StartseiteMagazinKulturGurlitt in Bern, Bührle in Zürich

Gurlitt in Bern, Bührle in Zürich

Die Provenienzforschung der Sammlung Cornelius Gurlitt durch das Kunstmuseum Bern ist abgeschlossen. In Zürich wird noch um eine unabhängige Aufklärung der Herkunft von Werken aus der Sammlung Emil Bührle gerungen. Ein Überblick.

Am 6. Mai 2014 verstarb der deutsche Kunstsammler Cornelius Gurlitt. Zuvor hatte er per Testament die Stiftung Kunstmuseum Bern als seine Alleinerbin eingesetzt. In den sechs Monaten zwischen der Testamentseröffnung und dem Ende der Ausschlagungsfrist nahm das Kunstmuseum summarische Abklärungen insbesondere in Bezug auf allfällige NS-Raubkunst vor. Parallel dazu konnte mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern eine Vereinbarung zur Methode der Provenienzforschung getroffen werden. Am 22. November 2014 beschloss das Kunstmuseum Bern, die Erbschaft Cornelius Gurlitt anzunehmen.

Paul Cézanne, La Montagne Sainte-Victoire, 1897. Kunstmuseum Bern, Legat Cornelius Gurlitt 2014.

In der Folge wurde die Herkunft der 1600 Werke durch Experten untersucht und dokumentiert. Nach mehrjährigen Forschungsarbeiten hat die Stiftung Kunstmuseum Bern kürzlich folgende Entscheide zu Bildern mit ungeklärter Provenienz sowie zur Herausgabeforderung der Erben gefällt.

Otto Dix, Dame in der Loge, 1922.

– Das Kunstmuseum Bern gibt das Eigentum an 29 Werken mit ungeklärter Provenienz auf, bei denen zwar Beweise für NS-Raubkunst fehlen, die aber Hinweise und/oder auffällige Begleitumstände aufweisen. Das Kunstmuseum übergibt den Erben nach Dr. Ismar Littmann und den Nachfahren nach Dr. Paul Schaefer zwei Werke von Otto Dix. Fünf Bilder gehen zur Restituierung zurück an die Bundesrepublik Deutschland, 22 bleiben zur weiteren Erforschung in Bern.

– 1091 Werke mit ungeklärter Provenienz, zu denen weder Belege für NS-Raubkunst noch Hinweise oder auffällige Begleitumstände vorliegen, verbleiben im Eigentum des Kunstmuseums Bern und werden im Herbst 2022 in einer Ausstellung gezeigt.

– Neun Werke, bei denen es sich nachweislich um Raubkunst handelt, wurden bereits früher von der Bundesrepublik Deutschland an die rechtmässigen Erben zurückgegeben.

– Die entsprechenden Befunde und Bewertungen werden transparent dargestellt und neue Erkenntnisse können jederzeit zu einer Neubewertung führen – mit den entsprechenden Konsequenzen. Der gesamte Nachlass Gurlitt wurde neu dokumentiert und ist über eine Onlinedatenbank der Öffentlichkeit zugänglich.

Positive Bilanz

Otto Dix, Dompteuse, 1922.

Für die Direktorin des Kunstmuseums Bern, Nina Zimmer, war der Umgang mit dem Nachlass Gurlitt «eine riesige Herausforderung, die alle Beteiligten mit grossem Einsatz zu bewältigen versuchten». Besonders erfreut ist sie über die in den letzten Jahren entstandenen internationalen Netzwerke und Kooperationen in Bezug auf die Provenienzforschung. «Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen. Wir haben noch viele weitere Aufgaben vor uns.» Auch Stiftungsrat Marcel Brühlhart, Verantwortlicher für das Dossier Gurlitt, hat nach eigenen Angaben viel gelernt. «Die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Erbe hat zu einer klaren Haltung am Kunstmuseum geführt, die sich in den Entscheiden widerspiegelt.»

