StartseiteMagazinKolumnenDer Jungfreisinn trauert um die AHV

Der Jungfreisinn trauert um die AHV

Und wörtlich dichten die Jungfreisinnigen in ihrem schwarzumrandeten Flyer:

In tiefer Trauer und voller Schmerz.
Die AHV liegt in Trümmern, ohne erbarmen, ohne Herz.

Was ist nur geschehen? Der Nationalrat wie auch der Ständerat haben die AHV-Initiative der Jungfreisinnigen ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Die Jungfreisinnigen hatten wohl gehofft, dass die Bundesversammlung einen durchdachten, angemessenen Gegenvorschlag verabschieden würde, so dass sie ihre Initiative hätten zurückziehen können. Nun kommt ihre Initiative gar allein vors Volk. Es sei denn, der Bundesrat beschliesst, die AHV-Initiative der Gewerkschaften, welche eine 13. AHV fordert, dem Volk am gleichen Sonntag zur Abstimmung vorzulegen. Was ja auch sinnvoll wäre.

Dann stünden zwei Volksbegehren einander gegenüber, die völlig gegensätzliche Ziele verfolgen. Die Jungfreisinnigen wollen das Renten-Eintrittsalter bis 2033 auf 66 Jahre erhöhen und ab 2034 mit der Lebenserwartung verknüpfen, damit indirekt die Leistungen der AHV abbauen. Die Gewerkschaften und Linke wollen die Leistungen der AHV mit einer 13. Rente ausbauen. Schon jetzt  kann vorausgesagt werden, dass es beide Initiativen beim Volk schwer haben werden, wobei eine 13. Rente nicht ohne Reiz sein wird.  Im Fürstentum Liechtenstein gibt es übrigens eine 13. AHV-Rente schon seit Jahren.

Nicht genug: Die Gewerkschaften und die SP haben in der vergangenen Woche das Referendum gegen die Revision der 2. Säule mit über 140’000 Unterschriften eingereicht. Kernpunkt der Revision ist die Reduktion des Umwandlungssatzes von jetzt 6,8 auf 6,0% im obligatorischen Bereich. Bei 100’000 angespartem Kapital resultiert  noch eine Rente von 6’000 statt  6’800 Franken Rente im Jahr. Die Übergangsgeneration soll als Entschädigung eine Kompensation erhalten. Und zweitens: Auch tiefe Einkommen sollen künftig obligatorisch in den  Pensionskassen versichert werden. Das zielt vor allem auf die Frauen, die stark im tiefen Einkommenssegment vertreten sind. Es ist also einerseits eine Abbauvorlage und zum anderen bringt sie den Frauen nur eine partielle Verbesserung. Oder wie die Gewerkschaften argumentieren: Die kleinen Löhne von Frauen würden durch die hohen Beiträge noch kleiner. Und dennoch würde daraus nur eine kleine Rente resultieren.

Setzt der Bundesrat auch diese Vorlage auf den gleichen Abstimmungssonntag wie die AHV-Vorlagen, steht uns 2024 ein Abstimmungskampf ins Haus, der es in sich haben wird. Die Bürgerlichen gegen die Linken. Die Arbeitgeber gegen die Gewerkschaften.  Die Frauen gegen die Männer. Alte gegen Junge.

Eigentlich hätten wir es ganz einfach haben können. 2017 hätten wir dem Berset-Projekt „Vorsorge 2020“ zustimmen können. AHV und Pensionskassen wären fürs Erste saniert gewesen. Es war der Ständerat, der den unseligen Vorschlag einbrachte, die Reduktion des Umwandlungssatzes in der 2. Säule durch zusätzliche 70 Franken im Monat für die kommenden Rentnerinnen und Rentner in der AHV zu kompensieren. Die Folge: Es war eine ungewohnte Allianz, welche die Vorsorge 2020 insbesondere zu Fall brachte. Auf der einen Seite Rentnerinnen und Rentner, die nicht in den Genuss der 70 Franken gekommen wären, und auf der anderen Seite bürgerliche Jungparteien und Organisationen, die sich dieser Kompensation, auch der Vermischung zwischen der 1. und der 2. Säule vehement widersetzten.

Die Abstimmungstermine 2024 finden insofern unter anderen Voraussetzungen statt, weil die Sozialvorlagen nicht mehr Alain Berset vertreten wird, sondern eine andere  Bundesrätin oder ein anderer Bundesrat.  Auch das Parlament wird nach den Wahlen sich anders präsentieren. Andere Gesichter, andere Stärkeverhältnisse werden das politische Geschehen prägen. Und es ist ja nicht ausgeschlossen, auch nicht verboten, dass die Neuen kreativer agieren, zukunftsorientierter politisieren werden. Wenn auch die beiden AHV-Initiativen sich in ihrer Ausrichtung diametral unterscheiden, werden sie je nach Resultat aufzeigen, in welche Richtung die AHV zu entwickeln ist: Mit einer 13. Rente in Richtung Verfassungsauftrag, der eine Existenz sichernde Rente verlangt, oder eine Verschlechterung der Leistungen (Erhöhung des Renteneintrittsalter), wie sie die Jungfreisinnigen fordern.

Die Revision der zweiten Säule dagegen weist keine zukunftsweisende Komponente auf. Sie wird weiterhin Finanzierungsprobleme aufweisen, obwohl der Umwandlungssatz reduziert wird. Im überobligatorischen Bereich ist ja bei den meisten Pensionskassen der Umwandlungssatz bereits unter 5% gefallen; er wird weiter fallen. Das betrifft vor allem den oberen Mittelstand, die Gutverdienenden; sie werden mit immer kleiner werdenden Renten rechnen müssen. Umso erstaunlich ist, dass die Bürgerlichen die Revision so stark unterstützen.

An sich ist der Weg in die Zukunft vorgezeichnet: Die 1. Säule ist verfassungskonform zur Existenz sichernden Rente auszubauen, die 2. Säule vom Sparzwang zu befreien, stärker in die Eigenverantwortung zu übertragen. Sollten die drei  Vorlagen scheitern, ist nicht aller Tage Abend. Im Gegenteil. Wie haben die Jungfreisinnigen auf ihrem, einer Todesanzeige ähnlichen Flyer gereimt:

Lasst uns zusammenstehen, für die Würde der Alten
die AHV braucht Rettung, wir dürfen nicht verwalten

Möge sie wieder aufblühen, erstrahlen im Licht
damit unsere Zukunft gesichert ist, in unserer Pflicht

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7 Kommentare

  1. Schöne Reime der Jungfreisinnigen, die uns leider auch nicht weiter helfen werden im Tschungel unseres Rentensystems.
    Es wäre ein guter Zeitpunkt einen Wechsel, weg vom komplizierten und ungerechten Drei-Säulen-Prinzip von 1972, zu einer gänzlich reformierten AHV, die mit jährlichen Anpassungen an den Konsumentenindex und mit gut durchdachten Ergänzungsleistungen für Härtefälle, ein gutes Leben im Alter ermöglichen würde. Wer will und es sich finanziell leisten kann, hätte ja weiterhin die Möglichkeit, sich bei den Privatversicherern zusätzliches Alterskapital anzuhäufen, allerdings auf eigenes Risiko.

    Das Dilemma begann mit der Einführung des BVG und der damit vom Staat abgegebenen Verantwortung an private, gewinnorientierte Versicherungsunternehmen, mit der einschneidenden Auflage des zusätzlichen Zwangssparens der Arbeitnehmenden, die jedoch keinen Einfluss auf das, was, die wie Pilze aus dem Boden geschossenen Versicherungs- und Rentengesellschaften, mit ihrem Geld anstellen. Von diesem Zeitpunkt an gingen durch masslos überhöhte Verwaltungskosten und Gewinnmargen sowie unverantwortliche Spekulationen Milliarden Franken Rentenkapital der arbeitenden Bevölkerung verloren, und das ohne Folgen für diese Firmen. Jetzt gehen sie sogar soweit, dass sie zukünftige Renten kürzen wollen, natürlich zu ihren Bedingungen.

    Warum lassen wir uns das von der aktuellen Politik und den aggressiven Lobbyisten der Profiteure gefallen? Nach meiner Meinung sind obligatorische, soziale Volksversicherungen wie die AHV, aber auch die Krankenkasse, staatliche Aufgaben und müssen frei von politischen oder marktwirtschaftlichen Interessen, sondern nach demokratischen Regeln, vom Bundesamt für Sozialversicherung geleitet und verwaltet werden.

  2. Das mit der13. AHV jährlich ist so eine Sache. Will man einfach die Jahresrente einfach auf 13 Teile statt wie bis anhin auf 12 Teile aufteilen? Oder will man das als Zusatz, also eine Rentenerhöhung um 8.3 %? Wer soll denn das bezahlen?

    Frau Mosimann: soll der Staat das Geld hierfür drucken?

    • Der Bund muss für die AHV kein neues Geld drucken. Es brauch keine 13. AHV-Rente, wenn wir uns von den privaten Versicherungsgesellschaften als aufgezwungenes zweites Standbein der Altersvorsorge BVG trennen. Es wird nicht nur das bisherige zusätzliche Zwangssparen der Arbeitner*innen wegfallen sondern die AHV spart Milliardenbeträge für die ausgelagerten Verwaltungskosten und die überhöhen Gewinne der Versicherungsgesellschaften. Wie ich oben beschrieben habe, brauchen wir lediglich eine den Lebenshaltungskosten jährlich angepasste Altersrente, die einzig durch das BSV verwaltet und nach demokratischen Richtlinien geführt wird. Alles ganz logisch, wenn man darüber nachdenkt.

  3. Danke Frau R. Mosimann für den differenzierten Artikel zum Dauerthema AHV, 2. und 3. Säule.
    Rosmarie Liechti

  4. Der Jungfreisinn macht gerne auf Panik wenn es um die AHV geht. Ziel das Vertrauen in die AHV bei der jüngeren Generationen zu brechen, damit diese möglichst viel Geld in der privaten Vorsorge von Versicherungen und Banken liegen lassen.

    Zudem wird unehrlich gerechnet, indem bei der AHV nur die Neurentner hochgerechnet werden Stichwort «Hilfe, die Babyboomer gehen in Rente». Die Austritte, sei es durch Tod oder Ende der Leistungspflicht, unterschlägt man einfach. Ebenso, dass jede 6. Rente keine eigentliche Neurente ist, sondern lediglich eine Umwandlung einer bereits bestehenden IV – Rente in eine AHV Rente.
    In der AHV Statistik 2022 kann man lesen:
    «Jede sechste der insgesamt 98 200 neuen Altersrenten in der Schweiz entstand bei Erreichen des Rentenalters durch Umwandlung einer Invaliden- oder Hinterlassenenrente in eine ordentliche Altersrente. Zudem erloschen insgesamt 99 800 Renten durch Tod oder Ende des Anspruchs.»
    Auch in der
    Somit stehen also 98’200 AHV Neurentner 99’800 erloschen Rentnen gegenüber das ist gar ein Abnahme von 1600 Renten und keine Zunahme.

    2021 klang es ähnlich: «Jede sechste der insgesamt 96 200 neuen Altersrenten in der Schweiz entsteht bei Erreichen des Rentenalters durch Umwandlung einer Invaliden- oder Hinterlassenenrente in eine ordentliche Altersrente. Zudem erloschen
    Insgesamt 98‘900 Renten durch Tod oder Ende des Anspruchs.»
    Auch hier eine Abnahme von 2700 AHV Renten.

    Störend auch, dass man die Renten nur einseitig als Kostenfaktor sieht. Dabei übt das Geld der Rentner keine andere Funktion aus als das Geld der Erwerbstätigen. Die Rentner geben das Geld wieder in den verschiedensten Zweigen der Wirtschaft aus, wo es wieder zu Einnahmen führt. Woraus wieder Löhne inkl. auch Abgaben für die Sozialversicherungen abgeleitet werden. Die Ausgaben des einen bedeuten die Einnahmen eines anderen.

    • So ist es, Herr Huber, das sind die Fakten. Die allen Erwebstätigen aufgezwungene Beitragsabgabe an das BVG ist überflüssig, wenn die AHV-Rente so aufgerüstet wird, dass man im Alter auch davon leben kann. Besten Dank für Ihren Beitrag und die Links.

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