FrontKolumnenNotstand bei pflegebedürftigen Menschen

Notstand bei pflegebedürftigen Menschen

Die befürchteten Pandemiewellen und in der Folge eine Überforderung der Spitäler und des Gesundheitswesens insgesamt sind in der Schweiz und weltweit mehrheitlich erfreulicherweise ausgeblieben. Ebenso hat im Vergleich zu anderen Erkrankungswellen die Gesamtsterblichkeit weltweit bis jetzt nicht die Erwartungen von Worstcase-Szenarien erreicht, auch in den stark betroffenen Ländern nicht. So viel erscheint derzeit klar: Covid-19 ist z. B. mit Ebola nicht vergleichbar. Leider gibt es aber Menschengruppen und Orte mit einer grossen Übersterblichkeit, für die man keine Erklärung hat, sondern nur Vermutungen. Die Experten sind sich nicht einig, und es besteht grosser Erklärungsbedarf.

Eindeutig ist, dass Menschen mit Vorerkrankungen und/oder alte Menschen das höchste Risiko haben, bei einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken. Bis zu 60 Prozent der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid19 haben sich in Alters- und Pflegeheimen ereignet, auch in der Schweiz. Dies wirft dennoch auch die Frage nach den Gründen auf. War nicht genug Schutzmaterial vorhanden? Fehlte es an ausgebildetem Personal? Sind die Bewohnerinnen und Bewohner vor Angst oder aus Einsamkeit gestorben?

Die vulnerablen Menschen, die Pflegebedürftigen in den Heimen und zu Hause sind es auch, die unter der Beschneidung der Grundrechte und der Lebensqualität infolge der politischen Massnahmen am meisten zu leiden haben. Sie werden zwar körperlich versorgt, ihre menschlichen Bedürfnisse nach Zuwendung und Nähe kommen aber zu kurz. Heimbewohnerinnen und -bewohner leben völlig von der Aussenwelt abgeschottet, fern von ihren Liebsten und alleingelassen mit ihren Ängsten. Von dieser Situation sind auch die Angehörigen betroffen, die sich nicht mehr um sie kümmern können. Mit Begegnungszimmern versuchen die Heimleitungen, der Not entgegenzuwirken. Das vermag vielleicht die negativen Auswirkungen etwas zu lindern, bei dementen Menschen aber kann dadurch der Leidensdruck gar noch verstärkt werden.

Das Pflegepersonal in den Heimen, ohnehin schon meist knapp dotiert und schlecht bezahlt, wird dadurch, dass die Unterstützung durch Angehörige bei der Betreuung und Pflege wegfällt, noch mehr belastet. Aus den Heimen entstehen so auch geschlossene Organisationen, da die Kontrollmöglichkeit durch auswärtige Besucher nicht mehr besteht. Die Gefahr des Machtmissbrauchs ist damit gewachsen. Die Notstandsmassnahmen zeitigen in den Pflegeheimen also paradoxe Auswirkungen: Gerade die Bevölkerungsgruppe, zu deren Wohlergehen sie vor allem ergriffen wurden, leidet derzeit am meisten darunter und verzeichnet auch die höchste Mortalität.

Angesichts dessen, dass wir einerseits vom befürchteten Worstcase-Szenario im Gesundheitswesen mittlerweile weit entfernt sind, andererseits in den Pflegeheimen die Viruserkrankung auch durch strengste Sicherheitsvorkehrungen offensichtlich nicht verhindert werden kann und auch das Gesundheitswesen in der Schweiz nicht überlastet ist, stellt sich die Frage, inwiefern sich die Notstandsmassnahmen in den Pflegeheimen noch rechtfertigen lassen. Besteht keine akute Notfallsituation, gilt im Gesundheitswesen eigentlich die Regel: «Im Zweifel für die Autonomie des Menschen» und nicht: «Im Zweifel für den Erhalt des Lebens». Es steht allen das Recht zu einer eigenen Risikoabwägung zu, ja sogar die Freiheit zur Selbstschädigung, ein Grundpfeiler freiheitlich demokratischer Staaten. Die Grenze dieses Freiheitsanspruches bildet eine Fremdgefährdung, mit der die Freiheitsbeschränkungen und Zutrittsverbote in den Heimen begründet werden, die nun aber grundrechtlich nicht mehr vertretbar erscheinen.

Urteilsfähige pflegebedürftige Menschen in Heimen und zu Hause und bei ihrer Urteilsunfähigkeit deren Stellvertretungen müssen zusammen mit den Angehörigen die Freiheit haben, selber darüber zu entscheiden, welchem Risiko sie sich aussetzen und welche Schutzmassnahmen sie beanspruchen wollen. Heime und Spitex-Organisationen sollen die finanziellen und personellen Ressourcen bekommen, um ihre Schutzkonzepte den individuellen Bedürfnissen und dem persönlichen Risikoverhalten der Betreuten und der Betreuenden anpassen und deren Freiheitsrechte gewährleisten zu können. Die am 8. Mai 2020 unter dem Titel «Schutz der Persönlichkeit in Institutionen der Langzeitpflege. Ethische Erwägungen im Kontext der Corona-Pandemie» veröffentlichten Forderungen der «Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK» sind denn auch vollumfänglich zu unterstützen. Am 11. Mai 2020 hat der Bund Lockerungen in den Langzeitinstitutionen angekündigt, was sehr zu begrüssen ist und rasch realisiert werden sollte. Den Gründen für die grosse Mortalität in den Pflegeheimen ist in jedem Fall nachzugehen.


Dr. theol. Ruth Baumann-Hölzle ist Institutsleiterin bei Dialog Ethik

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4 Kommentare

  1. Also ich bin froh, dass meine Mutter diese Pandemie nicht mehr erleben musste, denn ohne meinen Besuch wäre sie jämmerlich zugrunde gegangen. Inzwischen habe ich auch die Motivation verloren, ehrenamtlich in einem Pflegeheim für Demenzkranke zu helfen, da sie während dieser vielen Wochen keine Gruppenveranstaltungen und auch keine Besuche mehr genießen durften. Solch eine Unmenschlichkeit ist nicht wieder gutzumachen. Hinzufügen möchte ich, dass Pflegekräfte einen geregelten Dienst und recht gute Bezahlung erhalten, aber offenbar nicht genießen.

  2. Je länger dieser Zustand anhält, desto weniger kann ich nachvollziehen, warum Angehörige ansteckender sein sollen, wie die Angestellten eines Altersheims, die ja auch tagtäglich von extern kommen. Ich würde auch alles machen, um meine 91 jährige Mutter nicht zu gefährden. Ich vermeide jetzt schon Menschenansammlungen, fahre möglichst wenig mit öffentlichen Verkehrsmitteln, schütze mich selbst so gut ich kann, gehöre ich ja offiziell mit 66 auch zur sog. Risikogruppe! Meine Mama ist geistig total fit aber körperlich sehr angeschlagen und krank, sie hat es zwar gut in ihrem Heim, aber das kann den Besuch von uns Töchtern nicht ersetzen, ja man stiehlt ihr und uns von der gemeinsame Zeit, die uns noch bleibt und das ist ja nicht mehr so wahnsinnig viel. Es ist einfach nur traurig.

  3. Noch heute werde ich diesen richtungsweisenden Artikel an Frau Natalie Rickli, Regierungsrätion des Kanton Zürich, zuständig für das Gesundheitswesen mailen.
    Möge dieser Artikel Fr.RR Natalie Rickli inspirieren, menschlich und ethisch vertretbare differenziertere Ausgangs-Regelungen für Alters-und Pflegezentren der Stadt Zürich zu erlassen.
    Rosmarie Liechti, ehemalige Pflegende und Ausbildnerin an Pflegeschulen, aktuell Heimbewoherin

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