Weitere Stimmen sind mehrheitlich positiv. Das Kunstmuseum Bern habe in einem komplexen Geschäft seine Hausaufgaben gemacht, sagen Experten. Die Sonntagszeitung schrieb, die Institution habe mit der Provenienzforschung und der Rückgabe von umstrittenen Werken «neue Massstäbe gesetzt». Positiv findet die Zeitung, dass die Herkunftsforschung auf sämtliche Bestände ausgedehnt wird. «Der Gurlitt-Krimi ist zu Ende. Die Geschichte aber noch lange nicht.»

Cornelius Gurlitt (1932-2014) Foto: Bundesarchiv Koblenz.

Der Berner «Bund» weist darauf hin, dass das Kunstmuseum weiter geht als die «Washingtoner Erklärung» von 1998, in welcher die Rahmenbedingungen bezüglich Raubkunst festgelegt wurden. Das Abkommen besagt, dass Nazi-Raubkunst nur in «erhärteten Fällen» restituiert wird, ungeachtet von Verjährungsfristen. In Bern werden nun auch Werke zurückgegeben, deren jüdische Herkunft nicht erhärtet ist, «deren Hinweise oder Begleitumstände aber auffällig» sind. Der «Bund» schrieb von einem «neuen Level an Selbstlosigkeit».

Neu aufgeflammte Debatte in Zürich

Während sich die Diskussion in Bern beruhigt, ist die Debatte über die umstrittene Sammlung Emil Bührle neu entbrannt. Im Herbst 2021 kamen 170 Kunstwerke der privaten Stiftung als Dauerleihgaben ins Kunsthaus Zürich. Die Integration der Bilder in den Erweiterungsbau war 2012 in einer Volksabstimmung befürwortet worden. Die Sammlung enthält Werke vom Mittelalter bis zur frühen Moderne, im Mittelpunkt steht ein herausragendes Ensemble französischer Malerei des Impressionismus.

Emil Bührle (1890-1956) war ein bedeutender Industrieller, Sammler und Mäzen und ist bis heute eine umstrittene Figur. Bührle baute die Werkzeugmaschinenfabrik in Oerlikon zu einem international agierenden Rüstungskonzern aus. Der Erfolg des Unternehmens machte ihn sehr wohlhabend und ermöglichte ihm den Aufbau einer der bedeutendsten Privatsammlungen seiner Zeit, die über 600 Werke umfasst.

Oskar Kokoschka, Emil Buehrle, 1951/52. Foto: Sammlung Emil Buehrle

Der Industrielle begann 1936 zu sammeln. Zwischen 1936 und 1945 gelangten rund 150 Werke in seinen Besitz. Dreizehn wurden nach dem Krieg als Raubkunst identifiziert. Es kam zu vielbeachteten Prozessen vor der Raubgutkammer des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne, die 1948 mit der Restitution der Bilder an die rechtmässigen Besitzer endeten. Emil Bührle kaufte in der Folge neun der restituierten Bilder zurück.

Die Hauptphase seiner Sammlertätigkeit liegt in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Am 28. November 1956 starb Emil Bührle in Zürich. Er hinterliess keinerlei Anweisungen, was mit seiner Kunstsammlung zu geschehen habe. Seine Sympathien als Mäzen für das Kunsthauses Zürich waren indes bekannt.

65 Jahr nach Bührles Tod erfolgte nun ein entscheidender Schritt. Mit Übergabe der Sammlung als Dauerleihgabe an das Kunsthaus Zürich im Oktober 2021 gingen auch das Archiv der Stiftung Sammlung Bührle sowie die Verantwortung für die von der Stiftung geleistete Provenienzforschung an das Kunsthaus Zürich über.

Erster Bericht liegt auch in Zürich vor

Aus diesem Anlass legte die Stiftung einen umfassenden Bericht über die von ihr 2002–2021 geleistete Provenienzforschung und deren Ergebnisse vor. Der Bericht legt die angewandte Methode dar und erläutert die Kriterien, die bei der Zuordnung der einzelnen Werke zu den Provenienz-Kategorien eingesetzt wurde.

