StartseiteMagazinKulturRückgabe von Gurlitts Raubkunst nähert sich dem Ende

Rückgabe von Gurlitts Raubkunst nähert sich dem Ende

2014 hatte der Münchner Kunstsammler Cornelius Gurlitt in seinem Testament die Stiftung des Kunstmuseums Bern als Alleinerbin seiner Sammlung bestimmt, die zum Teil aus Raubkunst bestand. Kürzlich wurde das 14. Werk aus dem Kunstfund restituiert.

Die deutsche Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat Mitte Januar 2021 in Absprache mit dem Kunstmuseum Bern ein weiteres Werk aus dem «Kunstfund Gurlitt» restituiert, d.h. an die rechtmässigen Erben zurückgegeben. Die Zeichnung „Das Klavierspiel“ von Carl Spitzweg (1808—1885) wurde auf Wunsch der Erben des ehemaligen Eigentümers Dr. Henri Hinrichsen (1868—1942) am 12. Januar 2021 an das Auktionshaus Christie’s übergeben. Damit wurden nun alle vierzehn Werke restituiert, die im Zusammenhang mit dem «Kunstfund Gurlitt» als eindeutige Raubkunst identifiziert worden waren.

Carl Spitzweg: Das Klavierspiel. Feder und Bleistift auf Papier, 16,4 x 13 cm.

Cornelius Gurlitt war der Sohn des Kunsthändlers, Kunsthistorikers und Museumsdirektors Hildebrand Gurlitt (1895-1956). Er wuchs in Hamburg auf und studierte Kunstgeschichte an der Universität Köln. 1960 exmatrikulierte er sich ohne Abschluss und zog nach Salzburg. Nach dem Tod seiner Eltern lebte er zurückgezogen in München mit der von seinem Vater hinterlassenen Kunstsammlung, Daraus verkaufte er gelegentlich einzelne Stücke, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Kunstwerke waren für ihn von hoher Bedeutung, «die Liebe seines Lebens», wie er selber in einem Interview sagte.

Verdacht auf Steuerhinterziehung

Im September 2010 nahm die Staatsanwaltschaft Augsburg nach einer Zoll-Kontrolle im Zug von Zürich nach München Ermittlungen gegen Cornelius Gurlitt wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung auf. Anfang März 2012 beschlagnahmte die Justiz insgesamt 1280 aus dem Nachlass seines Vaters stammende Kunstwerke. Am 3. November 2013 berichtete das Nachrichtenmagazin «Focus» über die Beschlagnahmung. Die Augsburger Staatsanwaltschaft erklärte dazu, sie ermittle gegen Cornelius Gurlitt wegen „eines dem Steuergeheimnis unterliegenden strafbaren Sachverhalts“ und wegen Unterschlagung. Der Verdacht, die Sammlung bestehe zum Teil aus Raubkunst, lag auf der Hand. Die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme wurde von Experten allerdings angezweifelt.

Cornelius Gurlitt (1932-2014). Foto: Bundesarchiv Koblenz

Gurlitt selber nahm im November 2013 zu den Vorwürfen Stellung. In einem Interview mit dem Magazin «Der Spiegel» sagte er, die Justiz und die Medien stellten die Zusammenhänge falsch dar. Alle Kunstwerke seien von seinem Vater rechtmässig erworben und an ihn vererbt worden. An eine freiwillige Rückgabe denke er nicht.

Ende 2013 ordnete das Amtsgericht München eine vorläufige Betreuung Gurlitts aus gesundheitlichen Gründen an. Im Februar 2014 liess Gurlitts Betreuer mehr als sechzig Kunstwerke aus dessen Haus in Salzburg sicherstellen. Auch diese Werke würden auf ihre Herkunft untersucht, hiess es. Ende März 2014 gaben die Anwälte Gurlitts bekannt, der Salzburger Teil der Sammlung sei viermal so gross wie bisher angenommen und umfasse 39 Ölgemälde und insgesamt 238 Kunstgegenstände. Die Gesamtanzahl der bekannten Werke der Sammlung Gurlitt erhöhte sich damit auf über 1500 Kunstwerke. Im April 2014 erklärte sich Gurlitt bereit, die Herkunft seiner Werke gemäss dem Washingtoner «Raubkunst-Abkommen» erforschen zu lassen. Kurz nach seiner Einwilligung, am 6. Mai 2014, starb der kinderlose Kunstsammler 81jährig nach einer schweren Herzerkrankung in München.

