Jahrelang haben Angestellte in die Pensionskasse einzahlen müssen. Nun stehen sie vor der Pensionierung und vor der Frage, ob sie die Rente beziehen, oder gleich das ganze Kapital abheben und das Vermögen selbst verwalten wollen. Eine Entscheidungshilfe.
Die AHV-Rente gibt es so oder so. Aber sie reicht nicht zum Leben, schon gar nicht, um den Lebensstandard nach der Pensionierung zu erhalten. Um diese Lücke zu füllen, wurde einst das Gesetz über Pensionskassen, damit das Zwangssparen eingeführt. Beide Systeme binden Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, wenn es um die Beitragszahlungen geht.
Wenn sich der Termin der Pensionierung nähert, heisst es Entscheiden. Denn das angesparte Kapital der zweiten Säule kann entweder in eine Monatsrente umgewandelt werden – bis zum Ableben – oder man kann es auch beziehen und selbst verwalten – gewinnbringend anlegen oder auch – weniger geschätzt von der öffentlichen Hand, die bei Totalverlust Ergänzungsleistungen zahlen muss – einfach ausgeben, um vielleicht endlich auch einmal so zu leben wie jene, die den Fünfer nie umdrehen mussten. A propos: Es gibt auch die Lösung Fünfer und Weggli: Nur einen Teil des Kapitals auszahlen lassen und den Rest als Rente beziehen.
Die Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen, aber Rat und Hilfe gibt es. Bei Ihrer Bank, bei spezialisierten Treuhändern oder bei Arbeitnehmerorganisationen und Gewerkschaften. Speziell kümmert sich das Vermögenszentrum, ein unabhängiger Finanzberater, um Finanzfragen zur Pensionierung. Viele Personalbüros, Human Resources-Abteilungen genannt, empfehlen die Fachleute des VZ seit vielen Jahren.
Es gibt auch den Verein BVG-Auskünfte, dessen Expertinnen und Experten unentgeltlich und individuell Fragen zur Pensionskasse und zur Altersvorsorge beantworten. Der Verein wird von einschlägigen Sponsoren, vor allem den grossen Versicherungsgesellschaften unterstützt, die Gönnerliste umfasst viele Pensionskassen.
Hier die Hauptkriterien, was vor der nicht umkehrbaren Entscheidung – Kapital oder Rente – überlegt werden sollte:
Die Rente bietet vorausschaubare Altersplanung ohne Anlagenrisiko, dafür mit garantiertem Einkommen auch wenn Sie sehr alt werden. Die BVG-Rente erlischt beim Tod, allenfalls beim Tod des begünstigten Partners. Die Rente muss als Einkommen versteuert werden.
Die Kapitalauszahlung ermöglicht Ihnen, Ihr Vermögen selbst zu kontrollieren, allerdings tragen Sie auch die finanziellen Risiken der Anlagen selbst. Ihr Kapital aus der Pensionskasse können Sie wie das übrige Vermögen vererben. Bei der Auszahlung wird das Kapital zu einem reduzierten Satz versteuert.
Die Frage, ob der Bezug der BVG-Rente oder des BVG-Kapitals hat Seniorweb auch der Pro Senectute Schweiz vorgelegt.
Peter Burri Follath: Eine pauschale Empfehlung macht Pro Senectute nicht. Die Entscheidung ist sehr individuell und hängt von zahlreichen persönlichen, finanziellen und familiären Faktoren ab. Sowohl der Renten- als auch der Kapitalbezug haben ihre Vor- und Nachteile.
Was spricht für den Rentenbezug?
Die lebenslange Rente bietet ein regelmässiges, sicheres Einkommen bis ans Lebensende. Sie eignet sich besonders für Personen, die Wert auf Planungssicherheit legen oder das Risiko eines zu schnellen Kapitalverzehrs vermeiden möchten.
Und was spricht für den Kapitalbezug?
Der Kapitalbezug bietet mehr Flexibilität und Selbstbestimmung. Wer sich dafür entscheidet, kann frei über das eigene Vermögen verfügen und es nach individuellen Bedürfnissen einsetzen. Gleichzeitig trägt man aber auch das Risiko selbst, insbesondere, was die Verwaltung, Anlage und den Verbrauch des Vermögens betrifft.
Welche Faktoren sollten Versicherte bei ihrer Entscheidung besonders beachten?
Wichtig ist, die persönliche und familiäre Situation sorgfältig zu analysieren, also den Gesundheitszustand, eine allfällige Partnerschaft oder Erbfolgeregelungen. Auch die finanzielle Gesamtsituation, die individuelle Risikobereitschaft, steuerliche Auswirkungen und mögliche Ergänzungsleistungen spielen eine Rolle. Zudem sollte man sich überlegen, wie man den Ruhestand gestalten möchte. Beispielsweise ob grössere Reisen, ein Wohnortwechsel oder eine Weiterarbeit geplant sind.
Wann sollte man sich mit dieser Frage beschäftigen?
Möglichst frühzeitig. Wir empfehlen, die Entscheidung mit fachlicher Unterstützung zu treffen – etwa im Rahmen einer Vorsorge-, Pensionskassen- oder Steuerberatung. Zudem hat jede Pensionskasse eigene Regelungen und Fristen für den Kapitalbezug, die rechtzeitig beachtet werden müssen.
Wie unterstützt Pro Senectute ältere Menschen in diesem Prozess?
Pro Senectute bietet vielfältige Informationsangebote und individuelle Beratungen rund um die Pensionierung an. Unser Ziel ist, dass ältere Menschen gut vorbereitet und selbstbestimmt in den neuen Lebensabschnitt starten können.
Titelbild: Bahngleis mit Weiche. Foto: Daniel Kirsch, Pixabay
Vermögenszentrum
Verein BVG-Auskünfte