Von den 203 Werken der Sammlung Emil Bührle können nach Auffassung der Stiftung 112 Werke der Kategorie A (lückenlos erforscht, unproblematisch) zugeordnet werden, 91 Werke der Kategorie B (nicht lückenlos erforscht, aber ohne Hinweis auf problematische Zusammenhänge).

Als die Studie im November 2020 vorgestellt wurde, versicherte die Zürcher Stadtpräsidentin Corinne Mauch: «Die umstrittene Person Emil Bührle soll in ihren unterschiedlichen Kontexten eingeordnet werden. Die Museumsbesuchenden sollen spüren, dass Zürich verantwortungsvoll mit der Sammlung Bührle umgeht.»

Die Botschaft der Stadtpräsidentin lautete: Hier geht es um Transparenz sowie Verantwortung und nicht darum, eine heikle Geschichte unter den Teppich zu kehren. Doch daran zweifelt die Interessensgemeinschaft «Transparenz für die Aufarbeitung und Vermittlung des Kunsthaus-Bührle-Komplexes». Sie lancierte eine Online-Petition, die dem Stadtrat Ende Januar 2021 übergeben wurde.

Rund 2’500 Unterzeichnende fordern einen adäquaten Dokumentationsraum im Kunsthaus, der die Geschäfte Emil Bührles angemessen kritisch darstellt. Zudem verlangen sie eine Erforschung der Sammlung durch eine unabhängige Expertenkommission, nicht durch das Kunsthaus. Im Juni 2021 antwortete der Stadtrat auf die Forderungen.

Der Israelitische Gemeindebund (SIG) kritisierte das «zweifelhafte Geschichtsbewusstsein» rund um die Bührle-Sammlung, und der jüdische Verein «jvjp.ch» wandte sich in einem offenen Brief an Stadtpräsidentin Mauch.

Auch die international bekannte Künstlerin Miriam Cahn reagiert kürzlich auf die Debatte. Sie will mit ihren Werken nicht mehr im Kunsthaus Zürich vertreten sein. Mit Hilfe ihrer Galerien möchte sie ihre Werke zum Originalpreis des Ankaufs zurückkaufen.

Die Auseinandersetzung um einzelne Werke der Sammlung Bührle ist noch längst nicht abgeschlossen.

LINKS

Der Nachlass Gurlitt im Kunstmuseum Bern

Provenienzforschung Gurlitt in Bern

Die Sammlung Bührle im Kunsthaus Zürich

Forschungsbericht der Uni Zürich zu Ernst Bührles Aufstieg 

Bisher auf Seniorweb.ch erschienen:

Rückgabe nähert sich dem Ende: Peter Schibli 17.1.2021 

Gurlitt zum zweiten: Fritz Vollenweider 23.04.2018

Krieg und Kunst – zwei Seiten einer Medaille: Eva Caflisch 17.11.2020

Titelbild: In Sachen Provenienzforschung ist das Kunstmuseum Bern weiter als das Kunsthaus Zürich. Foto: Kunstmuseum Bern

Rabatt über Seniorweb

Beim Kauf einer Limmex-Notruf-Uhr erhalten Sie CHF 100.—Rabatt.

Verlangen Sie unter info@seniorweb.ch einen Gutschein Code. Diesen können Sie im Limmex-Online-Shop einlösen.

Beliebte Artikel

Mitgliedschaften für Leser:innen

  • 20% Ermässigung auf Kurse im Lernzentrum und Online-Kurse
  • Reduzierter Preis beim Kauf einer Limmex Notfall-Uhr
  • Vorzugspreis für einen «Freedreams-Hotelgutschein»
  • Zugang zu Projekten über unsere Partner
  • Massgeschneiderte Partnerangebote
  • Buchung von Ferien im Baudenkmal, Rabatt von CHF 50 .-

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein