StartseiteMagazinGesellschaftWenn Jeff Bezos ein KMU-Unternehmer wäre…

Wenn Jeff Bezos ein KMU-Unternehmer wäre…

MittelgrosseUnternehmen DBA 1

…hätte seine Scheidung von Ehefrau MacKenzie Bezos wohl keine Schlagzeilen gemacht. Als er, CEO und Hauptaktionär von Amazon, aber die Trennung im Januar 2019 ankündigte, war ihm weltweite Aufmerksamkeit sicher. Immerhin ging es um die Aufteilung eines Vermögens von über 130 Milliarden Dollar und möglicherweise um die Zukunft eines der wertvollsten Unternehmen der Welt.

Inzwischen haben sich die beiden gütlich geeinigt. Der Fortbestand von Amazon ist gesichert mit Jeff Bezos als CEO und Grossaktionär. MacKenzie Bezos erhält zwar den kleineren Teil des Vermögens, der aber mit geschätzten 36 Milliarden Dollar weiterhin für sehr grossen finanziellen Spielraum sorgen dürfte.

Was nun aber, wenn die beiden nicht so viel zu verteilen gehabt hätten? Was, wenn das Unternehmen ein typisches KMU im Kanton Aargau gewesen wäre, das die Eheleute Bezos gemeinsam über viele Ehejahre aufgebaut haben?

Unternehmer-Paare und Verlobte haben etwas gemeinsam: Sie denken positiv und sehen vor allem die Chancen in ihrem Vorhaben. Dank dieser Zuversicht werden im Aargau jedes Jahr weit über 2000 Unternehmen gegründet und über 3000 Ehen geschlossen. Nun werden Unternehmerinnen und Unternehmer nicht lange erfolgreich sein, wenn sie die unternehmerischen Risiken nicht laufend prüfen. Wer aber denkt dabei an das statistisch wohl grösste Risiko: Die Ehescheidung? Die Scheidungsrate in der Schweiz liegt bei rund 40%, wobei es meines Wissens keine Untersuchung gibt, ob diese Rate bei Unternehmer-Ehen grösser oder kleiner ist. Jedenfalls setzt eine Scheidung gerade KMU-Unternehmen grossen Gefahren aus:

1) Kontrolle/Aktienbesitz: Falls es bei der Scheidung aufgrund der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu einer Teilung des Vermögens kommt, droht der Aktienbesitz am Unternehmen auseinander zu fallen. Dies kann wesentliche Entscheidungen im Unternehmen erschweren, wie z.B. die Wahl des Verwaltungsrates oder die Ausschüttung der Dividenden.

2) Finanziell: Dem Unternehmen müssen Mittel entzogen werden wegen finanzieller Folgen der Scheidung, z.B. güterrechtlicher Ausgleich, Unterhaltszahlungen, etc.  Dies kann dazu führen, dass das Geld für notwendige Ersatzinvestitionen fehlt oder dass vielversprechende Schritte nicht unternommen werden können.

3) Produktivität/Engagement: Die Unternehmer-Paare sind durch eine Scheidung oftmals so stark absorbiert und emotional betroffen, dass die Leitung des Unternehmens in den Hintergrund gerät. Über kurz oder lang wird sich dies negativ auf die Zukunftsaussichten des Unternehmens auswirken.

Die ersten beiden Risiken lassen sich durch individuelle Vereinbarungen im Ehe- und Erbvertrag der Unternehmer-Paare beeinflussen. Der Abschluss eines Ehe- und Erbvertrages ist deshalb kein Misstrauensvotum gegenüber dem Partner oder der Partnerin, sondern sollte für Unternehmerinnen und Unternehmer so selbstverständlich sein wie im Unternehmen die Schriftlichkeit bei grösseren Aufträgen. Wichtig ist, dass der Vertrag spätestens alle fünf Jahre auf seine Aktualität überprüft wird. Dies sorgt übrigens auch dafür, dass rechtzeitig Fragen aufgeworfen werden, die für eine geordnete Unternehmensnachfolge wichtig sind. Bei der Gelegenheit stellen vorausschauende Unternehmer auch sicher, dass mit den entsprechenden Klauseln in einem Aktionärsbindungsvertrag und im persönlichen Vorsorgeauftrag die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch im schlimmsten Fall gewahrt bleibt.

Die persönliche und emotionale Betroffenheit als drittes Risiko lässt sich damit allein natürlich nicht vermeiden. Aber immerhin reduzieren sich die Konfliktpunkte in der aufgeladenen Situation, da wenigstens für den Weiterbestand des Unternehmens vorgesorgt wurde.

Unsere Dienstleistungen zu Ehe- und Erbrecht sowie zur Unternehmensnachfolge finden Sie unter www.akb.ch/private/sparen-vorsorgen/erben-vererben und www.akb.ch/nachfolge.

Rabatt über Seniorweb

Beim Kauf einer Limmex-Notruf-Uhr erhalten Sie CHF 100.—Rabatt.

Verlangen Sie unter info@seniorweb.ch einen Gutschein Code. Diesen können Sie im Limmex-Online-Shop einlösen.

Beliebte Artikel

Mitgliedschaften für Leser:innen

  • 20% Ermässigung auf Kurse im Lernzentrum und Online-Kurse
  • Reduzierter Preis beim Kauf einer Limmex Notfall-Uhr
  • Vorzugspreis für einen «Freedreams-Hotelgutschein»
  • Zugang zu Projekten über unsere Partner
  • Massgeschneiderte Partnerangebote
  • Buchung von Ferien im Baudenkmal, Rabatt von CHF 50 .-

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein