StartseiteMagazinKolumnenKorrekte Reaktion der neutralen Schweiz?

Korrekte Reaktion der neutralen Schweiz?

Die Fakten vorweg: Am 1. Dezember 1991 entschieden sich die Ukrainer in einem Referendum mit 90,3 % der abgegebenen Stimmen für die Unabhängigkeit von der Sowjetunion. Am 2. Dezember 1991 erfolgte die Anerkennung der Ukraine durch Russland. Ihre Grenze zu Russland wurde im russisch-ukrainischen Freundschaftsvertrag vom 31. Mai 1997 festgeschrieben. Der Vertrag trat am 1. April 1999 in Kraft. Die Unabhängigkeit der Ukraine wir vom russischen Diktator inzwischen unmissverständlich ignoriert. Wladimir Putin verletzt seit dem 24. Februar dieses Jahres das Völkerrecht mit unverantwortbarer, rücksichtloser Brutalität und militärischen Angriffen. Die Menschen kämpfen in der Ukraine um Leben, Freiheit und Demokratie. Hunderte Zivilisten sind bereits getötet worden und noch mehr Kämpfer auf beiden Seiten.

Der Diktator Putin hat mit seinem Angriff und seiner Invasion auf ein eigenständiges Land, dem Frieden in Europa, der seit dem Ende des Kalten Krieg garantiert war, ein Ende gesetzt. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj musste notgedrungen das Kriegsrecht verhängen. Der Westen und alle demokratischen Länder der globalen Welt reagierten mit verständlichem Entsetzen und verurteilten den Angriff als Völkerrechtsbruch. Die NATO aktivierte in der Folge ihre Verteidigungspläne. Vor allem müssen bei allen zu treffenden Massnahmen gegen den «Völkermord» des russischen Diktators Wege gesucht werden, die die freie Welt nicht in Richtung eines dritten Weltkrieges führen.

Es ist nicht mehr als verständlich, dass auch Regierung und Volk der neutralen Schweiz diesen russischen Überfall auf das unabhängige Staatsgebiet der Ukraine mit aller Vehemenz und Entschlossenheit verurteilen. Der Bundesrat hat anfangs März die Totalrevision der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» beschlossen und damit die Sanktionspakete der Europäischen Union gegenüber Russland weitgehend übernommen. Die verabschiedeten Massnahmen betreffen insbesondere den Güter- und Finanzbereich. Die Sanktionsliste der Schweiz wurde erweitert und dürfte inzwischen in Europa und der freien Welt bekannt sein. Die Umsetzung der Sanktionen, die sich gegen das unmenschliche Handeln eines Diktators richten, erfolgt folgerichtig im Einklang mit der Neutralität. Auf Humanitäre Aktivitäten wird Rücksicht genommen. Inzwischen ist es aktenkundig, dass sich Russland vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag wegen der Verletzung der Völkermord-Konvention von 1948 verantworten muss.

Das Neutralitätsrecht verbietet der Schweiz eine Parteinahme und damit einen Staat militärisch zu unterstützen, der sich in einem bewaffneten Konflikt befindet. Einzelne politische Kreise in der Schweiz argumentieren demzufolge dahingehend, dass die neutrale Schweiz hinsichtlich Stellungnahmen und Sanktionen Zurückhaltung üben müsste?

Gewiss, die Neutralität ist für die Schweiz zu Recht ein hohes Gut.  Wie man die Neutralitätspflicht auch interpretieren will, lässt sich immer diskutieren und verschiedentlich interpretieren? Es kann jedoch in keinem Fall Neutralität zwischen Demokratie und Diktatur, zwischen Rechtsstaat und Willkür, zwischen der Einhaltung der Menschenrechte und deren Verletzung, sowie zwischen Recht und Unrecht geben? Wenn es um das Prinzip der territorialen Integrität, Freiheit und Souveränität von Staaten geht, kann und darf es keine neutrale Haltung geben? Da muss auch die Schweiz in jedem Falle zu harten Sanktionen Hand bieten. Es versteht sich, dass auch die neutrale Schweiz die Konflikte immer aus der Optik der westlichen Wertegemeinschaft beurteilen muss.  Bei Völkerrechts-Verletzungen gibt es keine Neutralität!