Mit Gurlitts Tod endete das Ermittlungsverfahren gegen ihn. Wie am 7. Mai 2014 bekannt wurde, hatte Gurlitt in seinem am 9. Januar 2014 verfassten Testament die Stiftung des Kunstmuseums Bern als Alleinerbin seiner Sammlung bestimmt. Der Stiftungsrat und die Direktion des Museums zeigten sich „einerseits dankbar und freudig überrascht“, betonten aber auch die „Fülle schwierigster Fragen“, die ihnen das Vermächtnis aufbürde, „insbesondere rechtlicher und ethischer Natur“. Es habe keine vorherige Beziehung zu Gurlitt bestanden.

Annahme des Nachlasses

Am 22. November 2014 entschied der Stiftungsrat des Kunstmuseums Bern, den Nachlass Gurlitts anzutreten, obwohl kritische Stimmen vor hohen juristischen Folgekosten gewarnt hatten. Im Dezember 2016 wurde die von einer Verwandten angezweifelte Gültigkeit des Testaments gerichtlich bestätigt, sodass die Sammlung dem Museum in Bern übergeben werden konnte. In einer Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern und mit Deutschland erklärte sich das Museum bereit, die Provenienzenforschung fortzusetzen und eventuelle Raubkunst an die rechtmässigen Nachkommen zu restituieren.

Kunstmuseum Bern, stolze Besitzerin der Gurlitt-Sammlung. Foto: Peter Schibli

Die Recherchen brachten bisher insgesamt vierzehn von Vater Gurlitt unrechtmässig erworbene Kunstwerke zu Tage: Im März 2015 wurde das Gemälde „Sitzende Frau“ von Henri Matisse an die Erben von Paul Rosenberg zurückgegeben. Mitte Mai 2015 folgte die Restitution von Max Liebermanns Ölbild «Zwei Reiter am Strand» an David Toren, einen Grossneffen des ursprünglichen Besitzers, des Unternehmers und Kunstsammlers David Friedmann (1857–1942) aus Breslau. Weiter wurden auch eine Seine-Darstellung von Camille Pissarro, vormals in der Sammlung des französischen Unternehmers Max Heilbronn, und eine gotische Kirchenansicht von Adolph von Menzel, vormals Besitz von Elsa Cohen, an die rechtmässigen Erben übergeben.

Die Lehren der Erbin

Der Wert der gesamten Sammlung wurde von der Presse zunächst mit rund einer Milliarde Euro taxiert. Später bewertete der Kunsthändler Robert Ketterer die Sammlung auf «unter 50 Millionen Euro». Gewinner des Restitutionsprozesses sind damit einerseits das Berner Kunstmuseum, welches den Mut hatte, das umstrittene Erbe anzutreten, andererseits die Provenienzforschung in Deutschland, deren Mittel erheblich aufgestockt werden konnten.

Marcel Brülhart, Vertreter des Kantons Bern in der «Dachstiftung Kunstmuseum Bern – Zentrum Paul Klee», kommentierte die Rückgabe des 14. Werks aus der Sammlung Gurlitt wie folgt: «Noch sind die Arbeiten am Kunstfund nicht ganz abgeschlossen. Aber wir können bereits heute feststellen, dass die letzten Jahre das Bewusstsein in den Museen, im Kunsthandel und auch in der Öffentlichkeit für die Thematik geschärft haben und im Umgang mit Werken mit lückenhafter Herkunft Fortschritte erzielt werden konnten. Dieser Weg ist noch nicht zu Ende.»

Das Museum will bei zwanzig weiteren Werken aus der Sammlung Gurlitt eine allfällige Rückgabe neu beurteilen – und geht damit progressiv vor. Bei diesen Bildern, etwa Aquarellen von Otto Dix oder Otto Griebel, bestehen Verdachtsmomente, dass sie während des Nationalsozialismus jüdischen Besitzern oder Besitzerinnen geraubt wurden oder diese sie unter Wert verkaufen mussten. Zweifelsfrei klären lässt sich das kaum mehr. Aber Erben fordern deren Rückgabe. Das Kunstmuseum Bern ver handelt derzeit gemäss Radio SRF 2 Kultur mit zwei Familien, den Erben von Ismar Littmann und von Fritz Salo Glaser. Nina Zimmer, Direktorin des Kunstmuseums Bern und des Zentrums Paul Klee (KMB-ZPK), bestätigte eine entsprechende Meldung gegenüber Keystone-SDA. Marcel Brülhart, Stiftungsrat der Dachstiftung KMB-ZPK, sagte gegenüber Radio SRF 2 Kultur, die Verhandlungen mit den beiden Familien liefen sehr gut. «Man wendet dort halt jetzt auch andere Gesichtspunkte an und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.» Hintergrund dieser Erwägungen ist, dass das Kunstmuseum Bern überlegt, welche Werke es aus der Sammlung Gurlitt übernimmt. Im Frühsommer will das Museum dazu informieren.


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