den sechziger Jahren im Raum. Schon damals schrieb ich an der HSG beim Völkerrechtler Prof. Haug (SRK) eine Seminararbeit zu diesem Thema.

    Um so erstaunlicher war es, dass der Bundesrat vor dem UNO-Beitritt nicht wirklich dazu Stellung nahm (die eidg. Räte übrigens auch nicht).
    Selbstverständlich kann man dafür nicht allein den damaligen Aussenminister, den Nichtjuristen Deiss, verantwortlich machen, genausowenig seine Bundesratskollegen (Couchepin, Villiger, Leuenberger, Dreifuss, Metzler und Schmid).

    Trotzdem ist es für mich unverständlich, dass während rund 20 Jahren kein einziger Bundesrat eine juristisch saubere Lösung suchte (obwohl die immerwährende Neutralität der Schweiz in jener Epoche mit allen möglichen und unmöglichen Zusätzen garniert wurde)

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