Der Unabhängigkeit, Sicherheit und Wirtschaft zuliebe müssen wir uns im Herzen vom freien Europa in der Tat aktiv und engagiert für eine Weltordnung einsetzen, die auf Frieden, Freiheit, Solidarität, Recht und Ordnung beruht. Die Neutralität der Schweiz erfordert eine engagierte Beteiligung am internationalen Krisenmanagement und an kooperativer Sicherheit. Als neutrales Land engagiert sich die Schweiz in Konfliktsituationen in jedem Falle als glaubwürdige, neutrale Vermittlerin zur Konfliktlösung und Anbieterin guter Dienste. Die Schweiz und das internationale Genf geniessen aus dieser Optik einen vorbehaltlosen guten Ruf als neutraler Ort der Begegnung und des Dialogs, immer dann, wenn es um die Suche nach friedensfördernden Lösungen geht. Dies ist ein Beweis dafür, dass sich die engagierte Neutralität von einem Verständnis abgrenzt, das Neutralität mit Nichtstun und Heraushalten verwechselt wird. Es versteht sich also, dass die Neutralität der Schweiz in keinem Falle ein Dogma ist, sich mit Blick auf Menschenwürde, Recht und Ordnung hinter der Mauer der Teilnahmslosigkeit zu verstecken. Engagierte Neutralität bedeutet nicht Abseitsstehen bei Völkerrechtsbruch, Menschrechtsverletzungen, sondern die Verantwortung Zivilisten und Menschen eines angegriffenen Rechtsstaates wie die Ukraine zu schützen.

Anlässlich der UNO-Beitritts der Schweiz an der UNO-Vollversammlung vom 10. September 2002 formulierte es der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger klar und deutlich: «Das Schweizerische Neutralitätsprinzip (…) bedeutet im Grunde eine Ablehnung von Gewalt und Krieg. Jedoch verschliessen wir deswegen die Augen vor Unrecht und Armut nicht. Es handelt sich um eine solidarische Neutralität. Die Schweiz wird sich nicht an friedenserzwingenden Operationen beteiligen, steht aber für friedenserhaltende und humanitäre Einsätze zur Verfügung. Am Vorabend der Erinnerung an die schrecklichen Terrorangriffe vom 11. September bekräftigte Villiger, dass keine Neutralität gibt noch geben wird, wenn es um terroristische und kriminelle Taten geht.» Schweizer Neutralität erfordert eine engagierte Beteiligung am internationalen Krisenmanagement und an kooperativer Sicherheit.

Die dauernde Neutralität hat sich als Leitsatz der Aussen- und der Sicherheitspolitik der Schweiz bewährt. Im Ausland wird die Schweiz als glaubwürdiger neutraler Staat betrachtet, denn der Bundesrat wendet die Neutralität konsequent in allen Situationen an, in denen dies erforderlich ist. Wie reagiert man in der Schweiz, wenn ein Diktator oder Gewaltverbrecher einen Nachbarstaat überfällt? Wenn der Angreifer ein zynischer Diktator ist und die Angegriffene eine Demokratie, ein autonomer Rechtsstaat, dann ist auch aus «neutraler Sicht» ein Engagement im Geiste der Kooperation, Friedensstiftung und Pateiname für den zu Unrecht angegriffenen Staat gefragt und zwingend notwendig. Um eine Friedensvermittlung auch im aktuellen inakzeptablen Krieg gegen das freie Land Ukraine, bemüht sich die Schweiz in verschiedener Hinsicht mit Konsequenz und Entschlossenheit. Wir können davon ausgehen, dass in Bern die diplomatischen Bemühungen auf Hochtouren laufen. Im Fokus dürfte auch die Organisation einer Friedenskonferenz zur Beendigung des Kriegs in der Ukraine sein? Unmittelbares Ziel wäre es im Interesse der freien Welt, einen Waffenstillstand zu erreichen. Auch die humanitäre Hilfe der neutralen Schweiz als Land, wie auch die privaten Spende- und Hilfeaktivitäten sind in jeder Hinsicht beispielhaft. Bund und Kantone engagieren sich auch vorbildlich hinsichtlich der Bedürfnisse der Ukraine-Flüchtlinge. Die Schweiz zeigt ihre Solidarität mit der Ukraine und dem Schicksal der Menschen in diesem Land.

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