Ombudsfrau

Die Ombudsfrau der Stadt Zürich, Claudia Kaufmann, geht in einigen Wochen in Pension. In der NZZ vom 22. Juni 20 war ein ausführliches Interview mit ihr zu lesen, das einen Einblick in ihre Aufgaben gibt.

Wer sich allerdings vertieft mit den Anforderungen an die Ombudsstelle befassen will, greife zum soeben erschienenen Jahresbericht 2019. Er ist umfangreicher als die bisherigen Berichte. Im Kapitel «Häufig gestellte Fragen an die Ombudsfrau» führt er geschickt in den Tätigkeitsbereich ein. Denn diese Fragen befassen sich nicht mit Einzelfällen sondern mit dem Funktionieren der Ombudsstelle. So wird etwa gefragt, ob die Ombudsstelle im Verhälltnis zwischen Bürgerschaft und Verwaltung überhaupt etwas bewirken könne. Das wird bejaht. Gerade weil die Ombudsstelle keine Entscheidbefugnis habe, könne sie im Gespräch mit den betroffenen Verwaltungsstellen auf längerfristige Verbesserungen im Umgang mit Klientinnen und Klienten hinarbeiten.

Unter dem Stichwort «Unabhängigkeit der Ombudsperson» wird darauf hingewiesen, dass die Wahl durch das städtische Parlament erfolge. Die Ombudsstelle ist eine Institution für sich und weder Teil der Verwaltung noch dem Präsidium der Regierung unterstellt. Die Ombudsstelle kann von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Zürich angerufen werden, wenn sie sich in einer Angelegenheit von der städtischen Verwaltung nicht gerecht oder nicht angemessen behandelt fühlen.

Im Zusammenhang mit dem Tod von George Floyd in den USA kam es auch in der Schweiz zu Kundgebungen. Die Ombudsfrau hatte sich im Verlaufe ihrer Tätigkeit auch immer wieder mit Beschwerden gegen die Polizei zu befassen. Es gelang ihr, bei der Polizei einen Prozess des Nachdenkens über die eigene Arbeit, über das Auftreten gegenüber Publikum, in Gang zu setzen. Dieses Thema hat heute in der Ausbildung vieler Polizeikorps in der Schweiz einen festen Platz.

Im Rahmen der Coronazeit war in den Medien auch immer wieder der Umgang mit der älteren Generation, mit den «besonders Verletzlichen» ein Thema. Auch in diesem Feld wurden Klagen an die Ombudsfrau herangetragen. In den Altersinstitutionen waren die Einschränkungen des Besuchs- und Ausgehregimes ein Dauerthema. Wie weit wurden dadurch Grundrechte wie Selbstbestimmung und persönliche Freiheit verletzt? In vielen aktuellen Fällen konnte die Ombudsfrau durch Gespräche mit allen Beteiligten zur Entschärfung der Situationen beitragen und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.

Die Ombudsfrau vertritt in ihrem Interview mit der NZZ die Meinung, dass hier ein grosser Strauss von Fragen der Aufarbeitung warte. Sie meint aber auch, dass vorschnelle Antworten fehl am Platze seien. Es brauche eine seriöse und sachliche Klärung. Und fügt an, dass sie grossen Respekt habe vor diesen Fragen habe.

Am Schluss des Jahresberichts 2019 findet sich ein Sachwortverzeichnis. Es bezieht sich auf sämtliche Jahresberichte der Jahre 2005 bis 2019, also der Aera Claudia Kaufmann. Diese früheren Jahresberichte enthallten immer ausgewählte praktische Fälle sowie erläuternde und weiterführende Texte. So steht uns heute ein ganzes Kompendium über die Einrichtung sowie die Arbeit der Ombudsstelle zur Verfügung. Das Sachwortverzeichnis erschliesst uns eine grosse Auswahl von praktischen Beispielen von Konflikten mit behördlichen Stellen. Und enthält eine Fülle von gut lesbaren, weiterführenden Erläuterungen.

Ombudsstellen üben in Kantonen und Städten eine Nutzen bringende Tätigkeit aus. Sie gewähren denjenigen, die sich von Behörden unkorrekt behandelt fühlen das Gehör. Und sie bewirken durch ihre Vermittlungstätigkeit immer wieder eine Verbesserung der Verwaltungsführung.

Unabhängigkeit, Klugheit, Weisheit sind einige der Eigenschaften, die eine Ombudsfrau mitbringen muss. Claudia Kaufmann verfügt darüber in reichem Masse. Und persönlich denke ich, dass das Motto von alt Bundesrat Adolf Ogi, welches er jeweils mit den vier «M» ausdrückte, auch in diesem Beruf eine wichtige Rolle spielt: «Man muss Menschen mögen»!

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